WIND + SONNE = STROM: Trends und Entwicklungen im Stromsektor

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​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 24. Oktober 2024

Die Artikelreihe „WIND + SONNE = STROM” gibt einen Überblick über die Neuigkeiten im Kontext des Stromsektors mit dem Schwerpunkt auf Photovoltaik (PV) und Wind an Land in Deutschland (Stand: 16. Oktober 2024). Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über den aktuellen Erneuerbare Energien Ausbau, der Strompreisentwicklung und der Ergebnisse der aktuellen EEG-Bundesnetzagentur-Ausschreibungen gegeben. Danach wird schwerpunktmäßig auf Neuigkeiten, Maßnahmen und Reformen im Rahmen der Transformation hin zu einem klimaneutralem Strommarktsystem eingegangen.1
 

Entwicklung EE-Ausbau

Gemäß Energy Charts erreichte die erzeugte erneuerbare Strommenge von Januar bis Juni 2024 mit ca.137 TWh einen neuen Rekord. Dies entspricht einen Anteil von 65 Prozent an der öffentlichen Nettostromerzeugung (Vorjahr: 128 TWh bzw. 57 Prozent).  Die Windenergie ist weiterhin die Technologie, auf welche die meiste Stromerzeugung zurückgeht (1. Halbjahr 2024: 73 TWh; 1. Halbjahr 2023: 67 TWh). Photovoltaikanlagen erzeugten im ersten Halbjahr 2024 30 TWh (1. Halbjahr 2023: 28 TWh). Insgesamt betrug die öffentliche Nettostromerzeugung im betrachteten Zeitraum 210 TWh (1. Halbjahr 2023: 222 TWh). Der PV-Ausbau schreitet ebenfalls weiter voran.

Nachdem im Jahr 2023 in der Summe 15,3 GW installierte Leistung zugebaut wurde, fand im 1. Halbjahr 2024 ein Nettozubau in Höhe von fast 8 GW statt. Während jedoch bis Juli 2024 monatlich ca. eine Nettoleistung von 1,4 GW zugebaut wurde, betrug der Zubau gemäß Erneuerbarer Energien Statistik der Bundesnetzagentur in den Monaten August und September durchschnittlich „nur” 0,9 GW. Insgesamt beträgt die PV-Leistung Ende September 2024 94,5 GW. Der Wind-Zubau geht hingegen mäßig voran. Im 1. Halbjahr wurde eine Netto-Leistung von 0,9 GW zugebaut. Insgesamt beträgt die Wind-an-Land-Leistung Ende September 2024 62,6 GW.2
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Überblick Strommarkt

Nach wie vor weist der durchschnittliche Spotmarktpreis als auch der Marktwert Solar und der Marktwert Wind an Land nach der Strompreishochphase (u. a. in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine) einen sinkenden Trend auf (vgl. Abbildung). Insbesondere der Marktwert Solar befindet sich weiterhin auf einem geringen Niveau (auch im Vergleich zum durchschnittlichen Spotmarktpreis). Im September 2024 lag der durchschnittliche Spotmarktpreis bei 7,831 ct/kWh, der Marktwert Wind an Land bei 6,266 ct/kWh und der Marktwert Solar bei 4,512 ct/kWh.3

Entwicklung des Strommarktpreises
Entwicklung Spotmarktpreis, Marktwert und Anzahl negativer Stunden


Analog zur letzten Ausgabe der Artikelreihe wurde die Abbildung ergänzt um die Stunden mit negativen Preisen kategorisiert nach dem Zeitpunkt des Auftritts. Insbesondere in den Sommermonaten dieses Jahres ist ein Anstieg der Anzahl der Stunden mit negativen Preisen (in einem Zeitraum zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr) zu verzeichnen. Das Hoch war im Juli 2024 mit einer Anzahl von 81 Stunden.4 Gemäß Energy Charts wurde im Juli ebenfalls mit 9,3 GWh erzeugtem PV-Strom (bezogen auf die öffentliche Nettostromerzeugung) ein neuer Rekord erzielt.5 Es ist davon auszugehen, dass durch den weiteren geplanten PV-Zubau weitere Rekorde in diesem Kontext realisiert werden, welche einen Einfluss auf den Marktwert Solar (Kannibalisierungseffekt) haben.


Überblick Bundesnetzagentur-Ausschreibungen

In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse der letzten EEG-Ausschreibungsrunden für die Technologien Solar Freifläche, Solar Aufdach, Wind Onshore und Innovation dargestellt.


​Solar Freifläche
​Solar Aufdach
​Wind Onshore
​Innovation
​Ausschreibungsrunde
​Juli 2024
​Juni 2024
​August 2024
​September 2024
​Ausgeschriebene Menge (in kW)
​2.147.784
​258.058
​2.708.940
​583.250
​Eingereichte zulässige Gebote (in kW)
​3.555.970
​315.985

​2.948.135
​1.676.953
​Zulässiger Höchstwert (in ct/kWh)
​7,37
​10,50
​7,35
​9,18

​Durchschnittlicher mengengewichteter Gebotswert (in ct/kWh)
​5,05
​8,94
​7,33
​7,09

​Niedrigster bezuschlagter Gebotswert (in ct/kWh)
​4,50
​7,95
​5,73
​6,74

​Höchster bezuschlagter Gebotswert (in ct/kWh)
​5,24
​10,19
7,35
​7,45
Ausschreibungsergebnisse der Technologien Solar Freifläche, Solar Aufdach, Wind Onshore und Innovation
Quellen: ​ Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen / Statistiken (Letzter Zugriff: 16.10.2024), Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen / Statistiken (Letzter Zugriff: 16.10.2024), Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen / Statistiken​​ (Letzter Zugriff: 16.10.2024),​ Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen​ (Letzter Zugriff: 16.10.2024).)

Die Ausschreibungsrunde bei PV-Freiflächenanlagen war zum fünften Mal in Folge überzeichnet. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert ist seit der Ausschreibungsrunde im März 2023 von 7,03 ct/kWh kontinuierlich gesunken (aktuell: 5,05 ct/kWh).6 Im Rahmen des Solarpakets 1 wurde auch die Ausweitung der EEG-förderfähigen Flächenkulisse beschlossen. „Gebote auf Acker- und Grünlandflächen, die landwirtschaftlich nur eingeschränkt nutzbar sind […]“7, wurden bei der Ausschreibung im Juli 2024 deutschlandweit berücksichtigt. In der Summe handelte es sich fast bei der Hälfte der bezuschlagten Gebote um PV-Anlagen, die auf solchen Flächen errichtet werden sollen (1.037 MW, 123 Zuschläge).8

Ein ähnliches Bild zeichnet sich auch in der Technologiekategorie der PV-Dachanlagen ab. Auch diese Ausschreibung war wiederholt überzeichnet und der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert reduziert sich gegenüber dem letzten Jahr von 10,87 ct/kWh auf jetzt 8,94 ct/kWh.9 Anders sah es in der Vergangenheit bei den Wind-an-Land-Ausschreibungen aus. Diese waren zuletzt kontinuierlich unterzeichnet mit Ausnahme der aktuellen Ausschreibungsrunde im August. Nach wie vor liegt der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert nahe am Höchstwert von 7,35 ct/kWh.10 Auch die Innovationsausschreibung im September war deutlich überzeichnet. Dementsprechend ist auch der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert gegenüber der vorherigen Ausschreibungsrunde mit einer leichten Unterzeichnung von 8,33 ct/kWh auf 7,09 ct/kWh gesunken.11 Im Ergebnis zeichnen sich die aktuellen Ausschreibungsrunden insbesondere in den Technologiekategorien Photovoltaik und Innovation durch einen entsprechenden Wettbewerb aus, was zu Zuschlagswerten deutlich unterhalb der Höchstwerte führte.


Überblick politische Reformen und Strategien im Kontext Erneuerbare Energien / Stromsektor

Im Juli 2024 hat die Bundesregierung ihre Wachstumsinitiative für eine neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland vorgestellt. Durch insgesamt 49 Maßnahmen soll der Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver, wettbewerbsfähiger und innovativer werden, um so das Wachstumspotential der Wirtschaft zu erhöhen. Ein Kapitel der Wachstumsinitiative beschäftigt sich mit 12 Maßnahmen im Bereich „Leistungsfähiger Energiemarkt für die Wirtschaft von morgen”. Eine Maßnahme betrifft die Verstetigung und Ausweitung des Strompreispakets. Geplant ist die Stromsteuer für die Akteure, die bereits aktuell befristet von der Reduktion der Stromsteuer auf 0,05 ct/kWh profitieren (vgl. auch Strompreispaket), langfristig auf das EU-Minimum zu reduzieren. Zudem soll die Strompreiskompensation bis zum Jahr 2030 (bisher bis 2028) Anwendung finden.

