Nachhaltigkeitsberichterstattung: So gelingt die Umstellung von GRI auf ESRS

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​​veröffentlicht am 20​. März 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Bereits seit dem 01.01.2024 sind Unternehmen im Anwenderkreis verpflichtet, gemäß den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu berichten. Ab dem 01.01.2025 sind auch alle anderen großen Unternehmen, die nicht unter die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) bzw. das CSR-RUG fallen, berichtspflichtig.



Unternehmen, die bereits einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß dem international anerkannten GRI-Standard erstellen, stehen nun vor der Herausforderung, einen optimalen Übergang von GRI zu ESRS zu gestalten und bereits etablierte Prozesse für die ESRS-Berichterstattung zu nutzen.


Die EFRAG hat betont, dass die ESRS so weit wie möglich in Anlehnung an die GRI-Standards konzipiert wurden, was darauf hindeutet, dass eine Umstellung von GRI zu ESRS ohne größere Probleme möglich sein sollte. Dieser Beitrag beleuchtet die Besonderheiten der beiden Rahmenwerke und geht auf die praktische Umsetzung ein.

GRI als Ausgangspunkt

Die GRI-Standards ermöglichen es Unternehmen weltweit, freiwillig ihre Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu erheben und offenzulegen. Mit Richtlinien für ökonomische, ökologische und soziale Aspekte bieten sie eine Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über 10.000 Unternehmen weltweit berichten gemäß oder in Anlehnung an GRI, was ihn zum am häufigsten verwendeten Standard macht.

Mit der verpflichtenden Anwendung der ESRS wird erwartet, dass sich der Fokus in Europa zunehmend von GRI zu den ESRS verschieben wird. Aufgrund des geografisch begrenzten Anwenderkreises werden die ESRS den GRI-Standard jedoch nicht vollständig ersetzen – zumindest, solange die ESRS nicht auch für Nicht-EU-Unternehmen verbindlich sind. Die Einführung der ESRS könnte auch die Relevanz des GRI weiter stärken, da in Fällen, in denen Themen oder Auswirkungen nicht vollständig von den ESRS abgedeckt werden, die GRI-Standards zur Schließung der Lücken herangezogen werden können. Zudem werden Unternehmen, die zukünftig nach den ESRS berichten, automatisch auch „in Anlehnung“ an die GRI-Standards berichten. 

Vermeidung der doppelten Berichterstattung

Um zukünftig eine Doppelberichterstattung für die Unternehmen zu vermeiden, bedarf es einer Integration der Anforderungen der ESRS in die bestehenden Prozesse. Wie von der EFRAG bestätigt, bauen die ESRS auf bestehenden Standards auf und sind weitestgehend an die GRI-Standards angeglichen. Die Veröffentlichung des Entwurfs des „GRI-ESRS Interoperability Index“ Ende letzten Jahres bestätigt das hohe Maß an Gemeinsamkeiten. Zudem sollen von GRI und EFRAG zukünftig detaillierte technische Leitlinien für die Zuordnung der GRI-Standards zu den ESRS-Anforderungen bereitgestellt werden.

Es zeigt sich, dass die Verwendung der GRI-Standards als gute Vorbereitung für die ESRS-Berichterstattung dienen kann und Unternehmen auch für die zukünftige Berichterstattung nach ESRS auf etablierte Prozesse aufbauen können. Dennoch sind Unterschiede zwischen den beiden Standards zu erkennen, die sich insbesondere aus der Granularität der Datenpunkte ergeben.

ESRS und GRI – Unterschiede und Gemeinsamkeiten 

Der größte Unterschied liegt in der Wesentlichkeitsanalyse, die nach den ESRS auf der Doppelten Wesentlichkeit (Impact & Financial) beruht. Unternehmen müssen zusätzlich Nachhaltigkeitsthemen aus der finanziellen Perspektive bewerten, um Chancen und Risiken zu identifizieren.

Die Wesentlichkeit der Auswirkung (Impact) nach ESRS entspricht im Wesentlichen derjenigen des GRI. Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist damit hinsichtlich seiner Auswirkung wesentlich, wenn sich die Auswirkung kurz-, mittel- und langfristig tatsächlich oder potenziell, positiv oder negativ auf Menschen oder die Umwelt auswirkt.
Hinzu kommt nun noch die finanzielle Wesentlichkeit (Financial) nach ESRS. Diese liegt vor, wenn Nachhaltig­​​­keitsaspekte Risiken oder Chancen mit sich bringen, die kurz-, mittel- oder langfristig die Finanzlage, finanzielle Leistungsfähigkeit, Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens beeinflussen können.

Neben der Erweiterung der Wesentlichkeitsanalyse, stellen die ESRS höhere Anforderungen an die Beschreibung des Wesentlichkeitsvorgehens und der verwendeten Verfahren zur Ermittlung und Bewertung.

Der „GRI-ESRS Interoperability Index“ zeigt, dass für den größten Teil der GRI-Angaben entsprechende Übereinstimmungen ​in den ESRS identifiziert werden können. Teilweise gehen die Anforderungen der GRI über die der ESRS hinaus. Gleichzeitig wird deutlich, dass die ESRS an vielen Stellen eine größere Anzahl an Datenpunkten und detailliertere Angaben fordern. Besonders deutlich wird dies bei dem ESRS E1 – Klimawandel sowie S1 – Eigene Belegschaft.

Fazit und Empfehlungen

Der nach wie vor hohe Umsetzungsaufwand, der mit der Umstellung von einer GRI-konformen auf eine ESRS-konforme Berichterstattung einhergeht, sollte keinesfalls unterschätzt werden. Viele Unternehmen sind sich der Komplexität und des weiterhin hohen Aufwands sowie der benötigten Ressourcen nicht bewusst und beginnen daher zu spät mit den notwendigen Vorbereitungen.

Für die praktische Umsetzung empfehlen wir daher, sich zunächst mit den ESRS vertraut zu machen und die Lücken zwischen der bisherigen GRI-Berichterstattung und den Anforderungen der ESRS zu identifizieren. Der „GRI-ESRS Interoperability Index“ kann dabei hilfreich sein. Darüber hinaus sollten Sie analysieren, welche Angabepflichten in den ersten Berichtsjahren (Phase-In) für Ihr Unternehmen verpflichtend sind, um daraus abzuleiten, welche Daten Sie zukünftig erheben müssen.

Mit Hilfe der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse können ggf. weitere Themen ausgeschlossen werden. Für die sich aus den wesentlichen Themen ergebenden Datenpunkte sollten dann die bestehenden Prozesse optimiert und erweitert werden.

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