Das große Zittern der polnischen Windbranche

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​​​​​​Trotz eines Rekordanstiegs im Jahre 2015, in dem 1286 MW neuer Leistungen angeschlossen wurden, scheint 2016 für die Windbranche ein schweres Jahr zu werden. Kurz vor Jahresende hat die Regierung das Inkrafttreten entsprechender Vorschriften über das Ausschreibungssystem um ein weiteres halbes Jahr verschoben. Nach Äußerung des Ministeriums für Energie handelt es sich dabei nicht um eine rein technische Verschiebung, sondern es ist ein erster Schritt in Richtung vollumfänglicher Umstrukturierung der Förderung, bevor das Ausschreibungssystem in Kraft tritt. Als wahre Hiobsbotschaft erwies sich jedoch die Vorbereitung eines Gesetzes, das die Standorte von Windparks beschränken soll.

 

​Korrektur des Fördersystems für Erneuerbare Energien

Am 22. Dezember 2015 hat der Sejm (das polnische Parlament) das Gesetz über Erneuerbare Energien (EE-Gesetz) in der Weise novelliert, dass das Inkrafttreten des IV. Abschnitts des Gesetzes um sechs Monate verschoben wurde. Am 30. Dezember 2015, d.h. zwei Tage vor dem Inkrafttreten der Vorschriften, die die Unterstützung der Erneuerbaren Energien in Form des sog. „Ausschreibungsmodells” einführen sollten, hat der Staatspräsident diese Novelle unterzeichnet. Bei der gegenwärtigen Rechtslage können daher die ersten Ausschreibungen der grünen Energie gemäß dem novellierten EE-Gesetz erst mit halbjähriger Verzögerung stattfinden.

 

Bevor das Ausschreibungssystem in Kraft tritt, wird eine durchgreifende Korrektur durchgeführt, die sich gemäß den Ankündigungen des Energieministeriums auf instabile Quellen auswirken kann, d.h. auf Photovoltaik und Windenergie. Die gegenwärtige Regierung will auf die Entwicklung der Erneuerbaren Energien aus stabilen Quellen setzen, d.h. vor allem auf die Technologie der Mitverbrennung und auf Biogasanlagen. Nach Auffassung des Energieministers erfolgte eine zu große Beherrschung durch nicht steuerbare Windenergie, die keine stabilen Leistungen gewährleistet und einer Sicherung aus konventionalen Quellen bedarf, welche als Reserveleistungen unterhalten werden.

 

In das aktuelle EE-Gesetz wurde der Grundsatz aufgenommen, dass sogar 25 Prozent des Stroms, der infolge der Ausschreibungen gekauft wird, aus instabilen Quellen erzeugt werden sollen. Dies sollte die Chancen für Windenergie-Anlagen im Wettbewerb mit der außerordentlich billigen Technologie der Mitverbrennung gewährleisten. Bei Anlagen mit einer Leistung bis 1 MW gab es ebenfalls Chancen für die Entwicklung der Photovoltaik. Es ist leider unbekannt, ob diese Bestimmung gelöscht werden wird. Das Ministerium kann außerdem ganz einfach die Attraktivität des Ausschreibungssystems für einzelne Technologien erhöhen oder mindern, indem es die Referenzpreise für sie ändert. Das Ministerium wird sich mit Sicherheit für die Erhöhung der Referenzpreise für die Mitverbrennung entscheiden, die sich in Polen als eine stabile Technologie anstelle der instabilen Windenergie entwickeln sollte.

 

Geplante Einführung des „Anti-Windparkgesetzes”

Die Investoren sind an Probleme mit der polnischen Gesetzgebung bezüglich der Mechanismen und der Höhe der Förderung für Erneuerbare Energien gewöhnt. Die Probleme waren/sind sowieso geringer als in vielen europäischen Ländern, deswegen hatten sie keinen allzu starken negativen Einfluss auf die Entscheidungen der Investoren bezüglich der Investitionen in den polnischen Windenergiebereich. Die Wahrnehmung Polens als eines für den Windenergiebereich attraktiven Landes kann durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Investitionen in Windkraftanlagen, das allgemein und nicht übertrieben als „Anti-Windparkgesetz” bezeichnet wird, drastisch beeinträchtigt werden.

 

Der Gesetzesentwurf ist am 19. Februar 2016 beim Sejm eingegangen und wurde zur ersten Lesung an den Ausschuss für Infrastruktur verwiesen. Projektträger des Gesetzes sind die Abgeordneten der regierenden parlamentarischen Mehrheit. Das sog. Abgeordnetenverfahren hat es ermöglicht, den Entwurf des so kontroversen Gesetzes schnellstmöglich anzunehmen, ohne Anmeldung des Entwurfs durch die Regierung und ohne eine öffentliche Umfrage durchzuführen und die Folgen dieser Regelung zu bewerten. Die ständige Inanspruchnahme dieser Form der Anmeldung von Gesetzen wurde von Nichtregierungsorganisationen kritisiert, u.a. von der Fundacja Batorego (Batory-Stiftung) und Watchdog Polska.

 

 

Installierte Leistung (MW) in den Jahren 2005 bis 2015 

Abbildung 1: Installierte Leistung (MW) in den Jahren 2005 bis 2015

 

 

Das Inkrafttreten des Gesetzes in der Fassung, die während der ersten Lesung im Sejm dargelegt wurde, würde praktisch den Tod neuer Projekte in Polen bedeuten. Mehrere bereits geplante oder in der Phase der Einführung befindliche Projekte könnten nicht umgesetzt werden.

