Import nach Mexiko – Wichtige Gesichtspunkte

PrintMailRate-it
Von Ignacio Yáñez Porcayo, Nelly Chavira Alvarado und Juan Carlos Molina
 
Um Unannehmlichkeiten wie erhebliche Verzögerungen, die zu Lagerkosten beim Zoll führen können, sowie steuerliche Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen, die den Import von Waren nach Mexiko beabsichtigen, vor der Registrierung im mexikanischen Importverzeichnis und vor dem Versand von Waren ins Land folgende Bedingungen erfüllen:
 

Zollagenten

  • Beschäftigung von mindestens einem Zollagenten. Bitte beachten Sie, dass das Unternehmen direkt für jegliche Fehler, Ungenauigkeiten oder falsche Information beim Zoll sowie für jegliche Auslassungen von Pflichtinformation, Steuer- und Zollbestimmungen verantwortlich gemacht wird. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich bei diesen Lieferanten auf Dienstleistungsverträge zu stützen.
     
  • Überprüfung der Verfügbarkeit aller vom Zollagenten angeforderten Dokumentation für die Unternehmensakte. Mexikanische Zollagenten kümmern sich nicht um die Verzollung, solange die Akten nicht vollständig sind. Die geforderten Informationen können bei den diversen Zollagenten je nach allgemeinen Vorschriften und der internen Politik ihrer Unternehmen, denen sie ausgesetzt sind, unterschiedlich sein.
     
  • Eine der angeforderten Informationen ist das digitale Siegel, das als Erweiterung der digitalen Signatur des Unternehmens zu verstehen ist und dazu verwendet wird, Dokumente und Daten elektronisch bei den Steuerbehörden einzureichen. bwohl es sich um eine gängige Praxis handelt und die benötigten Siegel nur für Zollangelegenheiten verwendet werden, könnte deren Missbrauch Risiken für das Unternehmen und seine gesetzlichen Vertreter bergen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, einen Dienstleistungsvertrag mit dem Zollagenten abzuschließen, der die ordnungsgemäße Vorgehensweise und die Haftung des Agenten oder seiner Mitarbeiter in Bezug auf die im Namen des Unternehmens vorgelegten und durch besagte Siegel unterschriebenen Informationen festlegt.
     
  • Abklärung mit dem Zollagenten, ob die vom Unternehmen für den Import nach Mexiko bestimmten Waren vor der Ankunft an der mexikanischen Zollstelle eine besondere Registrierung verlangen, oder bestimmten Formalitäten, Beschränkungen oder Vorschriften unterliegen. Bitte beachten Sie, dass viele dieser Vorgänge mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen können, so wie beispielsweise im Falle vorübergehender Einfuhr oder bei Waren mit vorläufigen ATA-Carnets.
 

Verträge und Kaufaufträge

  • Vorweisen kommerzieller oder industrieller Einrichtungen im Namen des Unternehmens (Lagerhallen, Werke, etc.), es sei denn das Unternehmen beabsichtigt, direkt an seine Kunden zu liefern. In diesem Falle ist es notwendig, auf Verträge und Kaufaufträge mit Kunden und Lieferanten zurückgreifen zu können, die die Situation deutlich rechtfertigen. Bitte beachten Sie, dass die Behörden die Eintragung des Unternehmens als Importeur ablehnen kann, falls die einzuführenden Waren (wenn auch indirekt) mit in Mexiko sensiblen Wirtschaftszweigen in Verbindung gebracht werden oder wenn bestimmte Vorschriften unter anderem in Sachen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt greifen. Um die Behörden im Falle jeglicher Mitteilungen empfangen zu können, ist es stets empfehlenswert, ein Büro aufweisen zu können, in dem sich  das Personal des mexikanischen Tochterunternehmens befindet.
     
  • Einstellung von Verwaltungs- und/oder Arbeiterpersonal und Registrierung dieser bei den Behörden der Sozialversicherung, es sei denn, das Geschäftsmodell des Unternehmens setzt dies nicht voraus. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung ganz vom Kriterium der Behörden abhängt, insbesondere dann, wenn die eingeführten Waren mit in Mexiko sensiblen Wirtschaftszweigen in Verbindung gebracht werden oder wenn bestimmte Vorschriften unter anderem in Sachen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt greifen.
     
