WIND + SONNE = STROM: Trends und Entwicklungen im Stromsektor

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 19. Juli 2024

Der folgende Artikel gibt einen kurzen Überblick über die Neuigkeiten im Kontext des Stromsektors mit dem Schwerpunkt auf Photovoltaik (PV) und Wind an Land in Deutschland (Stand: 18. Juni 2024). Nach dem Inkrafttreten im Mai liegt der Schwerpunkt dieses Artikels auf dem Solarpaket 1. Zudem wird ein Überblick über die Entwicklungen des Erneuerbaren Energien (EE)-Ausbaus, den Strommarkt, die Ergebnisse der Bundesnetzagentur-Ausschreibung sowie weitere Veränderungen auf politischer Ebene im Kontext des Stromsektors gegeben.1

Entwicklung EE-Ausbau

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte Anfang Juni die vorläufigen Zahlen zur Entwicklung der deutschen Stromerzeugung im 1. Quartal 2024.2 Mit 121,5 Mrd. kWh erzeugtem Strom wurde im 1. Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum 7,5 Prozent weniger Strom produziert. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung betrug im 1. Quartal 2024 58,4 Prozent (1. Quartal 2023: 48,5 Prozent). Dementsprechend ging die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern zurück. Auf die Windkraft gingen mit 46,8 Mrd. kWh (bzw. 38,5 Prozent der Stromerzeugung) weiterhin der größte Teil der Stromerzeugung zurück. Ein detaillierter Vergleich des Anteils der Energieträger an der Stromerzeugung zwischen diesem und dem Vorjahresquartal kann der folgenden Tabelle entnommen werden.3

​Netzeinspeisung
​1. Quartal 2023 (in Mrd. kWh)
​Anteile
(in %)
​1. Quartal 2024 (in Mrd. kWh)
​Anteile
(in %)
​Veränderungen im Vergleich zum 1. Quartal 2023 (in %)
​Netzeinssp​eisung insgesamt
131,4​
​100
​121,5
​100
​-7,5

​​Konventionelle Energieträger​ 

​67,7
51,5​50,5​41,6​-25,4​
​darunter: 
​ ​ ​ ​
    • ​Kohle​​​​​
39,0​29,7​28,0​23,0​-28,2​
  • Kernenergie​
5,8​4,4​0,0​0,0​-100​
  • Erdgas​
​19,6
​14,9
19,2​15,8​-1,9​
​Erneuerbare Energieträger
​63,7
48,5​71,0​58,4​11,6​
​​​darunte​r: ​​
​​​​
  • ​Windkraft
​41,8
31,8​46,8​38,5​12,0​
            • ​Biogas​​​​​
​7,2
5,5​
7,3​
​6,0
0,9
        • ​Photovoltaik​​​​
​6,7
5,1​
8,1
6,6
21,0
  • Wasserkraft​​
​4,5
3,5​​5,5
4,5​21,0​
Tabelle 1: Erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge in Deutschland
Quelle: Stromerzeugung im 1. Quartal 2024: Fast 60 % aus erneuerbaren Energiequellen - Statistisches Bundesamt (destatis.de) (Stand: 17.06.2024). 

PV-Anlagen werden weiterhin kontinuierlich zugebaut. Der PV-Zubau im 1. Quartal 2024 lag insgesamt bei etwa 4.039 MW und somit auf einem ähnlichen Niveau, wie in den beiden letzten Quartalen. Die gesamte installierte Bruttoleistung lag im Mai 2024 bei PV bei ca. 88,9 GW. Der Zubau bei Wind an Land lag im 1. Quartal 2024 bei ca. 561 MW und somit auf einem deutlich niedrigen Niveau im Vergleich zum 3. und 4. Quartal 2023. Die gesamte installierte Bruttoleistung lag im Mai 2024 bei Wind an Land bei ca. 61,8 GW.4

Der weitere bzw. steigende Zubau von EE-Anlagen spiegelt sich auch in der Entwicklung der Investitionen für die Installation von EE-Anlagen wider. Gemäß einer Kurzdokumentation mit dem Titel „Wirtschaftliche Impulse durch Erneuerbare Energien” vom Zentrum für Sonnenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg, welche auf der Website des BMWK veröffentlicht wurde, wurden im Jahr 2023 in Deutschland in der Summe 36,6 Mrd. Euro in die Errichtung von EE-Anlagen investiert (2022: 22,27 Mrd. Euro). Dies stellt einen neuen Rekordwert dar. Insbesondere Investitionen in die PV-Technologie sind mit allein 17,14 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr (2022: 7,94 Mrd. Euro) stark angewachsen.5
 

Überblick Strommarkt

Der durchschnittliche Spotmarktpreis als auch der Marktwert Solar und der Marktwert Wind an Land weisen für den betrachteten Zeitraum weiterhin einen sinkenden Trend auf (vgl. Abbildung 1). Während jedoch seit Februar 2024 der durchschnittliche Spotmarktpreis und der Marktwert Wind an Land weitestgehend konstant geblieben sind und sich ähnlich entwickelt haben, sank der Marktwert Solar weiter. Im Mai 2024 lag der durchschnittliche Spotmarktpreis bei 6,721 ct/kWh, der Marktwert Wind an Land bei 5,608 ct/kWh und der Marktwert Solar bei 3,161 ct/kWh.6

Abbildung 1: Entwicklung Spotmarktpreis, Marktwert und Anzahl negativer Stunden

Neben den Strompreisen ist in der Abbildung auch die Entwicklung der Stunden mit negativen Preisen kategorisiert nach dem Zeitpunkt des Auftritts dargestellt. Anhand der Grafik ist ein gewisser Zusammenhang zwischen der Höhe des Preises und der Anzahl der negativen Stunden zu erkennen. Auffällig ist insbesondere die Entwicklung der Anzahl der negativen Stunden und des Marktwert Solars in den Monaten März 2024 bis Mai 2024. Während der Marktwert Solar kontinuierlich gesunken ist, hat die Anzahl der Stunden mit negativen Preisen zugenommen. Im Mai gab es schließlich 78 Stunden mit negativen Preisen. Die Stunden mit negativen Preisen im Mai kamen insbesondere in der Mittags- und Nachmittagszeit vor – also Zeiten, in denen für gewöhnlich die PV-Technologie Strom erzeugt.7

Relevant sind die Anzahl der Stunden mit negativen Preisen auch im Kontext des EEG-Vergütungsanspruchs. Nach dem EEG wird dem Anlagenbetreiber nach Auftritt einer bestimmten Anzahl aufeinanderfolgender Stunden mit negativen Preisen keine Marktprämie für den entsprechenden Zeitraum ausgezahlt.8 Eine Zunahme von negativen Spotmarktpreisen kann bzw. wird sich somit auch auf den Erlös eines Anlagenbetreibers auswirken.
 

Überblick Bundesnetzagentur-Ausschreibungen

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte zudem die Ausschreibungsergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde in diesem Jahr für Solaranlagen des 1. Segments vom 01. März 2024. Auch diese Ausschreibungsrunde war wie im Jahr 2023 deutlich überzeichnet. Bei einem Ausschreibungsvolumen von 2.230.736 kW wurde eine zulässige Gebotsmenge in Höhe von 3.769.859 kW eingereicht. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 5,11 ct/kWh und ist somit trotz der Erhöhung der Ausschreibungsmenge und des Absenkens der Gebotsmengenobergrenze von 100 MW auf 20 MW im Vergleich zu den drei letzten Ausschreibungsrunden weiter gesunken.9
 

Solarpaket 1

Nach der Verabschiedung des Solarpakets 1 von Bundestag und Bundesrat trat dieses am 16. Mai in Kraft. Das Solarpaket 1 enthält eine Reihe von Maßnahmen, die zur Beschleunigung des PV-Ausbaus und zur Entbürokratisierung beitragen sollen.10 Das Solarpaket 1 sieht im Kontext von PV-Freiflächenanlagen unter anderem die Anhebung der Gebotsmengenobergrenze von 20 MW auf 50 MW vor.11 Dies soll „[…] die Förderung von Anlagen, die aufgrund von Skaleneffekten kosteneffizienter sind”12, ermöglichen. Für PV-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung zwischen 20 und 50 MW stellt somit neben der Vermarktung des erzeugten PV-Stroms am freien Markt (beispielsweise über ein PPA) nun auch die Förderung über das EEG eine Erlösoption dar. Da durch diese Regelung ein zusätzlicher Anreiz gesetzt wird, Anlagen größer 20 MW zu errichten, kann die Gebotsmengenerhöhung aus einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive dazu beitragen, die angestrebten energiepolitischen Ziele im Vergleich zur Ausgangssituation kosteneffizienter zu erreichen. Im Umkehrschluss könnten es in Zukunft kleinere Anlagen, welche Skaleneffekte nicht in dem Maße wie größere Anlagen realisieren können, schwieriger haben, sich erfolgreich in den Ausschreibungen (insbesondere bei Überzeichnungen) durchzusetzen. Dies gilt es in den kommenden Ausschreibungsrunden zu beobachten.

Da die bisherigen Boni in Zusammenhang mit besonderen Solaranlagen nicht den gewünschten Anreiz geschaffen haben, wurden diese abgeschafft und stattdessen ein Untersegment für besondere Anlagen (Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV, Parkplatz-PV) im Rahmen der Ausschreibungen bei PV-Freiflächenanlagen etabliert. Der Höchstwert für dieses Untersegment beträgt für das Jahr 2024 9,5 ct/kWh. Das Ausschreibungsvolumen für besondere Solaranlagen beträgt im Jahr 2024 300 MW und soll kontinuierlich bis auf 2.075 MW im Jahr 2029 ansteigen. Mit dieser Regelung geht jedoch keine Erhöhung der Ausschreibungsmenge für PV-Freiflächenanlagen einher. Im Fall, dass die Gebotsmenge besonderer Solaranlagen in einer Ausschreibungsrunde geringer ist als die vorgesehene Leistung, erhalten mehr konventionelle PV-Freiflächenanlagen im entsprechenden Umfang einen Zuschlag. Durch die Einführung dieses neuen Mechanismus sollen besondere Solaranlagen „aus der Nische herauswachsen.”13 Weitere Informationen zur Agri-PV und den Auswirkungen des Solarpakets in diesem Kontext kann diesem Artikel entnommen werden.

Des Weiteren werden Punkte im Kontext Naturschutz novelliert. So wurden fünf naturschutzfachliche Mindestkriterien definiert, wovon drei durch den Anlagenbetreiber einer geförderten PV-Freiflächenanlage zu erfüllen sind. Zudem wird der weitere PV-Zubau auf landwirtschaftlichen Flächen auf eine Obergrenze von 80 GW bis zum Jahr 2030 begrenzt.14 Schließlich wurde die Flächenkulisse um benachteiligte Gebiete unter anderem im Zusammenhang mit einer Opt-Out-Option für die Länder erweitert.15

Im Kontext von Speichern sieht das Solarpaket eine flexiblere Nutzung vor. Betreiber von Speichern können unter bestimmten Voraussetzungen den Betriebsmodi (Zwischenspeicherung von ausschließlich EE-Strom vs. Zwischenspeicherung von nicht ausschließlich EE-Strom (z. B. Strom aus dem Netz)) eines Speichers unter dem Jahr wechseln, ohne den EEG-Förderanspruch für den Strom aus einer EEG-Anlage zu verlieren. Durch die unterschiedliche Nutzung von Speichern können diese einen Beitrag zum Stromsystem (durch eine Entnahme und Zwischenspeicherung von Strom aus dem Netz zu Zeiten eines hohen Stromangebots) bzw. zur Markt- und Netzintegration regenerativer Energien (durch die zeitliche Verschiebung zwischen der Erzeugung von EE-Strom und der Einspeisung in das Netz) leisten.16 Zudem ermöglicht die Mischnutzung neue interessante Business-Cases für Speicher in Kombination mit einer EEG-Anlage.

Weitere Punkte im Solarpaket betreffen PV-Dachanlagen in Gewerbe und Industrie. Hierunter fallen unter anderem Regelungen zur Erhöhung der Förderung und des Ausschreibungsvolumens für große PV-Dachanlagen sowie Vereinfachungen im Rahmen von Anlagenzertifikaten und Anlagenzusammenfassungen. Auch im Kontext von PV-Dachanlagen auf Wohngebäuden wurden Neuerungen beschlossen. Hierzu gehört die Einführung des Modells der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, wodurch die Lieferung von PV-Strom an Endverbraucher in demselben Gebäude vereinfacht werden soll, oder Anpassungen im Kontext des Mieterstrommodells, sodass unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig der Mieterstrom auch auf gewerblich genutzten Bauten und Nebenanlagen förderfähig ist.17 Weitere Informationen zu den Änderungen im Rahmen des Solarpakets können auch dem folgenden Artikel entnommen werden.
 

Und was ist sonst noch passiert?

Am 6. Juni beschloss der Bundestag die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, welche am 14. Juni vom Bundesrat bestätigt wurde. Dieses „Beschleunigungspaket” soll unter anderem dazu beitragen, die Ausbaugeschwindigkeit von Windenergieanlagen an Land zu erhöhen. Die Maßnahmen umfassen z. B. die Vereinfachung von Repowering-Vorhaben, die Erleichterungen beim Vorbescheid oder die Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.18

Bereits im Februar-Artikel wurde über das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur berichtet. Mitte Mai veröffentlichte die Bundesnetzagentur nun einen Festlegungsentwurf „[…] zur Verteilung der Mehrkosten […], die in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbaren Stromerzeugung entstehen”19. Die Bundesnetzagentur möchte im 3. Quartal 2024 die Festlegung beschließen, sodass diese ab dem 01. Januar 2025 Anwendung findet.20

Zudem wurden auf EU-Ebene der Net Zero Industry Act (NZIA) und die Strommarktreform beschlossen.21 Über beide Vorhaben wurde bereits ebenfalls in den vorherigen Artikeln (im Februar bzw. April) berichtet.
 
Zusammenfassend ist der Stromsektor weiterhin durch eine hohe Dynamik geprägt. Durch das Solarpaket 1 werden die politischen Rahmenbedingungen zur Förderung von PV-Anlagen angepasst, um unter anderem den Ausbau zu beschleunigen. In der nächsten Zeit bleibt es somit spannend zu beobachten, wie die verschiedenen Marktakteure auf die Veränderungen reagieren und ob die Maßnahmen Ihr gewünschtes Ziel erreichen. Ein Update über die Entwicklung des Stromsektors folgt in der nächsten E|nEws-Ausgabe.



______________________________________________________
1 Die Reihe „WIND + SONNE = STROM”​ wird in jeder Ausgabe der E|nEws aktualisiert. Dieser Artikel bezieht sich auf die Geschehnisse im Zeitraum vom 20. April 2024 bis zum 18. Juni 2024. 
2 Die Statistik des Statistischen Bundesamtes bezieht sich auf alle Anlagen im Inland, welche Strom in das öffentliche Netz geben.
3Vgl. Stromerzeugung im 1. Quartal 2024: Fast 60 % aus erneuerbaren Energiequellen - Statistisches Bundesamt (destatis.de)​ (Letzter Zugriff: 18.06.2024).
4Vgl. EE-Statistik MaStR - Mai 2024 (Stand 17.06.2024).xlsx (bundesnetza​gentur.de), S. 1f. (Letzter Zugriff: 19.06.2024).
5Vgl. Kurzdokumentation Wirtschaftliche Impulse durch Erneuerbare Energien (bmwk.de), S. 3 (Letzter Zugriff: 19.06.2024)​.
6 Vgl. Netztransparenz > Erneuerbare Energien und Umlagen > EEG > Transparenzanforderungen > Marktprämie > Marktwertübersicht (Letzter Zugriff: 17.06.2024).​
7 Eigene Berechnung auf Basis der Daten Börsenstrompreise | Energy-Charts (Stand: 17.06.2024).
8 Vgl. § 51 EEG 2023 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).
9Vgl. Bundesnetzagentur - Ausschreibungsverfahren (Letzter Zugriff: 17.06.2024) und Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen / Statistiken (Letzter Zugriff: 17.06.2024).
10 Vgl. Mehr Photovoltaik mit Solarpaket | Bundesregierung (Letzter Zugriff: 18.06.2024).
11 Vgl. solarpaket-im-ueberblick.pdf (bmwk.de), S. 4 (Letzter Zugriff: 18.06.2024) und § 37 EEG 2023 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).
12 Deutscher Bundestag Drucksache 20/11180 Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 20/8657 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung, S. 135 (Letzter Zugriff: 18.06.2024).
13Vgl. solarpaket-im-ueberblick.pdf (bmwk.de), S. 4f. (Letzter Zugriff: 18.06.2024), faq-solarpaket-1.pdf (bmwk.de), S. 14f. (Letzter Zugriff: 18.06.2024),  § 37b EEG 2023 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) und § 37d EEG 2023 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).
14Vgl. solarpaket-im-ueberblick.pdf (bmwk.de), S. 4f. (Letzter Zugriff: 18.06.2024) und § 37 EEG 2023 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).
15  Vgl. solarpaket-im-ueberblick.pdf (bmwk.de), S. 4 (Letzter Zugriff: 18.06.2024) und § 37c EEG 2023 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).
16 Vgl. Deutscher Bundestag Drucksache 20/11180 Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 20/8657 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung, S. 128f. (Letzter Zugriff: 18.06.2024) und § 19 EEG 2023 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).​
17Vgl. solarpaket-im-ueberblick.pdf (bmwk.de), S. 2f. (Letzter Zugriff: 18.06.2024) und faq-solarpaket-1.pdf (bmwk.de), S. 4 (Letzter Zugriff: 18.06.2024).​​
18 Vgl. BMWK Newsletter Energiewende - Großes Beschleunigungspaket für Windenergie- und Industrieanlagen (bmwk-energiewende.de) (Letzter Zugriff am 19.06.2024).
19 Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur veröffentlicht Festlegungsentwurf zur fairen Verteilung von Netzkosten aus der Integration Erneuerbarer Energien (Letzter Zugriff am 19.06.2024).
20Vgl. Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur veröffentlicht Festlegungsentwurf zur fairen Verteilung von Netzkosten aus der Integration Erneuerbarer Energien (Letzter Zugriff am 19.06.2024).
21 Vgl. EU-Staaten stimmen für Reform von Strom- und Gasmarkt in der EU - Europäische Kommission (europa.eu) (Letzter Zugriff am 19.06.2024) und NZIA beschlossen: EU-Gesetz stärkt europäische Fertigungskapazitäten für saubere Schlüsseltechnologien - Europäische Kommission (europa.eu) (Letzter Zugriff am 19.06.2024).​


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