 

Der Gesetzesentwurf führt einen rigorosen Grundsatz ein, nach dem die Entfernung der Windkraftanlage (die in dem Entwurf einigermaßen eindeutig definiert wird) von den nächstgelegenen Wohngebäuden oder Gebäuden für Mischzwecke, zu denen auch das Wohnen gehört, mindestens die zehnfache Höhe der Windkraftanlage – gemessen vom Boden bis zum höchsten Punkt der Bauten, einschließlich technischer Elemente, insbesondere Rotor und Rotorblätter (gesamte Höhe der Windkraftanlage) – betragen muss. Da die Masten immer höher gebaut werden, führt dies praktisch zu einem Bauverbot für Windkraftanlagen im Umfeld von 1,5 bis 2,2 km von den nächstgelegenen Wohngebäuden – es sei denn, die Investoren werden niedrige und wenig effektive Kraftwerke errichten.


Durch das Gesetz wird zudem die Pflicht auferlegt, die Windkraftanlagen anhand des zuvor von der betreffenden Gemeinde verabschiedeten Flächennutzungsplans zu bauen. Man muss zugeben, dass sich diese Pflicht bereits aus den gegenwärtig geltenden Vorschriften mittelbar ergibt. Da die Erstellung von Flächennutzungsplänen ein langwieriger Prozess ist, haben die Investoren die Windparks oft anhand der Bebauungsbedingungen errichtet, was den Investitions- und Bauprozess wesentlich verkürzte. Treten die neuen Vorschriften in Kraft, wird es diesen „schnellen Investitionsweg” nicht mehr geben.

 

Sehr problematisch ist die Bestimmung, nach der Bescheide eingeholt werden müssen, welche den Betrieb von Windkraftanlagen erlauben. Diese Bescheide werden auf zwei Jahre befristet sein und bis zur Beendigung des Betriebs des betreffenden Kraftwerks erneuert werden müssen. Mehr noch: Auch die gegenwärtig funktionierenden Windparks werden der Notwendigkeit nachkommen und diese „legalisierenden” und befristeten Bescheide einholen müssen. Die Idee, eine Art TÜV für Windparks einzuführen, ist an und für sich nicht schlecht. Ein Problem stellen jedoch die Kosten für die Erteilung eines Bescheids dar; diese wurden festgelegt als Kosten, die „1 Prozent  des Werts der Investition der Errichtung einer Windkraftanlage nicht überschreiten”. In Polen werden Gebühren, deren Obergrenze im Gesetz festgelegt wurde, in der Regel auch in dieser Höhe erhoben, und unter der Annahme, dass die Investitionskosten (je nach der in Anspruch genommenen Technologie oder dem ausgewählten Standort des Windparks) zwischen 4,4 Mio. und 8 Mio. PLN für 1 MW betragen können, müsste alle zwei Jahre eine Aufwendung von 44.000 bis zu 80.000 PLN je 1 MW der Leistung des Windparks getätigt werden. Bei größeren Windparks sind es schnell ein paar Millionen, die auszugeben sind und die zuvor nicht im Businessplan berücksichtigt wurden.

 

Mehr noch: Der Entwurf sieht eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren für Personen vor, die eine Windkraftanlage betreiben, ohne den genehmigenden Bescheid dafür eingeholt zu haben. Die Abgeordneten haben sich ebenfalls dazu entschlossen, die Freiheitsstrafe beizubehalten, was eine absolute Ausnahme darstellt, wenn es um die Höhe einer Strafe für Verletzung der Vorschriften über die technische Aufsicht geht.

 

Der Gesetzesentwurf sieht sowohl eine kurze vacatio legis von 14 Tagen als auch – nach in Kraft treten – die automatische Einstellung aller Verfahren zur Erteilung von Bebauungsbedingungen vor. Des Weiteren sollen alle erlassenen Bescheide zu Bebauungsbedingungen für Windparks ihre Gültigkeit verlieren – es sei denn, die Windparks wurden bereits errichtet oder es sind gegen sie Verfahren über den Erlass einer Baugenehmigung anhängig (wobei den Investoren in diesem Fall eine 1-jährige Frist zur Beendigung des Verfahrens gesetzt wurde). Derzeitigen Betreibern von Windparks wird nach Inkrafttreten des Gesetzes eine 1-jährige Frist zur Einholung des genehmigenden Bescheides zur Nutzung der Windkraftanlage gewährt.

 

Sowohl bei der geplanten Korrektur des Fördersystems als auch bei dem Inkrafttreten des „Anti-Windparkgesetzes“ kann die eingegangene Verpflichtung Polens, das Klimaziel – d.h. Nutzung von mindestens 15 Prozent Erneuerbarer Energien bei der Brutto-Energie-Inanspruchnahme – zu erreichen, zur Folge haben, dass man sich von einer Änderung der Förderpolitik abwendet und auch die Vorschriften des „Anti-Windparkgesetzes” entschärft werden. Wird Polen das EU-Ziel bei der Produktion von grüner Energie bis 2020 nicht erreichen, so wäre Polen verpflichtet, den ihm fehlenden Anteil im Rahmen des statistischen Transfers von Ländern zu kaufen, die zu dem Zeitpunkt einen Überschuss an Energie aus Erneuerbaren Energien haben, z.B. von Deutschland. Dies würde millionenschwere Kosten verursachen, welche die Regierung mit Sicherheit vermeiden möchte. Demnach kann sich die Korrektur bei der Energiepolitik als doch nicht so gewichtig erweisen und unter dem Druck der Kritik kann der Entwurf des Anti-Windparkgesetzes entschärft werden.

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Dr. iur. Monika Behrens

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