Nachhaltigkeitsberichterstattung: EFRAG veröffentlicht erste Umsetzungsleitfäden

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 7. Juni 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten


​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Nach langer Konsultations- und Überarbeitungszeit hat die EFRAG am 31. Mai 2024 die finalen Versionen der ersten drei Umsetzungsleitfäden („Implementation Guidance”) veröffentlicht. Diese sollen Unternehmen im Anwenderkreis der CSRD bei der künftig verpflichtenden Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts unterstützen.  



Im Rahmen ihrer Funktion als beratendes Gremium und Entwickler der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) von der Europäischen Kommission offiziell mit der Erstellung von Umsetzungsleitfäden („Implementation Guidance” – IG) zum ersten Set der ESRS beauftragt. Um Anwender der ESRS zielgerichtet und zeitgerecht bei der Erstellung des CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts zu unterstützen, wurde der Entwicklung solcher Umsetzungsleitfäden im Arbeitsprogramm der EFRAG hohe Priorität eingeräumt.​

Die drei nun veröffentlichten Umsetzungsleitfäden befassen sich mit der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse (IG 1), der Berücksichtigung der Wertschöpfungskette in der Wesentlichkeitsanalyse und Berichterstattung (IG 2) sowie der Auflistung aller Datenpunkte, die sich aus den ESRS ableiten lassen (IG 3).  

Bereits seit der zweiten Jahreshälfte 2023 waren verschiedenste Entwurfsversionen der drei Umsetzungsleitfäden im Umlauf, vom 22. Dezember 2023 bis zum 2. Februar 2024 fand zudem eine öffentliche Konsultation statt. Das hier eingeholte Feedback von Unternehmen, Verbänden, NGOs und anderen Interessensträgern wurde im Anschluss an die Konsultationsphase ausgewertet und als Überarbeitungsgrundlage für die nun veröffentlichten finalen Versionen der Umsetzungsleitfäden herangezogen. Zu beachten ist hierbei, dass es sich – im Gegensatz zu den ESRS, die in Form eines verpflichtend anzuwendenden delegierten Rechtsakts verabschiedet wurden – explizit um nicht bindende Leitlinien handelt.

​​​Inhalte der Umsetzungsleitfäden ​

Im Detail umfassen die Umsetzungsleitfäden, die aktuell ausschließlich in englischer Sprache verfügbar sind, folgende Inhalte:​

IG 1 Materiality Assessment Implementation Guidance – Umsetzungsleitfaden zur Wesentlichkeitsanalyse​

Die IG 1 zur Wesentlichkeitsanalyse umfasst insgesamt 55 Seiten und behandelt inhaltlich den Prozess zur Durchführung einer ESRS-konformen Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Der Leitfaden fasst zunächst die konkreten ESRS-Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse zusammen und führt dann Schritt für Schritt in Form von Empfehlungen, Anwendungshinweisen und Beispielen durch den Prozess der Erstellung der Wesentlichkeitsanalyse. Weiterhin beinhaltet der Leitfaden insgesamt 25 FAQs, u.a. zur Einbeziehung der Interessensträger, zur Berichterstattung über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse oder zu Begriffsdefinitionen. ​​​

IG 2 Value Chain Implementation Guidance – Umsetzungleitfaden zur Einbeziehung der Wertschöpfungskette ​

In der 48-seitigen IG 2 zur Berücksichtigung der Wertschöpfungskette in der Wesentlichkeitsanalyse und darauffolgenden Berichterstattung erfolgt zunächst eine Begriffsdefinition und Einordnung der Relevanz der Wertschöpfungskettenaktivitäten im Nachhaltigkeitskontext. Darauf basierend wird erläutert, wie Berichtsgrenzen zu ziehen sind, in welchem Umfang Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Wertschöpfungskette erhoben werden müssen und wie die Wertschöpfungskette in die Formulierung von Strategien, Maßnahmen und Zielen einbezogen wird. Der Umsetzungsleitfaden enthält zudem 10 FAQs rund um das Thema Wertschöpfungskette sowie ein Mapping, das die Implikationen der Wertschöpfungskette für jede Angabepflicht über alle ESRS hinweg zusammenfasst.​

IG 3 List of ESRS Datapoints – Auflistung der in den ESRS enthaltenen Datenpunkte ​

Anders als bei den ersten beiden Umsetzungsleitfäden handelt es sich bei IG 3 nicht um ein reines Textdokument, sondern um eine umfangreiche Excel-Datei. Diese enthält eine vollständige Liste der Datenpunkte, die aus dem ersten Set der ESRS abgeleitet werden können. Neben der reinen Beschreibung der Datenpunkte sind weitere Informationen integriert, z.B. der erforderliche Datentyp (narrativ/semi-narrativ/numerisch), ob für den Datenpunkt Übergangsbestimmungen vorliegen oder der Verbindlichkeitscharakter des Datenpunkts (verbindlich/freiwillig). Zusätzlich zur Excel-Datei wird eine Erläuterung („Explanatory Note”) bereitgestellt, die u.a. deskriptive Statistiken zur Anzahl und Zusammensetzung der Datenpunkte enthält. 

Ausblick: Veröffentlichung weiterer Umsetzungsleitfäden in Planung

Über die ersten drei Umsetzungsleitfäden hinaus sollen weitere Leitfäden folgen, um Unternehmen bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts möglichst umfassend zu unterstützen. Ein vierter Umsetzungsleitfaden (IG 4) zum Thema „Erstellung von Übergangsplänen”​ befindet sich seit einiger Zeit bereits in Entwicklung. Welche Themen in Form von Umsetzungsleitfäden behandelt werden, wird maßgeblich basierend auf den Eingaben auf der offiziellen ESRS Q&A-Plattform der EFRAG entschieden. Die Plattform bietet Anwendern der ESRS somit die Möglichkeit, durch die Adressierung konkreter Fragestellungen auf direktem Wege Unterstützungsbedarf an die EFRAG zu signalisieren.​

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