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Ende 2017 wurden in der Türkei 3.616 Solaranlagen mit einem Leistungsvolumen von 3.421 MW verzeichnet. Dies entspricht 4 Prozent des gesamten Leistungsvolumens. Die Stromproduktion durch die Verwendung von Solarenergie betrug dabei 2.684 GWh und bildete damit 0,91 Prozent der Stromproduktion.
Im Jahr 2017 verfügte die Türkei über 207 Windkraftanlagen mit einem Leistungsvolumen von 6.516 MW. Dies entspricht 7,6 Prozent des gesamten Leistungsvolumens. Die Stromproduktion durch die Verwendung von Windkraft betrug 17.909 GWh und bildete damit 6,06 Prozent der Stromproduktion.
Ferner wurde durch den Betrieb von 628 Wasserkraftanlagen ein Leistungsvolumen von 27.273 MW erreicht. Dies entspricht 32 Prozent des gesamten Leistungsvolumens. Die Stromproduktion durch die Verwendung von Wasserkraft betrug 58,5 Milliarden kWh und bildete damit 19,8 Prozent der Stromproduktion.1
Das Direktorat für Erneuerbare Energien, angesiedelt beim türkischen Amt für Energie und natürliche Ressourcen, stellt verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.
Insbesondere unterstützt das Direktorat durch finanzielle Mittel sogenannte VAP-Projekte (Verimlilik Artırıcı Proje), die bei industriellen Unternehmen umgesetzt werden. Diese Projekte sind darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit von Anlagen zu steigern, die aus erneuerbaren Energiequellen Strom herstellen. Dabei werden bestimmte technische Vorkehrungen getroffen, um die Energie sparsam zu verwenden, Energieabfälle zu entsorgen sowie Energieverluste zu minimieren.
Unternehmen können sich jedes Jahr im Januar, unter Einhaltung der bekanntgegebenen Voraussetzungen, beim Direktorat bewerben, um eine staatliche Förderung ihrer VAP-Projekte zu erhalten.
Bewerben können sich alle lizenzierten Unternehmen, die Strom herstellen und sonstige produzierende Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von 1.000 Rohöleinheiten oder mehr, die bei den zuständigen Handelskammern angemeldet sind.
Wird die staatliche Förderung eines Unternehmens genehmigt, so unterschreiben das Direktorat und das Bewerberunternehmen einen entsprechend angefertigten Vertrag, der auch die zu zahlende Fördersumme und deren Auszahlung regelt.
Ferner können Unternehmen sich gegenüber dem Direktorat Vereinbarungen verpflichten, dass sie im Vergleich zu den letzten 5 Jahren der betrieblichen Aktivität in den darauf folgenden 3 Jahren ihren Energieverbrauch um mindestens 10 Prozent senken werden. Im Gegenzug erhalten sie staatliche Förderungen. Auch hier ist das formelle Bewerbungsverfahren, das durch das Direktorat festgesetzt wird, einzuhalten.
Weitere staatliche Förderungen werden bereitgestellt durch die türkische Stiftung für Technologieentwicklung (Türkiye Teknoloji Geliştirme Vakfı) und der Entwicklungsorganisation für kleine und mittelständische Unternehmen der Türkei (KOSGEB).
Staatlich gefördert werden zudem Unternehmen, die den Staat und auch andere Kunden über die staatlichen Versorgungsunternehmen mit Strom beliefern (s. unten).2
Der Staat kauft unter bestimmten Bedingungen Strom von Anlagenbetreibern ab. Unternehmen müssen dazu eine Lizenz im Sinne des Gesetzes zum elektrischen Energiemarkt mit der Nummer 6446 besitzen. Nur im Ausnahmefall können Unternehmen lizenzfrei Strom produzieren.
Im Gesetz zur Herstellung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen mit der Nummer 5346 sind neben diesen Bedingungen die einzelnen Ankaufspreise (Tabelle 1 und Tabelle 2) geregelt.
Unternehmen, die nach der Deckung ihres Eigenbedarfs Strom an das staatliche Zentralverteilungssystem (über die staatlichen Versorgungsunternehmen) abgeben, können 10 Jahre lang von den unten angegebenen Zahlungen profitieren (Tabelle 1):
Wurden die Anlagenteile im Inland produziert, so erhalten die Unternehmen ab Inbetriebnahme der Anlage für 5 Jahre zusätzlich zu den in Tabelle 1 genannten Zahlungen folgende Zuschläge (Tabelle 2):
Der Strompreis variiert danach, wer der Endabnehmer ist.
Im Folgenden werden die aktuellen Strompreise für die jeweiligen Endabnehmergruppen und die Preisbestandteile dargestellt (Zeitraum: 1. April 2018 bis 30. Juni 2018).
Auf dem türkischen Markt befinden sich verschiedene Marken. Die Preise für PV-Anlagen mit einer Kapazität von 250 MW bis 260 MW variieren zwischen 600 TL und 800 TL.
Die Türkei ist ein Land, das aufgrund seiner geographischen Lage und des Klimas insbesondere für Solar- und Windkraftenergieanlagen vielfältige Investitionsmöglichkeiten bietet. Insbesondere weist der Süden des Landes Landschaften auf, die für die Errichtung von großen Solaranlagen geeignet sind.
Die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen können je nach Projektumfang unterschiedlich lange Zeit in Anspruch nehmen. Da in der Türkei in den letzten Jahren viele behördliche Antragsverfahren im Onlinesystem durchgeführt werden, ist mit einer schnellstmöglichen Bearbeitung zu rechnen.
Es sind bereits viele Unternehmen auf dem Markt präsent, die sich mit der Stromproduktion oder Anlagenherstellung bezüglich Erneuerbarer Energien beschäftigen. Mit einem Anstieg dieser Unternehmen ist auch weiterhin zu rechnen. Ferner sind auch weitere staatliche Fördermaßnahmen zu erwarten, um die Attraktivität der erneuerbaren Energiequellen zu erhöhen und damit auch die Umwelt weniger zu belasten.
Korhan Dengiz
Auditor (Türkei), Tax Consultant (Türkei)
Partner
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