Des Weiteren soll das Potential von Stromspeichern optimiert, die Speicherung von CO2 ermöglicht sowie der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur schneller vorangetrieben werden. Eine weitere Maßnahme betrifft die Priorisierung des „neuen Marktdesigns für Kraftwerke, der Erneuerbaren und von Flexibilitäten”. Hemmnisse im Kontext von Flexibilitäten sollen abgebaut und der Erneuerbare Energien Ausbau soll weiterhin zügig vorangetrieben werden. Gemäß Wachstumsinitiative soll „der Ausbau neuer EE […] auf Investitionsförderung umgestellt werden […], insbesondere um Preissignale verzerrungsfrei wirken zu lassen”12. Eine weitere Umstellung ist bei der Förderung bei negativen Preisen vorgesehen. Für Neuanlagen soll diese bereits ab dem 01.01.2025 ausgesetzt werden mit der Ausnahme von Kleinanlagen. Darüber hinaus soll die Schwelle im Kontext der Direktvermarktungspflicht sowie der Steuerbarkeit von Anlagen abgesenkt werden.

Zudem wird sich nochmals für die Einführung eines Kapazitätsmechanismus ausgesprochen. Weitere Maßnahmen betreffen die Bewertung von Offshore Wind Ausschreibungen, die Reduktion der Netzkosten für Unternehmen und Haushalte (vgl. auch die folgenden Ausführungen zu den Reformen der Bundesnetzagentur), die Staffelung des Netzausbaus zur Kostenreduktion, die Sicherung und Diversifizierung der Gasversorgung, die Förderung von Fusionsenergie, die Unterstützung für eine Rückerstattung von CO2-Kosten beim Export und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Gemäß Wachstumsinitiative möchte die Bundesregierung die entsprechenden Maßnahmen zeitnah realisieren.13

Nach der Einigung von Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschafsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner im Februar diesen Jahres, hat sich im Zuge des Wachstumspakets nun auch die Bundesregierung auf die wesentlichen Eckpunkte der Kraftwerksstrategie verständigt. Im „Vorgriff” auf einen umfangreichen Kapazitätsmechanismus erfolgt die Ausschreibung und Umsetzung von insgesamt 12,5 GW Kraftwerkskapazität und 500 MW Langzeitspeichern in zwei Säulen. Im Rahmen der ersten Säule ist geplant, neue H2-ready Gaskraftwerken mit einer installierten Leistung von 5 GW sowie H2-ready Modernisierungen in Höhe von 2 GW auszuschreiben. Ab dem 8. Jahr nach der Inbetriebnahme bzw. Modernisierung soll der Wechsel auf grünen oder blauen Wasserstoff erfolgen. Zusätzlich werden 500 MW reine Wasserstoffkraftwerke und 500 MW Langzeitspeicher ausgeschrieben. In der zweiten Säule sollen weitere 5 GW an neuen Gaskraftwerken ausgeschrieben werden, „[…] die insbesondere in Dunkelflauten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten”14 sollen.15 Die öffentliche Konsultation im Kontext des Kraftwerkssicherheitsgesetzes zur Realisierung der Kraftwerksstrategie läuft von September bis Oktober 2024.16

Vor dem Hintergrund des benötigten Wandels des Energiesystems inklusive des Netzbetriebs im Kontext der Energiewende hat die Bundesnetzagentur im Juli 2024 ein Eckpunktepapier im Rahmen eines Festlegungsverfahrens zur Reform der Netzentgelte für Industriekunden veröffentlicht. Dieses sieht finanzielle Anreize in Form von reduzierten Netzentgelten für systemdienliches Verhalten von Unternehmen vor.17 Von dieser Privilegierung soll profitieren, „[…] wer in Zeiträumen besonders niedriger Preise seine Abnahme im Vergleich zu seinem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich erhöht und in Zeiten besonders hoher Preise seine Abnahme im Vergleich zu seinem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich senkt”18. Das Ziel dieser Reform ist, Flexibilität zu fördern, indem stromintensive Unternehmen ihren Stromverbrauch an die reale Angebotssituation im Stromnetz anpassen. Durch die Netzentgelte soll dabei das Marktsignal gestärkt werden.

