Neuigkeiten aus Spanien: Moratorium für Netzanschlussanträge soll am 1. Juli 2021 enden – Gesetzesvorschlag für Kapazitätsmarkt

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​veröffentlicht am 19. Mai 2021


Das seit Juli letzten Jahres geltende Moratorium für Anträge auf Erteilung eines Netzanschluss-und Netzzugangspunktes soll nach Presseangaben endlich zum 1. Juli 2021 faktisch enden, nachdem es offiziell bereits Ende März ausgelaufen war. Zum 1.Juli sollen die im neuen Anschlussgesetz RD 1183/2020 vom 29. Dezember 2020 erstmals vorgesehenen Webportale der Netzbetreiber online gehen. Auf diesen Webportalen, die Voraussetzung für die nun geforderte Online-Antragstellung sind, sollen alle Netzbetreiber monatlich ihre freien Kapazitäten an den Netzknotenpunkten und Umspannwerken melden. Bislang tat dies ausschließlich und häufig nicht monatsgenau der Übertragungsnetzbetreiber REE.


Ein interessanter Aspekt der neuen Webportale ist die Verpflichtung des Antragstellers, am Tage der Antragstellung morgens um 8.00 Uhr einen Screenshot zu erstellen, aus dem sich ergibt, dass zu dem Zeitpunkt ausreichend Anschlusskapazität vorhanden war. Versäumt dies der Antragsteller und wird sein der Antrag wegen fehlender Kapazität abgelehnt, kann die zuständige Behörde 20 Prozent der gestellten wirtschaftlichen Sicherheit (40 €/kW) einbehalten.


Im Markt wird diskutiert, ob trotz fehlender Webportale bereits jetzt Anträge gestellt werden können, da das offizielle Moratorium nur bis drei Monate nach Veröffentlichung des RD 1183/2020, also bis Ende März 2021 galt. Dazu hat die REE auf ihrer Webseite veröffentlicht, dass die dort genannten Kapazitäten gerade nicht im Sinne des neuen RD 1183/2020 gelten sollen. Rödl & Partner geht deshalb davon aus, dass ein Antrag vor dem Start der Webportale nicht statthaft ist.

Spanien muss einen Kapazitätsmarkt mittels Ausschreibungen einführen, da nach den Ausführungen des Gesetzgebers die Stabilität des Stromsystems durch den massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien gefährdet ist. Konventionelle Kraftwerke, die eine Produktionsreserve (Kapazitätsreserve) haben, sind aufgrund der gesunkenen Großhandelspreise für Strom infolge der verstärkten Beteiligung von Erneuerbaren Energien nicht mehr wirtschaftlich und werden nicht mehr neu gebaut bzw. abgeschaltet.


Die EU hat die Einrichtung eines solchen Kapazitätsmarktes bereits durch die Verordnung 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt unter Einhaltung enger Voraussetzungen ermöglicht. Spanien kommt mit seinem Gesetzentwurf diesen Voraussetzungen nun nach.


Die Reserven, die die Teilnehmer an dem Kapazitätsmarkt vorhalten müssen, sind in Primärkapazität (capacidad principal) und Ausgleichskapazität (capacidad de ajuste) unterteilt. Vergütet wird die Primärkapazität neuer Anlagen maximal für die Dauer von fünf Jahren, die bestehender Anlagen für die Dauer von zwölf Monaten. Für noch zu errichtende Anlagen dürfen ab dem Zuschlag bis zur Inbetriebnahme maximal fünf Jahre vergehen.


Vor der ersten Versteigerung der Kapazitäten wird die REE noch die Kriterien der Liefersicherheit festlegen, insbesondere auch für Erneuerbare-Energien- und Speicheranlagen.

Interessant ist insbesondere auch, dass neue Anlagen CO2-frei sein müssen. Altanlagen dürfen maximal 550 Gramm CO2/kWh ausstoßen. Da nur Neuanlagen die maximal mögliche Förderung über fünf Jahre erhalten können, werden die Versteigerungen der Primärkapazität mit fünf Jahren Laufzeit ausschließlich auf Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichermedien zugeschnitten sein. Abhängig von den möglichen Erlösen könnte sich hier eine neue Opportunität für Regenerative-Energien-Anlagen aufzeigen. Abzuwarten bleibt, wie die konkreten Liefersicherheiten ausgestaltet sein werden und welche Strafen bei Nichteinhaltung vorgesehen sind, und selbstverständlich, welche Erlöse mit der Teilnahme am Kapazitätsmarkt erzielbar sind.


 

 

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