Checklisten für Due Diligence-Untersuchungen

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zuletzt aktualisiert am 11. Juni 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute

Die Ergebnisse einer Due Diligence-Prüfung sind die maß­gebliche und belastbare Grund­lage für die Kaufentscheidung und können sich auch auf die Kaufpreisfindung entscheidend auswirken. Dieser hohe Stellenwert erfordert eine sorgfältige und möglichst umfassende Be­wertung des Ziel­objekts, trotz der Offen­legungs­pflichten des Verkäufers. Es ist daher wichtig, die In­for­mations­beschaf­fung so zu gestalten und durchzuführen, dass die best­mögliche Entscheidungs­grundlage geschaffen wird.



 
 

Checkliste als Königsweg?

Bei einer jeden Due Diligence-Prüfung gibt es bestimmte Aspekte, die stets geprüft werden müssen.
 
So stellt sich im Zusammenhang mit Mietverträgen regelmäßig die Frage nach der Einhaltung des Schrift­form­erfordernisses oder den Vertretungsbefugnissen der den Mietvertrag unterzeichnenden Personen sowie bei Prüfung des Grundbuchauszuges die Frage nach der Eigentümereigenschaft oder den vorhandenen dinglichen Belastungen. Zur Bearbeitung solcher und weiterer typischer Prüfungsaspekte werden i.d.R. Checklisten herangezogen. Die Checklisten tragen dazu bei, dass wichtige Prüfungsaspekte, die bei einer jeden Due Diligence-Prüfung maßgeblich sind, berücksichtigt und nicht außenvorgelassen werden. Das spielt insbesondere auch eine Rolle bei der Entlastung des Käufers bzgl. des Prüfungsumfanges.
 

Individualität der Projekte berücksichtigen

Eine Standardprüfung allein anhand von Checklisten ist für eine erfolgreiche Due Diligence-Prüfung jedoch nicht ausreichend. Zusätzlich zur standardmäßigen Prüfung bestimmter Aspekte bedarf eine Due Diligence-Prüfung stets auch einem auf das konkrete Objekt und die jeweiligen Interessen des Kaufinteressenten zugeschnittenen Prüfungsumfang. Der Prüfungsumfang sollte zwischen Berater und dem Kaufinteressenten vor Durchführung der Due Diligence-Prüfung eingehend besprochen werden. In ihnen sollte auch die Erfahrung des Beraters und die Abdeckung von Schnittstellen einfließen. Gerade zwischen rechtlicher und technischer Due Diligence gibt es viele Bereiche, die eine nahtlose Abdeckung aufdrängen. Checklisten helfen sowohl dem rechtlichen als auch dem technischen Berater. Klassische Themen sind hier Stellplatzthemen, Flächen­berechnungen und die Ausübungsbereiche von Dienstbarkeiten.
 
Auf die Weise kann in größtmöglichem Umfang sichergestellt werden, dass das Zielobjekt den Vorstellungen des Kaufinteressenten entspricht und keine Risiken aufweist, die für den Kaufinteressenten nicht akzeptabel sind oder die nicht zumindest über entsprechende Regelungen im Kaufvertrag aufgefangen werden können.
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