Für Regionen, die von wenig dezentralen Erneuerbaren-Energieanlagen geprägt sind, sollen regionale Ausnahmen berücksichtigt werden. Dort treten Engpässe eher lastbedingt auf, sodass eine steigende Abnahme bei geringen Strompreisen als Reaktionen auf das Marksignal den Engpass verschärfen kann. Die regionalen Ausnahmen sollen so lange gelten, „[…] bis der Netzausbau einen Stand erreicht, der eine Stärkung des Marktsignals bundesweit ermöglicht”19. Das Eckpunktepapier war bis 18. September​ 2024 in Konsultation und soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.20

Bereits im letzten Artikel wurde das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur im Kontext der Verteilung der Mehrkosten, die „[…] in Verteilnetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen”21 berichtet. Nachdem im Dezember 2023 das Eckpunktepapier und im Mai 2024 der entsprechende Festlegungsentwurf konsultiert wurde, hat die Bundesnetzagentur Ende August die entsprechende Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht. Im Rahmen der Reform ist ein Stufensystem vorgesehen, bei dem im ersten Schritt Netzbetreiber identifiziert werden, die von besonders hohen Kosten aufgrund des Erneuerbaren Energien Ausbaus betroffen sind. Im nächsten Schritt erhalten betroffene Netzbetreiber einen finanziellen Ausgleich für die Zusatzkosten, der gleichmäßig über die bundesweiten Stromverbraucher verteilt werden kann. Mitte Oktober soll es die ersten Abschätzungen zum Ausgleich der Kosten („Wälzvolumen”) und zu konkreten Entlastungen der Netzbetreiber geben. Das Entlastungsregime gilt ab 01.01.2025.22

Die Anpassung des aktuellen Strommarktdesigns auf die Herausforderungen, die mit der Transformation zu einem klimaneutralen Stromsystem einhergehen, ist seit längerem Teil der politischen und öffentlichen Diskussion. Seit 2023 tauschen sich im Rahmen der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PNKS) Stakeholder aus verschiedenen Bereichen zum Strommarktdesign der Zukunft aus. Basierend auf dem Austausch der PNKS und unter dem Einfluss der Wachstumsinitiative (vgl. auch oben) veröffentlichte im August das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Optionspapier für das Strommarktdesign der Zukunft. Im Rahmen des Optionspapiers wird zwischen vier Handlungsfeldern differenziert: der Investitionsrahmen für Erneuerbare Energien, der Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten, lokale Signale und die Flexibilisierung der Nachfrage.23

Im Kontext des Investitionsrahmens für Erneuerbare Energien führt das BMWK alternative Ausgestaltungsmöglichkeiten zum aktuellen EEG-Förderinstrument der gleitenden Marktprämie auf. Die gleitende Marktprämie ist noch bis zum Jahr 2026 europarechtlich bewilligt. Ab 2027 muss das Fördersystem mit einem Rückzahlungsmechanismus für Erlöse, die höher sind als der Förderbedarf, ausgestaltet sein. In dem Optionspapier werden vier alternative Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Investitionsförderung von erneuerbaren Energien vorgeschlagen:
  • ​Option 1: Gleitende Marktprämie mit Refinanzierungsbeitrag (produktionsabhängiger zweiseitiger Differenzvertrag mit Marktwertkorridor)
  • Option 2: Produktionsabhängiger zweiseitiger Differenzvertrag ohne Marktwertkorridor
  • Option 3: Produktionsunabhängiger zweiseitiger Differenzvertrag
  • Option 4: Kapazitätszahlung mit produktionsunabhängigem Refinanzierungsbeitrag
Option 3 und 4 werden Stand August vom BMWK aktuell weiter geprüft. Das BMWK sieht in den beiden produktionsunabhängigen Optionen insbesondere den Vorteil, dass ein effizienter Einsatz der Anlage sowie eine systemfördernde Anlagenauslegung angereizt wird. Im Rahmen der Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung für eine Investitionskostenförderung ausgesprochen (vgl. auch obige Ausführungen zur Wachstumsinitiative). Option 4 kommt dieser Vorstellung am nächsten. Auch in den weiteren drei Handlungsfeldern wurden im Optionspapier eine Reihe von möglichen Handlungsalternativen dargestellt und diskutiert. Im Kontext des Handlungsfelds Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten hat die Bundesregierung im Rahmen der Wachstumsinitiative ihr Ziel der Etablierung eines technologieoffenen Kapazitätsmechanismus bestärkt und Eckpunkte zur Kraftwerksstrategie vorgelegt (vgl. auch obige Ausführungen). Im Rahmen des Handlungsfelds wurden im Optionspapier die Möglichkeiten eines Kapazitätsabsicherungsmechanismus durch Spitzenpreishedging sowie eines dezentralen, zentralen und kombinierten Kapazitätsmarkts erläutert. 

