Neue Förderrichtlinie für Elektromobilität und Beihilferahmen für Transformationstechnologien: Nachhaltige Chancen für mittelständische Unternehmen

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​veröffentlicht am 24. August 2023

 

Die deutsche Förderlandschaft erlebt derzeit einen bemerkenswerten Wandel, der insbesondere für mittelständische Unternehmen von Bedeutung ist. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine neue Förderrichtlinie für Elektromobilität eingeführt, während das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die „Bundesregelung Transformationstechnologien” veröffentlicht hat. Beide Regelungen haben das Potenzial, die Förderlandschaft für mittelständische Unternehmen erheblich positiv zu beeinflussen.


Elektromobilitätsförderung: Paradigmenwechsel in der Mobilitätsförderung

Das BMDV hat mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie Elektromobilität am 26. Juli 2023 signifikante Anpassungen bei der Unterstützung der kommunalen, regionalen und gewerblichen Elektromobilität getätigt.

 

Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, den aktuellen Markthochlauf der Elektromobilität, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), gezielt zu fördern. Die Richtlinie beinhaltet die Unterstützung von:

  • Elektromobilitätskonzepte: Professionelle Erarbeitung von kommunalen und gewerblichen Strategien, inklusive juristischer und planerischer Beratung. Die Unterstützung erstreckt sich von der Konzeptphase bis zur praktischen Umsetzung.
  • Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Infrastruktur: Finanzielle Unterstützung beim Kauf von Elektrofahrzeugen für den Unternehmensfuhrpark sowie der dazugehörigen Ladeinfrastruktur in Verbindung mit der Integration von erneuerbaren Energien.
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte: Pionierprojekte zur Fortentwicklung der Elektromobilität, angefangen bei betrieblichen Strategien bis hin zur Verstärkung innovativer Ansätze zur Beschleunigung der Elektrifizierung in den Kommunen.

 

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens ab. Für Elektromobilitätskonzepte sind Beihilfeintensitäten bis zu 60 Prozent zulässig (KMU können einen Bonus erhalten). Unter der Voraussetzung, dass die Zuwendung keine Beihilfe darstellt, kann eine Anteilfinanzierung bis zu 80 % gewährt werden.


Im Flottenprogramm werden die Förderquoten, Fördersätze sowie Höchstbeträge in den Aufrufen zur Antragseinreichung mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt.


Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO im Rahmen industrieller Forschung bis zu 50 %, im Rahmen experimenteller Entwicklung bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden. Unter der Voraussetzung, dass die Zuwendung keine Beihilfe darstellt, können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Die Antragsteller werden im Rahmen von separaten Aufrufen zur Einreichung von Förderanträgen beziehungsweise von Projektskizzen zum jeweiligen Stichtag aufgefordert.

 

Die Richtlinie ist gültig bis zum 31. Dezember 2026. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Ausarbeitung einer zukunftsorientierten Elektromobilitätsstrategie.


Bundesregelung Transformationstechnologien: Stärkung der heimischen Industrie

Das BMWK hat als Antwort auf den „Inflation Reduction Act” der USA die Bundesregelung zu Transformationstechnologien initiiert. Diese Regelung ermöglicht es, die heimische produzierende Industrie ohne EU-Genehmigung zu fördern und beinhaltet:

 

  • Förderung von Transformationstechnologien: Hierzu zählen insbesondere Technologien wie Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen und Wärmepumpen.
  • Herstellung und Rückgewinnung kritischer Rohstoffe: Dies umfasst essenzielle Komponenten für Technologien, darunter Solarglas, Rotorblätter und Anoden.

Das übergeordnete Ziel ist die Schaffung einer technologisch unabhängigen Industrie, die erneuerbare Energien in Deutschland effizient produziert. Dieser Schritt wird erheblich zur Zeitersparnis beitragen und bürokratische Hürden abbauen.

 

Die Gewährung dieser Beihilfen ist bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen.


Chancen für mittelständische Unternehmen

Die Synergie dieser Regelungen eröffnet dem Mittelstand zahlreiche Chancen, von finanziellen Anreizen über Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur strategischen Neuausrichtung.

 
Die Fördermaßnahmen können einen Wendepunkt für Unternehmen in ihrer nachhaltigen Unternehmenstransformation darstellen. Die Chancen sind enorm - Lassen Sie diese nicht ungenutzt!

 

Als Ihr vertrauenswürdiger Partner beraten wir Sie in allen relevanten Aspekten. Kontaktieren Sie uns und maximieren Sie Ihr Potenzial.

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