Kenia - Regulatorische Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Strom aus Solarenergie

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Quelle: pv magazine, 5/2015, S. 74 f.
 
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Kenia ist einer der größten und dynamischsten Märkte für Solarenergie in Afrika. Die Kenya Renewable Energy Association (KEREA) schätzt, dass ca. 300.000 ländliche Haushalte in Kenia über Inselanlagen verfügen, und gegenwärtig zwischen 10.000 und 20.000 Photovoltaik-Anlagen pro Jahr verkauft werden.1 Obwohl PV im Regierungsprogramm "5 000 + MW by 2016 – Power to Transform Kenya” nicht explizit erwähnt wird, steigt die Nutzung von Solarenergie und führt zu der Notwendigkeit, den Sektor weiter zu regulieren, um das Wachstum zu fördern.  
 

Energieregelungen und Gesamtkonzept

Die Energy Regulatory Commission (ERC) wurde im Jahr 2007 gegründet und ist für die wirtschaftlichen und technischen Regelungen und deren Durchsetzung im Sektor für Erneuerbare Energien verantwortlich.2 Um faire Geschäftspraktiken zu fördern, Qualität und einen bestimmten Standard zu sichern, entwickelte die Kommission “The Energy Solar Photovoltaic Systems Regulations, 2012“ (nachstehend "2012 Regelungen" genannt), in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Energiegesetzes 2006.3 Abschnitt 5 (a) Punkt (iii) dieses Gesetzes ermächtigt die Kommission, die Erzeugung, Verteilung, Versorgung und Nutzung von Erneuerbaren Energien zu regulieren.4 Die 2012 Regelungen spezifizieren nicht nur die Lizenz- und Registrierungserfordernisse für Techniker, Erzeuger, Importeure, Verkäufer und Vertragsnehmer im Bereich PV-Anlagen, sondern geben auch die Richtlinien für die Planungs-, Installierungs-, Reparatur- und Instandhaltungsverfahren für PV -Anlagen vor.5
 
Das Werk der 2012 Regelungen wird durch die folgenden Anhänge ergänzt:
  • Erster Anhang:  Qualifikationen und notwendige Erfahrungen für die Lizenzvergabe
  • Zweiter Anhang: Lizenzgebühr
  • Dritter Anhang: Verschiedene Formulare, z.B. Antragsformulare für verschiedene Lizenzen
  • Vierter Anhang: Mindestgarantie für PV-Anlagen und Komponenten
  • Fünfter Anhang: Mindestgarantie für PV-Anlagen und Komponenten
 

Lizenzvergabe

Für die Lizenzvergabe enthalten die 2012 Regelungen allgemein folgende Anforderungen:
  • Alle Personen, die PV-Anlagen entwerfen und installieren, müssen über eine Lizenz der ERC verfügen. Die ERC schreibt bestimmte Qualifikationen, eine bestimmte Erfahrung und Zertifizierung vor und kann verschiedene Kategorien von Lizenzen vergeben.
  • Alle Hersteller, Verkäufer, Verteiler und Vertragsnehmer im Bereich PV-Anlagen müssen über eine Lizenz der ERC verfügen.
  • Ein Verkäufer oder Vertragsnehmer sollte bestimmte, spezifizierte Anforderungen bedenken, bevor er die Hilfsmittel für den Entwurf der PV-Anlage der ERC zur Genehmigung vorlegt.
  • PV-Anlagen und Komponenten müssen über eine bestimmte Mindestgarantiezeit verfügen, wie es in dem Vierten Anhang der 2012 Regelungen vorgesehen ist.
  • Herstellung, Verkauf, Installation, Nutzung und Entsorgung von  PV-Anlagen und Komponenten müssen mit den Bestimmungen des Gesetzes über Umweltmanagement und Koordination, Nr. 8 aus dem Jahr 1999, und des Gesetzes über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Nr. 15 aus dem Jahr 2007 übereinstimmen.6


 

Obwohl die ERC vorläufig bereits Lizenzen für einige Solarprojekte vergeben hat, befinden sich viele Projekte noch in der Vorphase der Machbarkeitsstudie. Da die ERC (bzw. der Energieminister) befugt ist, die Lizenz nach zwei Jahren zu widerrufen, besteht für viele Projekte im Moment Unklarheit darüber, ob sie erfolgreich durchgeführt werden können. Solange die Prüfung der angemeldeten Lizenzen nicht beendet ist, kann sich die Frage neuer Lizenzen verzögern.