Das BMWK hat sich für die Option des kombinierten Kapazitätsmarktes ausgesprochen, da dieser die Vorteile der anderen Optionen kombiniert. Im Rahmen des Handlungsfelds lokale Signale wird beschrieben, dass zur Verteilung des PV- und Wind-Stroms weiterhin insbesondere der Netzausbau sowie Redispatch maßgeblich sind, diese jedoch durch Maßnahmen im Bereich lokale Signale ergänzt werden müssen. Aufgeführt werden die folgenden Optionen: zeit- und regionsabhängige Netzentgelte, die regionale Regulierung in Förderprogrammen und die Integration von Lasten in Redispatch.

Zuletzt wurde im Handlungsfeld Flexibilität das Ziel formuliert, Hemmnisse in diesem Kontext zu reduzieren. Zudem wurde sich auf drei Aktionsfelder verständigt: Ermöglichen von Preisreaktionen (Etablierung von zeitvariablen und innovativen Tarifen), Flexibilitätsfördernde Ausrichtung der Netzentgeltsystematik und die Reform der individuellen Netzentgelte / Realisierung von Flexibilitäten in der Industrie (vgl. auch aufgeführte Reform der Bundesnetzagentur). Es bestand die Möglichkeit, bis zum 6. September an der Konsultation teilzunehmen.24  In der Sitzung der PNKS Ende September wurden bereits die Konsultationsergebnisse vorgestellt und diskutiert.25

Des Weiteren hat sich die Bundesregierung im Juli auf den Gesetzesentwurf zur Realisierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III geeinigt. Mit dem Gesetzesentwurf sollen Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen an Land und Solarenergieanlagen mit zugehörigen Energiespeicher ausgewiesen werden. Durch die Ausweisung der Gebiete und durch kürzere Genehmigungszeiten soll der Genehmigungsprozess schneller abgewickelt werden können.26  Ende September 2024 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung erstmals im Bundestag diskutiert und beraten.27

Zudem startete am 1. Oktober 2024 die zweijährige Erprobungsphase des Marktmechanismus „Nutzen statt Abregeln 2.0” nach § 13k EnWG. Mit der Reform sollen Anreize für die zusätzliche Stromabnahme in Entlastungsregionen in Norddeutschland geschaffen werden. Ziel ist die Reduzierung der Abregelung von erneuerbaren Energieerzeugern aufgrund strombedingter Netzengpässe. Die Bundesnetzagentur hat entsprechende Zusätzlichkeitskriterien definiert, die eine zuschaltbare Last im Rahmen der neuen Regelung erfüllen muss. In der Erprobungsphase erfolgt die Strommengenzuteilung anhand eines vereinfachten Zuteilungsverfahrens. Anschließend soll die Zuteilung über ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren erfolgen.28

Zusammenfassend zeichnet sich der Energiesektor aktuell durch eine hohe politische Dynamik aus. Das Optionspapier des BMWK verdeutlicht die vielen notwendigen Anpassungen des aktuellen Strommarktes, um in der Lage zu sein, weitere erneuerbare Energien zu integrieren und gleichzeitig die Funktionsweise und Sicherheit des Systems zu garantieren. Bereits im Rahmen dieses Artikels wurden verschiedene Reformen im Kontext der Weiterentwicklung des Stromsystems vorgestellt, die sich aktuell in der Umsetzung befinden. Klar ist jedoch auch, dass sich die Rahmenbedingungen für Marktakteure am Strommarkt durch weitere Reformen und Gesetze in Zukunft weiter stark verändern werden. Diese Transformation kann für verschiedene Akteure eine Chance sowie die Möglichkeit der Etablierung von neuen Geschäftsmodellen darstellen. Ein Update über die Entwicklung des Stromsektors folgt in der nächsten E|nEws-Ausgabe.


