Compliance bei Kapitalverwaltungsgesellschaften

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 5. Oktober 2018


Seit Januar 2017 markiert das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Risikomanage­ment von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienst­leistungs­­aufsicht (BaFin) Eckpunkte der Organisationspflichten des Risikomanagements und der Über­wach­ung bzw. Kontrolle.

 

Längst werden darin allerdings nicht alle Bestimmungen, die eine Kapitalver­waltungsgesellschaft erfüllen muss, geregelt. Nicht zuletzt auch die im Kapital­anlage­gesetzbuch (KAGB) selbst und auf Basis europäischer Richtlinien erlassener Regelungen – wie bspw. MiFID II, PRIPs oder die nationalen Umsetzungsgesetze der Geldwäscherichtlinien – stellen für viele Kapital­verwaltungsgesellschaften ein hochkomplexes und – ohne anwaltlichen Beistand – häufig schwer zu durchringendes Konglomerat dar.

 

Zugleich stellen die komplexen und häufig simplifizierend unter dem Stichwort „Compliance” für Kapitalver­waltungsgesellschaften zusammengefassten Regelungen ein „Paradebeispiel” dafür dar, dass mit wach­sender Regulierung und damit einhergehender Komplexität die Anforderungen, denen ein Unternehmen (möglichst frühzeitig) genügen muss sowie die Anforderungen an Vorstände/Geschäftsführer und Ver­antwortliche in Unternehmen stetig steigen. So wurde z.B. mit der KAMaRisk das zuvor geltende Rund­schreiben zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften (InvMaRisk) durch die BaFin ersetzt und die nationale Rechtslage an europäische Vorgaben (Verordnung (EU) Nr. 231/2013, AIFM-Level-2-VO sowie Richtlinie 2011/61/EU, AIFM-RL) angepasst. Deswegen mussten bestehende Prozesse und Doku­menta­tionen auf ihre Vereinbarkeit mit den Anforderungen der KAMaRisk und z.B. auch Jahresabschlüsse kritisch auf die Einhaltung der Grundsätze der KAMaRisk überprüft werden.

Rödl & Partner unterstützt Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Implementierung von neuen regula­torischen Herausforderungen, wie bspw. der KAMaRisk. Hierzu haben wir für die aufsichtsrechtlichen Neu­erungen sog. Regulatorik-Tools entwickelt. Damit ist es möglich, bei Kapitalverwaltungsgesellschaften mittels einer Abfrage des Ist-Zustandes eine sog. Gap-Analyse durchzuführen. Am Ende der Gap-Analyse kann beurteilt werden, ob ein Delta zwischen Ist- und Soll-Zustand besteht und daraus der regulatorische Hand­lungs­bedarf abgeleitet werden. Durch das strukturierte Vorgehen kann sichergestellt werden, dass die Kapital­verwaltungs­gesell­schaft alle neuen regulatorischen Anforderungen erfüllt und das Unternehmen dabei compliant aufgestellt ist. Selbstverständlich können bei der Analyse und Abarbeitung des Handlungs­bedarfs auch strategische Sichtweisen mit einbezogen werden. Auf dem Wege können regulatorische Projekte auch dazu genutzt werden, das Unternehmen unter strategischen Aspekten noch besser aufzu­stellen.

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Christian Conreder

Rechtsanwalt

Partner

+49 40 2292 975 32

Anfrage senden

Profil

Unternehmer­briefing

Kein Themen­special verpas­sen mit unserem Newsletter!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu