Independent Power Producer in den USA – und Apple gehört dazu

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Anfang August dieses Jahres hat die US-Regulierungsbehörde für Energie (Federal Energy Regulatory Commission, FERC) der Apple Energy, LLC, einer Tochtergesellschaft der Apple, Inc., die Erlaubnis erteilt, als Energieversorger auf dem US-Strommarkt zu agieren. Damit kann sie unter anderem überschüssige selbst erzeugte Energie veräußern. Diese Entscheidung gibt Anlass, über die Entwicklung der letzten Jahre sowie den aktuellen Stand bei den IPP in den USA zu berichten sowie Chancen und Risiken für deutsche Unternehmen zu beurteilen.

 

​Independent Power Producer in den USA

Apple hat mit der Erlaubnis, als IPP auf dem US-Markt zu agieren, für Schlagzeilen gesorgt. Da die Stromerzeugung bei Apple vor allem mit Sonnen- und Windkraft erfolgt, hat insbesondere die Branche für Erneuerbare Energien diese Nachricht mit Freude registriert. Zeigt sie doch, welches Potenzial in diesem Bereich vorhanden ist. Das Silicon-Valley-Schwergewicht ist aber nicht das einzige und vor allem nicht das erste Unternehmen fern der Energiebranche, das diesen Schritt unternommen hat. Google hat sich von der US-Regulierungsbehörde für Energie bereits im Jahr 2010 bescheinigen lassen, dass es die Voraussetzungen erfüllt um als IPP tätig zu sein. Beiden Unternehmen ist es damit gestattet, überschüssigen selbst erzeugten Strom zu veräußern, Durchleitungskapazitäten zur Verfügung zu stellen sowie Dienstleistungen anzubieten, die im Zusammenhang mit der Energieversorgung stehen. Zum Beispiel, den Stromverbrauch in gewerblich genutzten Immobilien zu überwachen. Aufgrund der aktuellen Meldung über Apple wollen wir einen Überblick über IPP in den USA geben. Dabei gehen wir auch auf das regulatorische Umfeld sowie Chancen und Risiken für deutsche Unternehmen ein. Beim regulatorischen Umfeld beschränken sich die Ausführungen auf das Bundesrecht.

 

Anteil der IPP am Strommarkt

Nach Angaben der U.S. Energy Information Administration hat sich die Stromerzeugung durch IPP im Zeitraum von 2005 bis 2014 wie folgt entwickelt : 

 

 

Stromproduktion durch Independent Power Producer nach Segmenten (Angaben in 1.000 mWh) 

Tabelle 1: Stromproduktion durch Independent Power Producer nach Segmenten (Angaben in 1.000 mWh)

 

Bemerkenswert ist, dass sich der Anteil der Erneuerbaren Energien in diesem Zeitraum von 3,6 Prozent auf 13,7 Prozent fast vervierfacht hat und die Produktion um über 400 Prozent angestiegen ist.


Regulatorisches Umfeld

Auf Bundesebene sind als wichtige Regelungen der Public Utility Regulatory Policies Act of 1978 (PURPA), der Energy Policy Act of 1992 (EPAct) sowie § 292 des Code of Federal Regulations zu nennen. Als Antwort auf die Ölkrise von 1973/1974 beendete der PURPA das Monopol der traditionellen Energieversorger in den USA und ermöglichte die Gründung von IPP. Um es ihnen zu ermöglichen, gegen die Energieversorger zu bestehen, garantierten extra geschaffene Regelungen den Marktzugang und die Befreiung von bestimmten Vorschriften. Für Investoren ist es wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Regelungen Anwendung finden.

 

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass es sich bei der geplanten Anlage zur Energieerzeugung um eine Qualifying Facility (QF) handelt. Davon ist in folgenden Fällen auszugehen:

  • Die Anlage hat eine Kapazität von weniger als 80 MW und bei der Energiequelle muss es sich zu mindestens 75 Prozent um Biomasse, Müll oder Erneuerbare Energien handeln. Die Nutzung von fossilen Brennstoffen ist zwar bis zu einer Höhe von 25 Prozent möglich, soll sich aber grundsätzlich auf das notwendige Mass beschränken, um beispielsweise eine Notversorgung aufrechterhalten zu können.
  • Es handelt sich um eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, wobei eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als QF ist, dass der Einsatz der Anlage wirtschaftlicher sein muss, als die Kraft und Wärme separat zu erzeugen. Neben dieser Voraussetzung sind noch andere Bedingungen zu erfüllen, auf die im Rahmen dieses Beitrags aus Raumgründen nicht eingegangen wird.


Zu beachten ist auch, was die Behörden als Anlage ansehen, die als Ganzes zu beurteilen ist. Beispielsweise lassen sich mehrere Windkraftanlagen zu einer Anlage zusammenfassen, wenn sie in einer bestimmten Entfernung zueinander angeordnet sind. Sofern die Kapazität einer Anlage 1 MW übersteigt, muss eine Zertifizierung erfolgen, entweder durch Abgabe eines Antragsformulars im Rahmen einer Selbst-Zertifizierung oder durch Mitwirkung der FERC. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Varianten ist, dass die Zertifizierung unter Mitwirkung der FERC mit einer Gebühr in Höhe von 21.480 US-Dollar für Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 80 MW und in Höhe von 24.310 US-Dollar für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verbunden ist. In beiden Fällen ist es möglich, die Zertifizierung zu widerrufen, falls die FERC feststellt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung nicht (mehr) gegeben sind.


Vorteile einer Zertifizierung 

Die wesentlichen Vorteile einer Zertifizierung lassen sich wie folgt zusammenfassen. 

  • Abnahmeverpflichtung durch traditionelle Energieversorger: Die angestammten Energieversorger sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Energie von zertifizierten QFs abzunehmen. Von dieser Verpflichtung können sich Energieversorger allerdings unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Eine der Voraussetzungen ist, dass die QF Zugang zu einem Marktplatz für Energiehandel hat (sogenannte „wholesale markets”). Für Investoren ist es wichtig zu wissen, dass „wholesale markets” nicht in allen Regionen der USA vorhanden sind. Wo es keinen solchen Marktplatz gibt, ist immer direkt mit den ortsansässigen Energieversorgern zu verhandeln, was mit Schwierigkeiten verbunden sein kann. Denn trotz vorteilhafter Regelungen für IPP verhandeln letzten Endes Mitbewerber miteinander.
  • Erwerb von Leistungen der Energieversorger durch QFs:QFs haben das Recht, bei Bedarf selber Energie von den großen Energieversorgern zu erwerben. Auch von diesem Recht können sich Energieversorger unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Eine QF hat auch das Recht, sich an das Versorgungsnetz eines großen Energieversorgers anschließen zu lassen.
  • Nichtanwendung folgender wesentlicher Regelungen für bestimmte QFs:
    - Public Utility Holding Act of 2005
    - Vorschriften zu Preisen, organisatorischen und finanziellen Aspekten auf Bundesstaatenebene, die grundsätzlich für Energieversorger gelten
    - einzelne Sektionen des Federal Power Act

 

Ob Regelungen Anwendung finden oder nicht, hängt davon ab, um welche Kategorie von QF es sich handelt. So bestehten für Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 20 bzw. 30 MW und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eine Vielzahl von Erleichterungen. Im Einzelfall empfiehlt sich eine genaue Prüfung, welche Regelungen anzuwenden sind und welche nicht.

 

Chancen und Risiken für deutsche Unternehmen

Der Markteintritt in den USA und die Behauptung auf dem Energiemarkt sollten als Herausforderung angesehen werden. Vor dem Hintergrund der Entwicklung bei den Erneuerbaren Energien in den letzten Jahren und der zu erwartenden Entwicklung sollten Unternehmen, die als IPP tätig sind oder mit solchen als Projektentwickler oder Zulieferer zusammenarbeiten, den US-Markt nicht vernachlässigen. Diese Aussage kann trotz einiger Rückschläge unter anderem aufgrund des Anstiegs bei der Nutzung von Erdgas getroffen werden. Die E.ON AG sowie die Baywa AG sind aus deutscher Sicht Beispiele für Unternehmen, die erfolgreich auf dem US-Markt vertreten sind. Risiken für deutsche Unternehmen ergeben sich insbesondere in den Bereichen Standortwahl, Finanzierung und Zertifizierung von Anlagen. Bei gründlicher Planung lassen sich die Herausforderungen aber meistern.​

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Dr. Ullrich Kämmerer

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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