_____________________________________________________________​
1 Die Reihe „WIND + SONNE = STROM“ wird in jeder Ausgabe der E|nEws aktualisiert. Dieser Artikel bezieht sich auf die Geschehnisse im Zeitraum vom 19. Juni 2024 bis zum 16. Oktober 2024.
2 Vgl. Nettostromerzeugung im 1. Halbjahr 2024: Rekorderzeugung von Grünstrom, fossile Energien weiter rückläufig - Fraunhofer ISE ​(Letzter Zugriff: 17.10.2024), Kreisdiagramme zur Stromerzeugung | Energy-Charts (Letzter Zugriff: 17.10.2024) und EE-Statistik MaStR - August 2024 (Stand 16.09.2024).xlsx (bundesnetzagentur.de) (Letzter Zugriff: 17.10.2024). Hinweis: Für die Werte im Kontext der öffentlichen Nettostromerzeugung wurde auf die aktuellen Daten von Energy Charts (und nicht auf den Artikel in diesem Kontext) zurückgegriffen.
3 Vgl. Netztransparenz > Erneuerbare Energien und Umlagen > EEG > Transparenzanforderungen > Marktprämie > Marktwertübersicht​ (Letzter Zugriff: 16.10.2024).
4 Eigene Berechnung auf Basis der Daten Börsenstrompreise | Energy-Charts (Letzter Zugriff: 16.10.2024).
5 Vgl. Säulendiagramme zur Stromerzeugung | Energy-Charts (Letzter Zugriff: 17.10.2024).
6 Vgl. Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen / Statistiken​ (Letzter Zugriff: 16.10.2024).
7 Bundesnetzagentur - Presse - Ergebnisse der Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen zum Gebotstermin 1. Juli 2024 ​(Letzter Zugriff: 16.10.2024).
8 Vgl. Bundesnetzagentur - Presse - Ergebnisse der Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen zum Gebotstermin 1. Juli 2024 (Letzter Zugriff: 16.10.2024).
9 Vgl. Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen / Statistiken (Letzter Zugriff: 16.10.2024).
10 Vgl. Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen / Statistiken (Letzter Zugriff: 16.10.2024).
11 Vgl. Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen (Letzter Zugriff: 16.10.2024).
12 Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland (bundesfinanzministerium.de), S. 27 (Letzter Zugriff: 17.10.2024).
13 Vgl. Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland (bundesfinanzministerium.de), S. 1f., 24-31​ (Letzter Zugriff: 17.10.2024).
14 BMWK - Auf dem Weg zur klimaneutralen Stromerzeugung: Grünes Licht für Kraftwerkssicherheitsgesetz (Letzter Zugriff: 16.10.2024).
15 Vgl. BMWK - Auf dem Weg zur klimaneutralen Stromerzeugung: Grünes Licht für Kraftwerkssicherheitsgesetz (Letzter Zugriff: 16.10.2024).
16 Vgl. BMWK - Konsultationsverfahren eröffnet: Kraftwerkssicherheitsgesetz (Letzter Zugriff: 16.10.2024).
17 Vgl. Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur plant Reform der Netzentgelte für Industrie (Letzter Zugriff: 17.10.2024).
18 Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich (bundesnetzagentur.de), S.9 (Letzter Zugriff: 17.10.2024).
19 Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich (bundesnetzagentur.de), S.10 (Letzter Zugriff: 17.10.2024).
20 Vgl. Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur plant Reform der Netzentgelte für Industrie (Letzter Zugriff: 17.10.2024) und Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich (bundesnetzagentur.de) (Letzter Zugriff: 17.10.2024).
21 Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur entscheidet zur fairen Verteilung von Netzkosten aus der Integration Erneuerbarer Energien​ (Letzter Zugriff: 17.10.2024).
22 Vgl. Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur entscheidet zur fairen Verteilung von Netzkosten aus der Integration Erneuerbarer Energien (Letzter Zugriff: 17.10.2024).
23 Vgl. BMWK - Optionen für das zukünftige Strommarktdesign (Letzter Zugriff: 17.10.2024), Strommarktdesign der Zukunft (bmwk.de), S. 4 (Letzter Zugriff: 17.10.2024) und BMWK - Plattform Klimaneutrales Stromsystem – im Dialog für ein neues Marktdesign (Letzter Zugriff: 17.10.2024).
24 Vgl. Strommarktdesign der Zukunft (bmwk.de) (Letzter Zugriff: 17.10.2024).
25 Vgl. Präsentation 5. PKNS-Plenum (bmwk.de) (Letzter Zugriff: 17.10.2024).
26 Vgl. BMWK - Bundesregierung beschleunigt Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie (Letzter Zugriff: 16.10.2024).
27 Vgl. Deutscher Bundestag - EU-Vorgaben für Windenergie an Land und Solarenergie erörtert (Letzter Zugriff: 16.10.2024).
28 Vgl. Entlastungsregionen (netztransparenz.de) (Letzter Zugriff: 17.10.2024) und Bundesnetzagentur - Nutzen statt Abregeln 2.0 (Letzter Zugriff: 17.10.2024).​

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