Insolvenzantragspflicht für Flutopfer nun bis Ende 2016 ausgesetzt

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Nachdem der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestag bereits am 22. Juni 2016 die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen hat, hat der  Bundesrat am 8. Juli 2016 den Anträgen nunmehr zugestimmt.

 

Für Unternehmen, deren momentane Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und des Hochwassers vom Mai und Juni 2016 beruht, ist die Insolvenzantragsfrist bis zum 31. Dezember 2016 ausgesetzt. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll im Wesentlichen im Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

 

Betroffene Unternehmen sollten diese Chance in den nächsten 6 Monaten nutzen und sich entsprechend neu aufstellen. Gleichzeitig sollten sie aber auch Vorsorge dafür treffen, dass sie den Nachweis tatsächlich führen können, dass die mögliche Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung auch tatsächlich Auswirkungen der Starkregenfälle und des Hochwassers sind (Kausalitätsnachweis).


 

zuletzt aktualisiert am 18.07.2016
 

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Nadine Schug

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