Aktuelle Entwicklungen im Bereich Energieeffizienz in Italien

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​Viele Firmen mit hohem Energieverbrauch, und somit auch viele Tochterunternehmen deutscher Firmen, haben bereits Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt oder planen Maßnahmen an Gebäuden und Anlagen. Bei der Entscheidung, ob eine derartige Maßnahme durchgeführt werden soll, ist der Fördermechanismus der sog. Weißen Zertifikate, der hauptsächlich durch das Ministerialdekret des MISE vom 28. Dezember 2012 geregelt ist, von großer Bedeutung, da die Förderung die Wirtschaftlichkeit des Projekts beeinflusst.

 

Funktionsweise des Systems der Weißen Zertifikate

Das Fördersystem der Weißen Zertifikate gewährt Unternehmen, die Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt haben, das Recht, für die aufgrund der Maßnahmen eingesparte Primärenergie (bemessen in sogenannten Öleinheiten) eine entsprechende Anzahl an Weißen Zertifikaten zu erhalten. Die eingesparte Energie wird, abhängig von der jeweiligen Art der Maßnahme, durch Pauschalierung, analytische Berechnung oder exakte Messung bestimmt. Die Zertifikate selbst werden über einen bestimmten Zeitraum, entweder für fünf oder acht Jahre, ausgegeben, wobei die Art der durchgeführten Maßnahme auch die Bezugsdauer bedingt.


Die Teilnahme am Fördersystem kann das Unternehmen selbst beantragen, wenn es sich um ein energieintensives Unternehmen im Sinne der Rahmengesetzgebung handelt, das einen Energie-Manager benannt hat oder gem. ISO 50001 zertifiziert ist. Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein, muss das Unternehmen mit einer sogenannten ESCo (Energy Service Company) kooperieren. Sie übernimmt die notwendige Berichterstattung über die angefallenen Einsparungen sowie die Verwaltung und Verwertung der Weißen Zertifikate.


Die Zertifikate können an sog. „verpflichtete Unternehmen” verkauft werden, d.h. an Energie- und Gasversorger (und deren Tochterunternehmen), die gesetzlich verpflichtet sind, jährlich eine gewisse Mindestmenge an Primärenergie – ebenfalls in Öleinheiten bemessen – einzusparen. Die Einsparung ist durch Vorlage einer ausreichenden Anzahl Weißer Zertifikate bei der zuständigen Stelle nachzuweisen, wobei diese Unternehmen die Möglichkeit haben, durch den Zukauf Weißer Zertifikate die notwendige Menge zu erreichen, sollten sie die Mindesteinsparungen nicht durch eigene Maßnahmen erreichen. Der Zukauf erfolgt entweder über den Abschluss von Direktverträgen mit Inhabern Weißer Zertifikate oder an der vom Gestore dei Mercati Energetici S.p.A. (GME) betriebenen Börse. Der Preis der Weißen Zertifikate wird folglich nicht staatlich festgesetzt, sondern ergibt sich aus Angebot und Nachfrage am Markt.

 

 

Preisentwicklung der Weißen Zertifikate zwischen 2006 und 2015 

Abbildung 1: Preisentwicklung der Weißen Zertifikate zwischen 2006 und 2015

 

In den ersten Monaten des Jahres 2016 betrugen die Preise der Zertifikate im Mittel zwischen 122 und 126 Euro, bei Mindestwerten von 105 Euro und Höchstwerten von 155 Euro. Der Preisanstieg ist unter anderem durch die Entwicklungen der letzten Monate bedingt, die im Folgenden dargestellt werden sollen.


Die Rolle des GSE

Im Jahr 2013 hat der GSE als Einrichtung des öffentlichen Rechts die gesamte Verwaltung des Fördersystems der Weißen Zertifikate von der Autorità per l‘energia elettrica il gas e il sistema idrico (AEEGSI) übernommen. Der GSE, der direkt dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung untersteht, ist zuständig für die Zulassung der Projekte zum Fördermechanismus, der periodischen Zertifizierung der Einsparungen (und der Ausgabe der entsprechenden Weißen Zertifikate). Zugleich ist er betraut mit der Kontrolle, ob das einzelne Projekt technisch und administrativ korrekt umgesetzt wird.


In den letzten Monaten gibt es nun vermehrt Auseinandersetzungen mit dem GSE, die zu einer Krise für das Fördersystem zu werden drohen, insbesondere mit Blick auf die kleineren Marktteilnehmer, womit wiederum eine Marktkonsolidierung verbunden sein könnte. Insgesamt ist festzuzstellen, dass der GSE die Zulassung zum Fördersystem vemehrt verweigert oder bereits ausgegebene Zertifikate nachträglich aberkennt. Neben kleineren Problemen bei Projekten, bei denen die Einsparung pauschaliert wird oder analytisch berechnet wird, kommt es nun immer wieder zu gravierenden Problemen bei Projekten, bei denen die Einsparung exakt gemessen wird. Das ist insbesondere deshalb alarmierend, weil es sich bei den genannten Fällen in der Regel um Projekte handelt, die über ein besonders hohes Einsparpotenzial verfügen und hohe Investitions- und Betriebskosten verlangen. Ein Großteil jener Projekte wurde im industriellen Sektor (insbesondere in der Stahlindustrie, der Lebensmittelindustrie, der Chemieindustrie, der petrochemischen Industrie, der Papier- und Keramikherstellung und der Holzverarbeitung) realisiert; nach offiziellen Angaben des GSE machten sie allein im Jahr 2015 68 Prozent der beantragten Projekte aus.


Häufig festgestellte Problematiken sind: die sogenannten PPPM werden nicht erteilt (d.h. die Zulassung des gestellten Antrags zum Fördersystem), das WEB-Portal des GSE wird nicht aktualisiert, was es den Teilnehmern unmöglich macht, die notwendigen RVC vorzulegen (d.h. den Antrag, der während des gesamten Förderzeitraums periodisch an den GSE gestellt werden muss, dass die erfolgte tatsächliche Einsparung gemessen und zertifiziert wird, auf deren Grundlage die Anzahl der auszugebenden Weißen Zertifikate ermittelt wird) und die Ablehung bzw. Untätigkeit anstatt der Genehmigung der RVC innerhalb der dafür vorgesehenen gesetzlichen Frist.


Ursächlich für die Situation, die zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten mit dem GSE führt, ist vornehmlich der lückenhafte Gesetzesrahmen: Es fehlt beispielsweise noch ein Ministerialdekret, das die Richtlinien für die Kriterien und Art der Zertifikatvergabe neu festlegt. Bis zum Erlass des Dekrets gelten bis heute die Richtlinien der AEEGSI aus dem Jahr 2011, die sich in Anbetracht der Entwicklung des Mechanismus und des exponentiellen Wachstums der Anträge der letzten Jahre jedoch als unzulänglich erweisen (laut GSE wurden im Jahr 2010 800.000 Weiße Zertifikate an Projekte mit exakter Messung erteilt, wohingegen es im Jahr 2014 bereits sechs Millionen waren).

 

Der GSE legt spürbar strengere Kriterien und Parameter an als die in den vorhergehenden Jahren mit der Prüfung betraute Behörde. Ob sich der GSE bei seinen Entscheidungen immer im Rahmen des zulässigen Ermessens bewegt, wird im Einzelfall zu ermitteln sein. Bei einigen Projekten führt der GSE beispielsweise das Kriterium der Wirtschaftlichkeit ein und verweigert die Ausgabe von Weißen Zertifikaten in Fällen, in denen die „payback time” der Investition ausgesprochen kurz ist (3 Jahre bzw. weniger als 3 Jahre).


Daneben spielt bei vielen Projekten das Prinzip der „Zusätzlichkeit der Maßnahme” eine Rolle: Ein korrigierender Koeffizient, der bei der Berechnung der zu erhaltenden Weißen Zertifikate herangezogen wird, soll dafür sorgen, dass von den Brutto- Energieeinsparungen diejenigen Einsparungen abgezogen werden, die aufgrund der natürlichen Entwicklung des Marktes, der Technik und der Rechtslage ohnehin, d.h. auch ohne Förderung, angefallen wären. Auf diese Weise sollen nur diejenigen Einsparungen gefördert werden, die ausschließlich durch das Projekt angefallen sind. Der GSE wendet das Prinzip indes nur sehr restriktiv an.


Die derzeitige Entwicklung hat Auswirkungen auch auf die Tochterunternehmen deutscher Unternehmen, die in ihren Betrieben Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt haben oder noch durchführen wollen. Bei vielen Projekten werden daher derzeit die Verträge überprüft und gegebenenfalls nachgebessert oder nachträglich die Stellung von Sicherheiten vereinbart, um den Folgen eines eventuellen Rechtsstreits mit dem GSE zu begegnen. Im Fall eines Falles muss, sofern es nicht möglich ist, die Themen mit dem GSE im Verhandlungswege zu lösen, der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten beschritten werden. Mit ersten aussagekräftigen Entscheidungen ist jedoch frühestens Anfang des nächsten Jahres zu rechnen.

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Svenja Bartels

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