  • Zurückgreifen auf Verträge oder Kaufaufträge mit Kunden oder Lieferanten, die die Notwendigkeit des Imports ins Land bekräftigen.
     
  • Ab dem 21. Juni 2015 müssen Importeure ihren Zollagenten alle mit den eingeführten Waren in Verbindung stehenden Verträge aushändigen. Dies beinhaltet auch diejenigen Verträge, die anderweitige Ausgaben des mexikanischen Unternehmens im Ausland angehen. Beispiele hierfür sind Versicherung und Transport mit der Absicht, die Richtigkeit des angegebenen Zollwerts nachzuweisen.
 

Bankkonten 

  • Errichtung eines Bankkontos im Namen der Importfirma. Importeure unterliegen der Pflicht, Steuern beim Zoll von ihrem eigenen Bankkonto aus per Scheck oder Überweisung entweder an die Staatskasse zu zahlen oder auf das Konto des Zollagenten zu überweisen. Die Zahlung von Steuern anhand anderer Mittel kann zur Nichtabzugsfähigkeit der ausländischen Sachübernahme in Bezug auf die Einkommensteuer führen und würde die rechtliche Anerkennung der beim Zollamt entrichteten Mehrwertsteuer unmöglich machen. Diese Mehrwertsteuer ist auf die Mehrheit der Importe im Rahmen der festen Normen und auf manche vorübergehende Importe mit einem Satz von 16 %, berechnet anhand des Zollwerts der Waren, plus alle anderen zu entrichtenden Abgaben, anwendbar. Importeure können bei einer Bank ihrer Wahl einen PECA-Dienstleistungsvertrag abschließen. Dieser ermöglicht die Vermeidung von Überweisungen auf Privat- oder Geschäftskonten des Zollagenten, da er dazu gedacht ist, Gelder direkt an die mexikanische Staatskasse zum alleinigen Zweck der Begleichung von Zollgebühren zu überweisen. Dies verschafft den Unternehmen bei solchen Vorgängen Sicherheit und Transparenz.
     
  • Ab dem 21. Juni 2015 müssen Importeure, die Waren aus dem Ausland nach Mexiko einführen möchten, ihrem Zollagenten einen Zahlungsnachweis der importierten Waren erbringen. Dessen Betrag muss mit der beim Zoll deklarierten Steuerbemessungsgrundlage übereinstimmen. Der vom Zoll und der Steuerbehörde anerkannte Zahlungsnachweis ist die Bescheinigung über die Überweisung vom Konto des Importeurs auf das des Warenlieferanten sowie anderer Lieferanten, die mit den im Ausland entstandenen und mit den Importgütern zusammenhängenden Ausgaben in Verbindung gebracht werden, wie zum Beispiel Transportkosten und Versicherungsprämien. Dies greift, wenn die Gebühren nicht im Warenpreis enthalten und vom Importeur zu tragen sind. Sollte die Ausstellung dieses Belegs nicht möglich sein, so ist auch ein Kreditbrief ausreichend. Falls keines der beiden Dokumente ausstellbar ist, so wird empfohlen, die Gültigkeit anderer erhältlicher Beweisdokumente vor den Behörden und nach dem Kriterium des Zollagenten in Betracht zu ziehen.

 

Um Waren nach Mexiko einführen zu können, ist es notwendig die oben aufgeführte Dokumentation sorgfältig vorzubereiten und eine allgemeine Beschreibung des im Land aufzustellenden Geschäftsmodells beizufügen, die die Notwendigkeit des Imports in mexikanisches Gebiet rechtfertigt.

 
Auf Ihren Wunsch hin beraten Sie unsere Experten jederzeit gerne über die zu Verfügung stehenden Mittel zur Vereinfachung Ihrer Zollerklärungen, sowie über Möglichkeitsfelder und Förderprogramme in Bezug auf Außenhandel, die Ihr Unternehmen einsetzen kann, um seine Leistung zu optimieren.
 
zuletzt aktualisiert am 30.06.2015 
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu