Update zu CBAM: Neue Entwicklungen seit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism

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​veröffentlicht am 19. Dezember 2023

 

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wurde am 1. Oktober 2023 als weiteres Mittel zur Bepreisung von Emissionen in der Europäischen Union, neben dem EU-ETS, eingeführt. Dadurch wird die CO₂-Bepreisung auf die Einfuhr bestimmter, außerhalb der EU hergestellter Waren erweitert. Umfasst sind Produkte, wie Eisen, Stahl, Strom, Zement, Aluminium, Wasserstoff und Düngemittel, sowie deren Weiterverarbeitungen (z.B. Stahlschrauben).

 

Für das neue System hat die EU ein Onlineregister eingerichtet, das in jedem Mitgliedsstaat von einer benannten nationalen Behörde betreut wird. Dort müssen die betroffenen Unternehmen erstmals am 31. Januar 2024 und danach vierteljährig einen Bericht über die Emission ihrer Importe abgeben. Ab 2026 werden dann Emissionszertifikate in das System integriert, die von den Unternehmen zum finanziellen Emissionsausgleich erworben werden.

 

Seit der Einführung im Oktober hat die Europäische Union genauere Informationen über die Funktionsweise des neuen Systems bereitgestellt:

 

  1. Anleitung für das Onlineregister

    Seit Kurzem steht online eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Bedienung des Onlineregisters online zur Verfügung. Sie dient als Hilfestellung beim Ausfüllen des ersten Emissionsberichts, der bis Ende Januar eingereicht werden muss.
  2. Kommunikationstabelle

    Außerdem wird eine sog. Kommunikationstabelle bereitgestellt, die für den Austausch zwischen den betroffenen Unternehmen und ihren Lieferanten verwendet werden kann. Die Tabelle ist dabei nicht mit dem einzureichendem Bericht zu verwechseln, der auf Grundlage der in der Tabelle gesammelten Daten im Onlineregister ausgefüllt werden muss. Die Kommunikationstabelle dient lediglich als freiwillige Hilfestellung im Rahmen des Erfragens der notwendigen Informationen bei den Lieferanten. Sie nennt alle notwendigen Daten, aber ist auch aus diesem Grund sehr umfangreich.
  3. Zuständige deutsche Behörde

    Letztlich ist die zuständige deutsche Behörde weiterhin unklar. Sie wird das Onlineregister auf nationaler Ebene betreuen und Ansprechpartner für Nachfragen sein. Als letzter Mitgliedsstaat der EU ohne zuständige Behörde, ist die Benennung in Kürze zu erwarten.

 

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der neuen CBAM-Pflichten? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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