Neue Meldepflicht über Nutzer von digitalen Plattformen: DAC 7 angenommen

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 25. März 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt die Besteuerung einfacher und fairer zu gestalten und hat infolgedessen am 15. Juli 2020 ein Steuerpaket mit umfangreichen Maßnahmen veröffentlicht. Eine der hierin enthaltenen Initiativen ist die Über­arbeitung der Amtshilferichtlinie 2011/16/EU (sog. DAC). Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den neuen EU-Steuertransparenzvorschriften für digitale Plattformen und die damit einhergehende umfangreiche Meldepflicht für Anbieter dieser Plattformen über ihre Verkäufer. Der Rat hat sie nun am 22. März 2021 angenommen.

  

  

Die geänderte Amtshilferichtlinie sieht insbesondere vor, die Steuertransparenzvorschriften auf digitale Platt-formen auszuweiten. Als Begründung zur Änderung der Richtlinie wird angeführt, dass die grenzüberschreiten-den Dimensionen von Dienstleistungen, die mithilfe von Anbietern digitaler Plattformen angeboten werden, den Steuerbehörden die Rückverfolgbarkeit und Erkennung von Steuertatbeständen erheblich erschweren. Aufgrund dessen wird zum 1. Januar 2023 u.a. eine EU-weite Meldepflicht für Anbieter digitaler Plattformen eingeführt. Diese Meldepflicht sieht v.a. auch die Bereitstellung der persönlichen Daten sowie der erzielten Umsätze der Nutzer von digitalen Plattformen vor. Darüber hinaus sollen diese Daten auch in den automatischen Informationsaustausch der Mitgliedstaaten einbezogen werden.

 

Ausweitung der Steuertransparenzvorschriften auf digitale Plattformen

Die Anbieter digitaler Plattformen sollen dazu verpflichtet werden, frühzeitige Auskünfte an die jeweils zuständige Behörde ihres Mitgliedstaates über die meldepflichtigen Verkäufer ihrer Plattformen zu erteilen. Dabei soll die Meldepflicht nicht nur EU-ansässige Betreiber von digitalen Plattformen treffen. Vielmehr ist geplant die Meldepflicht auch auf Betreiber auszuweiten, die weder ihren steuerlichen Sitz noch den Ort ihrer Geschäftsleitung bzw. eine Betriebsstätte in der EU haben.

 

Folgendes Verfahren ist vorgesehen:


Automatischer Informationsaustausch sowie weitere Anpassungen

Neben den Steuertransparenzvorschriften für digitale Plattformen konsolidiert und präzisiert die geänderte Richtlinie auch Vorschriften aus anderen Bereichen. Demnach sollen die Mitgliedstaaten enger zusammen­arbeiten, um Steuermissbrauch zu bekämpfen, bspw. durch gemeinsame Prüfungen (sog. „Joint Audits”). Darüber hinaus sieht die Änderungsrichtlinie erweiterte Vorschriften für die Zulassung der Anwesenheit von Bediensteten eines Mitgliedstaats vor sowie die Verkürzung von Fristen innerhalb der Verfahren.

 
Als weitere Anpassung im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch sollen die Einkunftsarten, die dem verpflichtenden Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten unterliegen, um die Kategorie der Lizenzgebühren erweitert werden. Ein Informationsaustausch dieser Einkunftsart ist erstmals für das Jahr 2023 vorgesehen.

 

Fazit

Die neuen Steuertransparenzvorschriften sollen bereits zum 31. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Eine erstmalige Anwendung der Regelung ist für den 1. Januar 2023 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt werden sämtliche Aktivitäten auf digitalen Plattformen für die Finanzbehörden transparent gemacht. Dabei bleibt abzuwarten, wie die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden sollen. Fest steht jedoch, dass ein hoher und kostenintensiver Verwaltungsaufwand auf die Betreiber von digitalen Plattformen zukommt. Allen Betreibern von digitalen Plattformen ist deshalb zu raten, baldmöglichst mit Hilfe eines versierten Beraters ihre steuerliche Situation zu analysieren und eine Melde-Strategie zu entwickeln. Zudem sind auch die auf digitalen Plattformen aktiven Anbieter von Waren und Dienstleistungen erheblich von den Änderungen betroffen. Auch sie sollten einen Berater hinzuziehen und ihre steuerliche Situation in den betroffenen Mitgliedstaaten prüfen, um sicherzustellen, dass sie vollumfänglich compliant sind. Eventuelle Lücken in der steuerlichen Erfassung können jetzt noch mit Hilfe von Experten ohne gravierende Konsequenzen geschlossen werden.

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu