Grenzüberschreitende Arbeit und Fachkräfte-Einwanderung in Italien

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veröffentlicht am 10. Mai 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Die Globalisierung und die technologische Entwicklung haben zu einer Vermischung der Grenzen geführt, in denen Unternehmen seit jeher tätig sind, sowie die Modali­täten, wie sie in ihren Sektoren arbeiten, erneuert und sie folglich zu einer umfassen­den Internationalisierung gezwungen. Das hat sich auch auf die konkreten Modalitäten der Arbeitstätigkeitsausübung ausgewirkt, indem die grenzüber­schreitende Mobilität der einzelnen Arbeitnehmer erheblich gesteigert wurde und somit immer öfter Fragen im Zusammenhang mit der beschränkten Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit aufgeworfen werden, insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer in Gebieten tätig sind, die nicht zu homogenen Staatenverbänden gehören.



In einem globalen Kontext, in dem effizientere Verbindungen zwischen den Gebieten die Entfernungen ver­kür­zen und der Wirtschaft eine globale Entwicklung ermöglichen, hat sich der Wettbewerb zwischen den Un­ter­neh­men weiterentwickelt und findet nicht mehr nur in einem territorialen Bereich statt, der auf eine einzelne Nation beschränkt ist, sondern erstreckt sich im Gegenteil über die wirtschaftlichen und geogra­fischen Gren­zen eines einzelnen Staates hinaus auf eine rein internationale Ebene.


Internationale Märkte

Es kommt somit immer öfter vor, dass Unternehmen auf mehreren unterschiedlichen Märkten tätig sind, und es wird daher immer notwendiger, flexible und international ausgerichtete Strukturen zu schaffen, um in der Lage zu sein, sich grenzüberschreitenden Herausforderungen zu stellen und plötzliche und nicht immer leicht zu­gäng­liche Beschäftigungsmöglichkeiten zu ergreifen.

Die unmittelbaren Folgen dieses Prozesses betreffen nicht nur die Organisationsstruktur der Unternehmen mit der Notwendigkeit der geschäftlichen Multilokalisierung, sondern auch Aspekte, die mit der Aufnahme und Aus­führung der Arbeitstätigkeiten der einzelnen Arbeitnehmer verbunden sind.

Was letztere betrifft, so müssen Unternehmen bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen häufig Ressourcen mit stark internationalem Profil sowie mit Skills und Kompetenzen, einschließlich Sprachkenntnissen, ein­stel­len, die in Italien nicht immer verfügbar sind.

Auf der anderen Seite bedeutet die Ausweitung des Referenzmarktes für die Ausführung der Arbeitsaktivitäten, wie bereits erwähnt, dass v.a. von Key-Persons eines Unternehmens eine zunehmende Mobilität gefordert wird, die oft weit über die gewöhnlichen territorialen Grenzen hinausgeht, in denen sich der Hauptmarkt des Ar­beit­ge­ber­unternehmens befindet.


Global Mobility

Dieses letztgenannte Phänomen führt nicht nur zu einer größeren Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmen oder zumindest einer Unternehmensgruppe, sondern erfordert im Gegenteil häufig eine „trans­versalere“ Mobilität, auch zwischen Unternehmen, die weder auf organisatorischer oder übergeordneter Ebene noch im Hinblick auf gemeinsame Ziele miteinander verbunden sind, sondern nur Verbindungen haben, die sich aus Geschäftsbeziehungen ergeben, die allenfalls die Notwendigkeit eines Wissensaustauschs beinhalten.


In diesem allgemeinen Kontext wird von den Arbeitnehmern, wie bereits erwähnt, häufig verlangt, ihre Tätig­kei­ten nicht mehr an einem Ort, sondern an verschiedenen Orten und für unterschiedlich lange Zeiträume aus­zu­üben. Auch die Länder von Interesse ändern sich schnell, oft nicht durch unternehmerische Entschei­dungen sondern durch die Einhaltung von Marktgesetzen, Branchenbedingungen und gesetzlichen Entwicklungen an einzelnen Standorten.

Aus diesem Grund ist die internationale Mobilität, die auch als „Global Mobility“ bezeichnet wird, ein sehr ak­tu­el­les Thema, v.a. für Arbeitgeber, die Schwierigkeiten haben, qualifizierte Arbeitskräfte auf nationalem und eu­ro­pä­ischem Gebiet zu finden, oder für Unternehmen, die in mehreren Ländern, darunter auch in Italien, ge­schäft­lich tätig sind und häufig Nicht-EU-Bürger zur Ausübung von Arbeitstätigkeiten nach Italien entsenden müssen.


Ausländische Arbeitnehmer

Sowohl bei der Einstellung als auch bei der Entsendung von Arbeitnehmern ohne europäische Staatsange­hö­rig­keit nach Italien müssen nicht nur Vorschriften eingehalten werden, welche die Ausübung einer Arbeits­tätigkeit im Inland regeln, sondern es haben auch die Bestimmungen angewandt zu werden, die das konso­li­dier­te Fremden- und Einwanderungsgesetz speziell für die Einreise in das italienische Hoheitsgebiet vorsieht.

Wenn wir im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis von Aspekten der „Global Mobility“ sprechen, beziehen wir uns in der Regel auch auf die Verfahren, die es Nicht-EU-Bürgern ermöglichen, eine Erlaubnis für einen längeren oder kürzeren Aufenthalt im italienischen Hoheitsgebiet zum Zweck der Beschäftigung zu er­halten.

Es erscheint daher richtig und sinnvoll, darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, die Problematiken nicht zu unter­schätzen, die eine unsachgemäße Anwendung von rechtlichen Instrumenten zur Regelung der inter­na­tio­nalen Mobilität von Arbeitnehmern mit möglichen Folgen nicht nur wirtschaftlicher (und damit lediglich sank­tio­nier­ender), sondern auch strafrechtlicher Natur für die Personen mit sich bringen kann, die für einen Miss­brauch dieser rechtlichen Instrumente verantwortlich gemacht werden.


Zu all dem hinzu kommt auf jeden Fall einer der attraktivsten Aspekte für Arbeitnehmer, welche die Notwen­digkeit oder den Wunsch haben, für einen mittellangen Zeitraum (zwei Jahre und länger) zum Arbeiten nach Italien zu ziehen.

In diesem Zusammenhang sehen die entsprechenden Gesetzesbestimmungen derzeit nämlich erhebliche Steu­erbegünstigungen für die betreffenden Personen vor. Solche Begünstigungen können für sehr lange Zeiträume (bis zu fünf oder in einigen Fällen sogar zehn Jahren) zu einer erheblichen Verringerung der Be­mess­ungs­grund­lage für die an den Staat zu zahlenden Abgaben führen, was zu einer Verringerung der von den Arbeitgebern als Quellensteuerzahler vorgenommenen Abzüge und zu einem Wettbewerbsvorteil für die Arbeitnehmer, aber auch für die Unternehmen führt, die auf diese Weise dem einzelnen Arbeitnehmer einen sehr attraktiven Netto­lohn bei extrem reduzierten Unternehmenskosten anbieten können.

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