Italien: Kombination von Wind und PV?

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​​​​​​​​veröffentlicht am​ 24​. Oktober 2024

​​​​​​Unsere Kollegen aus Spanien berichteten bereits vor einigen Jahren, dass dort immer mehr PV und Windparks auf demselben Grundstück errichtet werden, entweder durch Zubau von PV zu Wind oder die Errichtung von hybriden Anlagen als Neuanlagen. Auch in anderen europäischen Ländern scheint die hybride Nutzung bereits Wirklichkeit zu sein. Wie sieht es diesbezüglich in Italien aus?


Hinzufügen von PV zu bestehendem Windpark als zweite eigenständige Anlage

Auch für Italien ergibt sich in ein enormes Potential, wenn man bedenkt, dass Italien in Europa an fünfter Stelle liegt, was die​ Nutzung von Windkraft angeht. Laut den vom Branchenverband ANEV im Jahr 2023 vorgelegten Daten befinden sich Windparks hauptsächlich in den aufgrund ihrer Einstrahlungswerte auch für PV interessanten südlichen Regionen des Landes (91 Prozent​), Apulien ist die Region mit den meisten Windkraftanlagen (1.726), gefolgt von Sizilien (1.660), Kampanien (1.184) und Sardinien (732).

Auch die energiepolitischen Entwicklungen sprechen für eine gemeinsame Nutzung, insbesondere wenn man bedenkt, dass derzeit landesweit die für PV geeigneten Flächen festgelegt werden, was zu einer Verknappung der Flächen führen wird, da bestimmte Flächen, tendenziell Ackerflächen, in Zukunft für PV nicht mehr geeignet sein werden. Wie weit diese Verknappung gehen wird, bleibt abzuwarten, es gibt diverse Regionen, die PV kritisch gegenüberstehen, so hat beispielsweise Sardinien jüngst ein Moratorium für den Bau von PV erlassen, bis die geeigneten Gebiete festgelegt wurden, in der Region Venetien gibt es Bestrebungen, sogar Agrophotovoltaik de facto zu verbieten und die derzeitige regionale Gesetzgebung genehmigt bei Leistung über 1 MW nur fortgeschrittene Agrophotovoltaik, dass es eine Verknappung geben wird, ist aber absehbar.

Auch die bestehenden Rechte bezüglich der Grundstücke erlauben in der Regel eine gemeinsame Nutzung desselben Grundstücks, da das Erbpachtrecht für die WK-Anlage zumeist nur exakt für den Bereich der Fundamente bestellt wird und damit das restliche Grundstück mit weiteren dinglichen Rechten belegt werden kann.

Das Potential ist bisher auch weitgehend ungenutzt, PV wird nicht zielgerichtet und systematisch zu einem bestehenden Windpark hinzugefügt. Das mag daran liegen, dass sich bei der Einholung der Genehmigungen keine Vorteile ergeben, welche zu einer signifikanten Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens führen würden, dürfte sich aus den oben genannten Gründen aber in Zukunft ändern. Es würde dann ausreichen, die bereits bestehenden Vereinfachungsregeln für das Rewamping und Repowering von Bestandsanlagen und zur Hinzufügung von Anlagen so abzuändern, dass eine geplante Koexistenz von PV und Wind inbegriffen ist und zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens führt.  


Hinzufügen von PV zu bestehendem Windpark unter​ gemeinsamer Nutzung des Netzanschlusses

Eine weitere Möglichkeit wäre zudem, dass Windpark und PV-Anlage sich den Netzanschluss teilen, was in Anbetracht der bisweilen sehr langen Netzanschlussverfahren für Großanlagen ebenfalls eine interessante Option ist.

Derzeit ist diese Konfigurierung in Italien noch nicht ausführbar, da die Rahmengesetzgebung sie nicht vorsieht, die für die Reglementierung des Strommarktes zuständige Behörde ARERA arbeitet aber seit 2023 an der Erstellung der entsprechenden Regelungen und hat bereits ein öffentliches Konsultationsverfahren durchgeführt. Die geplanten Anpassungen betreffen neben den generell notwendigen Anpassungen des Stromnetzes aufgrund des starken Anstiegs von Netzanschlussanfragen (Terna hat allein für das Jahr 2022 eine Anzahl von Anfragen erhalten, die 250GW entsprechen), vor allem für kleine Anlagen in Eigenverbrauch, für sehr große Offshore-WK-Anlagen, des Einsatzes von Speichersystemen und Ladeinfrastrukturen für die E-Mobilität, auch das Anschlussverfahren über das sog. Modello Unico für Neuanlagen an einen Netzanschlusspunkt, an dem bereits andere Anlagen angeschlossen sind.

Im Gegensatz zum Hinzufügen der PV-Anlage zur WK-Anlage, bei der die Neuanlage komplett zu genehmigen ist, also sowohl PV-Anlage, als auch Netzanschlusswerke, käme es hier zu einer Vereinfachung und Verkürzung der Genehmigungszeiten, da zumindest die Netzanschlusswerke bereits genehmigt und sogar vorhanden wären.


Neubau von Hybridanlagen Wind und PV

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die oben erwähnten von Arera geplan​ten Änderungen es auch ermöglichen werden, mehrere Anlagen an das Netz über einen gemeinsamen Anschlusspunkt anzuschließen.


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