Carbon Capture, Utilization und Storage (CCUS): Neue Richtlinie für die Förderung für Dekarbonisierung und Carbon Management

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veröffentlicht am 26. Oktober 2023

 

Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich intensiv mit den Herausforderungen des Klimawandels auseinander und strebt an, bis 2045 klimaneutral und bis 2060 sogar negativemittent zu werden. Eine der Technologien, die in diesem Kontext eine bedeutende Rolle spielen, ist die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ (CCUS). Im Jahr 2023 hat sich auf diesem Gebiet einiges getan, und die Regierung hat entscheidende Schritte unternommen, um die Entwicklung und Implementierung von CCUS-Technologien zu fördern.

 

Neue Richtlinie zur Förderung der Dekarbonisierung und des Carbon Managements

 

Am 24. Oktober 2023 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf für die „Richtlinie für die Bundesförderung für Dekarbonisierung und Carbon Management“. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Dekarbonisierungsvorhaben in der Industrie sowie die Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCS & CCU) zu fördern, insbesondere in Bezug auf schwer vermeidbare Industrieemissionen. Die Richtlinie soll zum Jahreswechsel in Kraft treten und bis Ende 2030 gelten. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland in Bezug auf die Implementierung von CCUS-Technologien hinterher. Länder wie das Vereinigte Königreich und die USA haben bereits erhebliche Fortschritte gemacht und zielen darauf ab, die Emissionen bis 2050 um 110 Prozent bzw. eine CO₂-Entnahme im Gigatonnen-Maßstab zu erreichen.

 

Finanzielle Unterstützung für CCUS-Projekte in der Wirtschaft

 

Die neue Förderrichtlinie stellt eine erhebliche finanzielle Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse bereit. Bis zu 35 Millionen Euro pro Antrag können gewährt werden, Bundesländer müssen sich ab einer Fördersumme von 15 Millionen Euro mit mindestens 30 Prozent beteiligen. Darüber hinaus kann die Finanzierung durch EU-Mittel, insbesondere aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP), erweitert werden, wenn die jährliche Mittelausstattung der Förderrichtlinie 150 Millionen Euro übersteigt.

 

Gesetzliche Grundlage für CO₂-Speicherung

 

Parallel zur Einführung der Förderrichtlinie arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium daran, das gesetzliche CO₂-Speicherverbot in Deutschland teilweise aufzuheben. Diese regulatorische Änderung ist entscheidend, um den rechtlichen Rahmen für CCUS-Projekte zu schaffen und ihre Umsetzung in Deutschland zu ermöglichen.

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen und die Förderung von CCUS-Projekten haben unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während die Industrie die Schritte begrüßen, äußern Umweltverbände und das Umweltbundesamt (UBA) Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen (Sicherheit der CO₂-Einspeicherung) und befürchteten zudem eine zeitliche Verlängerung der fossilen Energieerzeugung.

 

Integration in die Carbon Management Strategie (CMS)

 

Die Förderrichtlinie ist ein integraler Bestandteil der Carbon Management Strategie (CMS), die die Verwaltung und Reduzierung von CO₂-Emissionen in verschiedenen Sektoren der deutschen Wirtschaft regelt. Die CMS steht noch vor der Herausforderung, die genauen Sektoren zu definieren, die für die Förderung von CCS und CCU infrage kommen.

 

Ausblick und Prognose

 

Trotz der Fortschritte im Jahr 2023 bleiben rechtliche, finanzielle und technologische Herausforderungen bestehen, die in den kommenden Jahren angegangen werden müssen. Die effektive Umsetzung der CCUS-Technologien in Deutschland wird erheblich von der weiteren politischen Unterstützung, der öffentlichen Akzeptanz und der Entwicklung von Innovations- und Investitionsstrategien abhängen.​

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