 

Einspeisevergütung

Um die Erzeugung von Strom aus Solarenergie für Kapital aus dem Privatsektor interessant zu machen, führte der kenianische Energieminister die Einspeisevergütung für aus Solarenergie erzeugten Strom ein.7

 

Das anfängliche Konzept der Einspeisevergütung, das im Jahr 2008 eingeführt worden war, war nur für die Förderung von aus Wind, Wasserkraft und Biomasse erzeugtem Strom konzipiert.8 Obwohl das Konzept der Einspeisevergütung die regelmäßige Überarbeitung in einem Abstand von drei Jahren ab dem Datum der Veröffentlichung vorsieht, wurden zwischenzeitliche Anpassungen erforderlich.  Dementsprechend wurde die erste Überarbeitung im Jahr 2010 vorgenommen und nun wird auch die Erzeugung von Energie aus Erdwärme, Sonnenwärme und Biogas geregelt.9


 

Kleinere Projekte (500kWp - 10 MWp)

Bei kleinen Projekten im Bereich Erneuerbarer Energien, die an das Stromnetz angeschlossen wurden (Leistung bis zu 10 MWp) wird es einen Standard-Energieabnahmevertrag (Power Purchase Agreement, kurz PPA) geben, der auch auf alle Erzeugungstechnologien aus anderen Energiequellen Anwendung findet.  

 

Die Einspeisevergütungen für den Verkauf von Energie an die Kenya Power and Lighting Company (KPLC) gelten für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der photovoltaischen Energieerzeugungsanlage.1 Es gibt keine Ausschreibung von Standorten und erneuerbaren Energiequellen – es gilt das Prinzip "Wer zuerst kommt ...".

 

Der PPA wird für Projekte angeboten, die sich als technisch und wirtschaftlich durchführbar erweisen, die Bedingungen für den Netzanschluss erfüllen und in der Lage sind, die Einholung aller notwendigen rechtlichen und regulatorischen Genehmigungen sowie auch die Finanzierung sicher zu stellen.  
 

Großprojekte (10,1 MWp - 40 MWp)

Ein Standard-PPA wird auch für größere Erneuerbare-Energie-Anlagen mit einer Leistung von über 10 MWp angeboten.

Bei Großprojekten im Bereich Erneuerbarer Energien gelten für Lastfluss/Versendung und Systemstabilität Anforderungen, deren Erfüllung vorausgesetzt wird. Die obere Leistungsgrenze liegt bei 40 MW pro Projekt.

Die Einspeisevergütungen gelten für an das Stromnetz angeschlossene Anlagen und sind für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der photovoltaischen Energieerzeugungsanlage gültig.10
 

Abbildung 1: Überblick über die Beträge der Einspeisevergütung für kleine PV-Projekte (bis zu 10 MWp installierte Leistung) und Großprojekte (über 10 MWp installierte Leistung), die an das Stromnetz angeschlossen wurden.
 
 

Net-Metering

Kenia zieht für PV-Anlagen auch das Konzept des Net-Metering in Betracht.11  Das Energiegesetz 2006 selbst enthält keine Rechtsgrundlage für Net-Metering, aber die Gesetzesempfehlungen und die neuen 2012 Regelungen sehen in der Tat die Erstellung eines Gesetzesentwurfs vor. Eine Bewertungsstudie der kenianischen Regierung, der Europäischen Union und des Africa-EU Renewable Energy Cooperation Programme [Programm über die Zusammenarbeit zwischen Afrika und der EU im Bereich Erneuerbare Energien] wurde erstellt, die die für die Formulierung der Regelungen im Bereich Net-Metering erforderlichen Informationen liefern soll. Der Entwurf der regulatorischen Rahmenbedingungen soll auch auf (drei) Fallstudien basieren, wie der photovoltaischen Energieerzeugungsanlage für das SOS Kinderdorf in Mombasa (entwickelt von der Asantys Systems GmbH in Zusammenarbeit mit der ortsansässigen African Solar Designs Ltd) und der PV-Dachanlage auf dem UNEP-Gebäude (errichtet von der Energiebau Solarstromsysteme GmbH) in Nairobi. 
 

Steuern

Seit dem 29. Mai 2014 sind PV-Produkte von dem Standardsatz der Umsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent  befreit, der generell auf Waren in Kenia erhoben wird. Außerdem ist der Import von PV-Ausstattung steuerfrei.12 Der erste Anhang zum Umsatzsteuer(änderungs)gesetz 2014 listet in Teil 1, Abschnitt A die folgenden PV-Produkte als von der Umsatzsteuer befreit auf: Spezialausstattung und -zubehör für Photovoltaik, einschließlich versiegelter Deep-Cycle Batterien, die ausschließlich Solarenergie nutzen/speichern.13 Dies sind Bemühungen der Regierung, Investitionen, insbesondere im Bereich der Erzeugung zwecks Netzeinspeisung, voranzutreiben.14
 

Zusammenfassung

Die regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere der Standard PPA und auch die Einspeisevergütung (insbesondere für kleine netzferne Projekte) werden das wachsende Engagement des privaten Sektors im Bereich der Photovoltaik in Kenia fördern. Die Einführung von Lizenzen und Qualitätskontrollen durch die 2012 Regelungen sorgen ebenfalls für die Etablierung höherer Standards auf dem Markt. Letztlich aber nicht weniger wichtig kann, wenn die Regelungen zu Net-Metering erst einmal in Kraft sein werden, mit einem beträchtlichen sprunghaften Anstieg der Nachfrage auf dem kenianischen Markt nach genehmigungsfreien Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 500 kWp gerechnet werden.15
 
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