Kurzmeldung: Verlängerung der Energiepreisbremsen bis 31.03.2024 beschlossen

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veröffentlicht am 23. November 2023

 

Der Bundestag hat am 16.11.2023 die Verlängerung der Energiepreisbremsen bis zum 31. März 2024 beschlossen.

 

Gleichzeitig wird die geltende Verordnung zur Anpassung des Differenzbetrags (DBAV) fortgeführt. Die DBAV ergänzt die Regelungen zur Berechnung des sogenannten Differenzbetrags und deckelt diesen für Unternehmen, die eine Entlastungssumme von mehr als 2 Mio. EUR durch die Energiepreisbremsen und weitere Beihilfen nach dem Temporary Crisis Framework der Europäischen Kommission (TCIF) erhalten.

 

​Energieträger
​Differenzbetrag
01.05-30.09.2023
​Differenzbetrag
ab 01.10.2023
​Gas ​8 Ct. /kWh ​6 Ct. /kWh
​Strom​24 Ct. /kWh ​18 Ct./kWh
​Dampf/Wärme ​8 Ct. /kWh ​8 Ct. /kWh

 

Neu hinzukommt, dass Letztverbraucher, die Strom an einen Dritten weiterleiten, künftig keine Strompreisentlastungen erhalten dürfen.

 

Die Verlängerung der Energiepreisbremsen muss noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden.

 

Einige Anwendungs- und Umsetzungsfragen sind derzeit noch offen. Insbesondere bleibt abzuwarten, wie künftig mit den geltenden Selbsterklärungs- und Meldepflichten gegenüber Energieversorgungsunternehmen und der Prüfbehörde verfahren wird und ob die bestehenden Entlastungshöchstgrenzen übertragen werden.

 

Es bleibt auch abzuwarten, wie sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit des Nachtragshaushalts 2021 auf die Finanzierung der Energiepreisbremsen auswirken wird.

 

Wir empfehlen, die weiteren Entwicklungen der Energiepreisbremsen im Blick zu behalten und unterstützen Sie mit unserer interdisziplinären Expertise.

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