Wasserstoffprojekte außerhalb der EU

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​veröffentlicht am 17. November 2021

 

Der Startschuss ist gefallen: Nachdem die Bundesregierung im Juni letzten Jahres ihre nationale Wasserstoffstrategie vorgestellt hat, ebnet die am 27. September veröffentlichte Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), entstanden in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), nun den Weg zu einem Hochlauf der globalen Wasserstoffwirtschaft. Bis 2024 stellt der Bund dafür insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes setzt sich Deutschland das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dies erfordert einen stark wachsenden Import von nachhaltig erzeugten Energieträgern oder – in der Lesart der Bundesregierung – von „grünem” Wasserstoff. Derzeit schätzt sie den Bedarf für diesen Energieträger bis 2030 auf ca. 90 bis 110 TWh, wovon 14 TWh inländisch produziert werden sollen. Den Rest sollen Importe decken, wofür die vorgestellte Richtlinie die förderrechtlichen Grundlagen bestimmt. Vorrangiges Ziel ist der zeitige und nachhaltige Aufbau eines globalen Marktes für grünen Wasserstoff und die hierdurch bewirkte Preissenkung durch Skalierungseffekte.

 

Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die außerhalb der geografischen Grenzen des Europäischen Wirtschaftsraumes in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren durchgeführt werden und der Gewinnung, der Speicherung und dem Transport von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten1 dienen. Die Förderhöhe variiert je nach Fördergegenstand bzw. Antragsteller. So kann ein Unternehmen beispielsweise für ein Projekt im Bereich der experimentellen Entwicklung einen nicht rückzahlungspflichtigenZuschuss in Höhe von 25 Prozent und bis zu 15 Millionen Euro der beihilfefähigen Kosten für Anlagen, Personal- und Nebenkosten beantragen.

 

Abhängig von der Existenz vergleichbarer, aber weniger umweltfreundlicher Technologien sind im Bereich der industriellen Anwendung hingegen 30 bzw. 45 Prozent der Investitionsmehrkosten2 für die Bereitstellung der Energie aus erneuerbaren Quellen förderfähig. Die maximalen Förderanteile steigen für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte.

 

Für Vorhaben zur Grundlagen- und industriellen Forschung durch Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sieht die Richtlinie eine Förderung von bis zu 5 Millionen Euro pro Antragsteller und Projekt vor. Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben sind förderfähig. Verbundprojekte, die sowohl der industriellen Anwendung von Wasserstoff als auch einer darüber hinausgehenden Grundlagenforschung dienen, können ebenfalls von staatlicher Förderung profitieren.

 

Die Bundesregierung verfolgt mit dieser Richtlinie neben dem Hochlauf einer globalen Wasserstoffwirtschaft das Ziel, die heimische Entwicklung von Wasserstofftechnologien und dessen Produktion zu fördern sowie als Weltmarktführer für diese Produkte globale Standards zu setzen. Insofern können Projekte im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit Bewertungsvorteile erzielen, wenn sie den deutschen Produktionsstandort von Wasserstofftechnologien stärken, dem Aufbau einer heimischen Importstruktur nützen oder entlang der gesamten Wertschöpfungskette berufliche und akademische Synergieeffekte aufweisen.

 

 

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1 Auf grünem Wasserstoff basierende, gasförmige oder flüssige Energieträger wie Methan, Ammoniak, Ottokraftstoff, Diesel und Kerosin.

2 Kosten für die Errichtung der Anlage unter Abzug der Kosten für eine herkömmliche Vergleichsanlage.

  

Quellen:

 

 

 

 

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