Fachkräfte-Einwanderung – die Pläne der Bundesregierung für eine Modernisierung des Einwanderungsrechts

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zuletzt aktualisiert am 10. Mai 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zur Fachkräfte-Einwanderung vorgelegt. Ziel ist die Schaffung des „modernsten Einwanderungsrechts“ in Europa. Ein Schwer­punkt der Gesetzesinitiativen, wie dem sog. „Chance-Aufenthaltsrecht“, der Novellie­rung der Fachkräfte-Einwanderung und der geplanten Reform des Staatsangehörig­keitsrechts liegt in der vereinfachten Einwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaa­­ten sowie der beschleunigten Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts.


Neben den Plänen zur Modernisierung des Einwanderungsrechts in diesem Artikel befassen wir uns in den nächsten Wochen mit den Möglichkeiten der Ausländerbe­­schäftigung und abschließend mit dem „Beschleunigten Fachkräfteverfahren“.

 

   

      Das bestehende System der bedarfsgebundenen Erwerbsmigration

      Die Einwanderung zu Erwerbszwecken ist bislang grundsätzlich an das Vorliegen einer in Deutschland aner­kann­ten Qualifikation sowie an ein Arbeitsplatzangebot gekoppelt. Ausländer mit Herkunftsländern außerhalb der Europäischen Union unterliegen einer allgemeinen Visumpflicht für Deutschland.
       
      Qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung können sich in der Praxis bereits jetzt häufig für eine Blaue Karte EU qualifizieren (Mindestgehaltsgrenze 56.400 Euro brutto, für Mangelberufe wie Ingenieure, IT-Fachkräfte 43.992 Euro brutto im Jahr 2022). Diese Gehaltsschwellen sollen zukünftig abgesenkt werden und damit insbesondere Berufsanfängern den Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen.
       
      Das bestehende System wird auch zukünftig als „Fachkräftesäule“ erhalten bleiben und durch neue Regelun­gen der sog. „Erfahrungssäule“ und „Potenzialsäule“ ergänzt.

       

      Erfahrungssäule und Potenzialsäule

      Das Einwanderungsrecht soll nach Plänen der Bundesregierung zukünftig auf drei Säulen aufbauen, nament­lich der „Fachkräftesäule“, der „Erfahrungssäule“ sowie der „Potenzialsäule“. Hiermit einhergehen soll eine Ent­bürokratisierung der Verwaltungsverfahren.
       
      Die Erfahrungssäule ermöglicht Drittstaatsangehörigen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einen im Herkunftsland anerkannten Berufsabschluss einen erleichterten Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt. Dies wird auf Verfahrensebene durch einen Verzicht auf die formale Anerkennung des Abschlusses in Deutsch­land ermöglicht. Gleichzeitig erfolgen Einschränkung über Gehaltsschwellen sowie durch eine zwingende Tarif­bindung des Arbeitgebers.
       
      Als Kern der Potenzialsäule ist die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitssuche geplant. Mit diesem Ins­tru­ment soll Personen, die noch kein Arbeitsplatzangebot haben, die Arbeitssuche dadurch erleichtert werden, dass diese nach Deutschland einreisen können und die Möglichkeit zu einer Probearbeit oder Neben­be­schäf­tigung erhalten. Die Chancenkarte soll als Punktesystem an typische Kriterien wie Qualifikation, Sprach­kennt­nisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug oder Alter anknüpfen.
       

      Beschleunigung und „Entbürokratisierung“ im Verfahren

      Dreh- und Angelpunkt bei der Beschäftigung von Ausländern aus Drittstaaten ist das Visumverfahren. Die Be­schleu­nigung dieses Verfahrens ist eng mit einer Optimierung der dahinterstehenden Verwaltungsverfahren ver­knüpft, die nach dem Willen der Bundesregierung digitalisiert und beschleunigt werden sollen.
       
      Aus Sicht der Praxis ist dies zu begrüßen, aber nicht neu. Denn bereits mit dem Fachkräfte-Einwanderungs­gesetz aus dem Jahr 2018 und der Einführung des sog. „Beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ wurde eine Bün­de­lung der Zuständigkeiten im Hinblick auf Erwerbsmigration angestrebt.


      Dieses Verfahren ermöglicht es Arbeitgebern, einen wesentlichen Teil des Visumverfahrens vorab bei der lo­ka­len Ausländerbehörde bzw. (je nach Bundesland) bei einer zentralisierten Stellen durchzuführen. Die Bear­bei­tung der Verfahrensschritte ist dabei an kurze, verwaltungsinterne Fristen geknüpft. Insoweit dieser Aspekt er­neut Eingang in das Eckpunkte­papier des Bundeskabinetts gefunden hat, zeigt, dass in der Verwaltungspraxis noch Nachholbedarf besteht.
       
      Einen ähnlichen Ansatz zur Optimierung der Verfahren verfolgt die Bundesregierung über das geplante Instru­ment einer „Anerkennungspartnerschaft“, bei der parallel mit der Aufnahme der Beschäftigung in Deutschland die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses betrieben werden kann. Dieser Ansatz ist für die Praxis vielversprechend. Denn obwohl der Fachkräftebegriff weit gefasst ist und neben Akademikern auch Personen umfasst, die im Ausland bereits eine Berufsqualifikation erworben haben, sind Verfahren in der Vergangenheit häufig an der Anerkennung der Qualifikation gescheitert.

       

      Fachkräfte-Einwanderung und das neue Staatsangehörigkeitsrecht

      Die Bleibeperspektive spielt eine wichtige Rolle bei der Zuwanderungsentscheidung. So plant die Bundesre­gier­ung außerdem, eine Einbürgerung i.d.R. bereits nach fünf Jahren, bei Erbringung guter Integrationsleistun­gen bereits nach drei Jahren zu ermöglichen.


      Auch wenn Aufenthaltsrecht und Staatsbürgerschaftsrecht ge­sondert betrachtet werden müssen, können die Pläne der Bundesregierung zur beschleunigten Einbürgerung ein Herausstellungsmerkmal gegenüber anderen Ländern darstellen und Zuwanderungsentscheidungen insbe­sondere bei hochqualifizierten Arbeitnehmern positiv beeinflussen. 

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