Kurz informiert: BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung am 24.06.2021 im Bundestag

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​veröffentlicht am 15. Juni 2021

 

Die Entlastungsmöglichkeiten für Carbon-Leakage-gefährdete Unternehmen werden seit längerem erwartet, um eine rechtssichere Planung für vom BEHG betroffenen Unternehmen zu ermöglichen.

 

Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV) bereits am 31.03.2021 beschlossen (wir berichteten).

 

§ 11 Abs. 3 BEHG schreibt vor, dass die BECV der Zustimmung des Bundestags bedarf. Zur Vorbereitung der Zustimmung führte der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags am 03.05.2021 eine Expertenanhörung durch. Ggf. werden sich aufgrund des hierbei hervorgehoben Anpassungsbedarfs noch Änderungen an der BECV durch die Beschlussempfehlung des Umweltausschlusses ergeben.

 

Nach der Zustimmung durch den Bundestag – voraussichtlich am 24.06.2021 – bedarf es allerdings noch der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission, sodass sich ggf. noch weitere inhaltliche Änderungen ergeben können. Wann mit einer entsprechenden Genehmigung zu rechnen ist – und damit mit dem Inkrafttreten der BECV – ist noch ungewiss.

 

Wir informieren Sie an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen zum BEHG und den Entlastungsmöglichkeiten. Bei Fragen hierzu stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung!

 

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Benjamin Hufnagel

Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft

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