Photovoltaik in Polen – das Förderungsmodell heute und morgen

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Am 28. März 2014 hat die polnische Regierung nach drei Jahren den Entwurf des Gesetzes der Erneuerbaren Energien in einer Kabinettsitzung beschlossen. Üblicherweise sollte dieser innerhalb von Tagen im Parlament eingereicht und dort den gesetzgeberischen Prozessen unterzogen werden. Die Regierung hat den Entwurf jedoch auch nach über einem Monat dem Sejm (polnischer Senat) nicht übergeben, was zu einem weiteren Verzug bei der Verabschiedung des EEG führen wird. Selbst wenn das Gesetz schließlich vom Präsidenten unterzeichnet wird, bedeutet das keineswegs, dass das neue Förderungsmodell in Form eines Auktionssystems in Kraft treten wird. Die ersten Auktionen werden voraussichtlich erst 2017 oder 2018 stattfinden.
 

Extra lange vacatio legis

Der neue EEG-Entwurf beinhaltet sehr lange Übergangsvorschriften. Das neue Förderungsmodell soll erst zwölf Monate nach der Zustimmung der Europäischen Kommission in Kraft treten. Dazugerechnet werden muss die Zeit, in der der Gesetzentwurf von der Europäischen Kommission der Kontrolle auf Vereinbarkeit mit den Vorschriften der öffentlichen Beihilfe unterzogen wird. Das Verfahren in Brüssel ist sehr fallspezifisch und es kann davon ausgegangen werden, dass es mindestens zwölf Monate dauern wird. Auch darf nicht vergessen werden, dass der EEG-Entwurf von der Sejm bisher noch nicht einmal prozediert wurde. Optimistisch betrachtet wird das Gesetz somit erst Ende des Jahres verabschiedet, und wenn man das Verfahren vor der Kommission und die Legisvakanz addiert, werden die ersten Auktionen frühestens im Jahr 2017 stattfinden. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die Regierung den Entwurf zunächst zur Erlangung der Zustimmung nach Brüssel schickt und der Sejm den Entwurf erst danach verabschiedet – doch würde dieser Weg auch keine beschleunigende Wirkung auf das Inkrafttreten der Vorschriften für das Auktionssystem haben. Bis dahin sollen die bisherigen, leicht modifizierten Förderungsbestimmungen (quota system) Gültigkeit behalten.
 

Bisherige Regelungen

Bis das Auktionssystem in Kraft tritt, wird weiterhin das jetzige Förderungsmodell, das quota system, gelten. Die bisherigen Anlagen werden durch ziemlich komfortable Übergangsvorschriften geschützt, wonach die Erzeuger von Strom aus EE-Anlagen über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage Herkunftszertifikate erhalten (ein Zertifikat pro MWh hergestellter Energie). Den Referenzpreis für die Zertifikate bildet die Höhe der nicht indexierten Ersatzgebühr, die auf 303,03 PLN/MWh (72,34 Euro/MWh ) festgelegt ist. Solche Regelungen, zusammen mit dem gesetzlich bestimmten Festpreis für angekaufte Energien, der dem durchschnittlichen Energieverkaufspreis auf dem Konkurrenzmarkt im Vorjahr entspricht, sind für die Windbranche höchst erfreulich. Zurzeit starten Investoren einige Projekte, um noch in das alte System einsteigen zu können und sich einigermaßen vorhersehbare Renditen zu sichern. Für den PV-Sektor und Biogasanlagen ist diese Vergütung (grüne Zertifikate plus Energieverkaufspreis ergeben eine Vergütung in Höhe von 10 Cent/kWh) jedoch nicht ausreichend. Die Biogasanlagenbetreiber können sich seit Kurzem auf die Wiedereinführung von gelben Zertifikaten freuen, die eine zusätzliche Geldquelle darstellen. PV-Anlagen rechnen sich hingegen fast nur mit Unterstützung in Form von öffentlichen Fördergeldern.
 

EE-Anlagen und Fördermittel

Die Rentabilität von Investitionen in Erneuerbare Energien, vor allem in den Bau von PV-Anlagen, lässt sich über die Inanspruchnahme von EU-Zuschüssen gewährleisten, die wiederum breite Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen. Investitionen in Erneuerbare Energien werden vor allem auf nationaler Ebene getätigt, und zwar im Rahmen des operationellen Programms „Infrastruktur und Umwelt 2014 bis 2020”, das eine Prioritätsachse mit der Bezeichnung „Reduzierung von Emissionen in der Wirtschaft” beinhaltet. Im Rahmen dieser Prioritätsachse sind Unterstützungszahlungen in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro vorgesehen. Zielgruppe der Unterstützung im Rahmen dieses operationellen Programms sind v or allem Großunternehmen. Bezuschusst werden können beispielsweise Investitionsprojekte zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen einschließlich des Anschlusses dieser Energiequellen an die Verteilungsnetze/ Industrienetze sowie frei stehende PV-Anlagen. Die Entwicklung der Erneuerbaren Energien hängt auch von den territorialen Bedingungen ab. Gemäß dem bis 2030 gültigen nationalen Flächennutzungsplan bestehen in folgenden Verwaltungsbezirken Polens die besten Bedingungen für die Nutzung von Solarenergie: Teile der Woiwodschaft (Verwaltungsbezirk) Lublin, südwestlicher Teil der Woiwodschaft Podlasien, östlicher und westlicher Teil der Woiwodschaft Masowien sowie an der Ostseeküste bei Danzig.
 
Neben dem operationellen Programm „Infrastruktur und Umwelt” wird es wie bisher in jeder der sechzehn polnischen Woiwodschaften regionale operationelle Programme geben. Wettbewerbe im Rahmen dieser Programme sollen Investitionen unterstützen, deren Ziel eine gesteigerte Energieeffizienz sowie eine stärkere Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und damit letzten Endes eine reduzierte Emission von Treibhausgasen und anderen schädlichen Substanzen in die Atmosphäre ist. So sollen etwa in der Woiwodschaft Masowien in den Jahren 2014 bis 2020 im Rahmen eines regionalen operationellen Programms mit dem Titel „Unterstützung von Herstellung und Vertrieb von Energie aus erneuerbaren Quellen” Projekte gefördert werden, die den Bau oder die Modernisierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen zum Ziel haben. Aufgrund des in dieser Region vorhandenen Potenzials ist vor allem die Förderung der Solarenergie von Interesse. Die Unterstützung auf der Ebene der regionalen operationellen Programme wird sich auf lokale und regionale Investitionen konzentrieren, die insbesondere von Mikro-, Kleinund Mittelunternehmen getätigt werden.

Kontakt

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Piotr Mrowiec, LL.M.

Attorney at Law (Polen)

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