Serbien: Maßnahmen des Finanzministeriums

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veröffentlicht am 14. Mai 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Das serbische Finanzministerium stellte am 30. März 2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 vor. Der Gesamtwert der Maßnahmen beläuft sich auf ca. 5,1 Mrd. Euro und entspricht 11 Prozent des serbischen BIP. Die Maßnahmen sind für Unternehmen bestimmt, die höchstens 10 Prozent ihrer Arbeitnehmer entlassen haben.

  

  

Steuerpflichtige, die bereits einen Zahlungsplan mit den Steuerbehörden aufgestellt hatten, werden von Folgendem befreit sein:

  • Beendigung ihrer Zahlungsplanvereinbarungen,
  • Aufhebung der Bescheide über einen Zahlungsplan und
  • Zwangsvollstreckung der Steuerforderungen aus einem Zahlungsplan durch das Finanzamt.


Die Regeln werden für Raten, die seit März 2020 fällig sind, gelten.
 
Während des Ausnahmezustands wird der Zinssatz auf ausstehende Steuerbeträge dem Leitsatz der Zentralbank angeglichen.  Derselbe Zinssatz wird für überzahlte Steuern gelten.
 

Die Nationalbank von Serbien senkte ihren Leitsatz am 11. März 2020 um 0,5 Prozent auf 1,75 Prozent.
Grundlage für die oben genannten Regeln ist: Die Verordnung über Steuermaßnahmen während des Ausnahmezustands, die die wirtschaftlichen Folgen der durch den SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19-Erkrankung reduzieren sollen, vom 20. März 2020.
 

Steuerliche Maßnahmen

Die Regierung von Serbien verabschiedete am 10. April 2020 die Verordnung über Steuervergünstigungen und Direktzuschüsse für private Unternehmen und Finanzhilfe für Bürger, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie mildern sollen („RS-Gesetzblatt“ Nr. 54/20).

  • Stundung der Steuer und Sozialabgaben auf Gehaltszahlungen während des Ausnahmezustands (aber wenigstens für drei Monate). Diese Maßnahme wird allen privaten Unternehmen angeboten. Die Zahlung wird Anfang 2021 beginnen und 24 Raten umfassen.
  • Stundung der Körperschaftsteuervorauszahlungen für das zweite Quartal 2020.
  • Spenden für gesundheitliche Zwecke sind umsatzsteuerfrei.
      

Direktzuschüsse (Barbeihilfen)

  • Barbeihilfen für Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen im privaten Sektor – Zahlung des Mindestgehalts für jeden Arbeitnehmer (ungefähr 270 Euro) während der nächsten drei Monate.
  • Barbeihilfen für Großunternehmen im privaten Sektor – Zahlung der Hälfte des Mindestgehalts für jeden Arbeitnehmer, dessen Beschäftigung ausgesetzt wurde (ungefähr 135 Euro) während der nächsten drei Monate.

 

Maßnahmen der Zentralbank

Grundlage für die folgenden Maßnahmen sind: Entscheidung über Vorübergehende Maßnahmen zur Erhaltung der Stabilität des Finanzsystems und Entscheidung über Vorübergehende Maßnahmen für Leasinggeber, die zur Erhaltung der Stabilität des Finanzsystems beitragen sollen, die am 18. März 2020 in Kraft traten.

  • Die Zentralbank hat die Entscheidung über ein Moratorium der Schulden gegenüber Banken und Finanzleasinggebern getroffen.
  • Das Moratorium ist für alle Schuldner (natürliche und juristische Personen) bestimmt, die es annehmen, und sieht vor, dass die Schuldentilgung für wenigstens 90 Tage, d.h. für die Dauer des Ausnahmezustands, ausgesetzt wird.
  • Während des Moratoriums werden Darlehensnehmer und Finanzleasingnehmer von der Zahlungspflicht befreit sein und es wird den Banken und den Finanzleasinggebern nicht erlaubt sein, Verzugszinsen auf fällige Beträge zu berechnen oder Zwangsvollstreckungsverfahren mit dem Ziel der Forderungsbeitreibung einzuleiten.
  • Es wird Banken und Finanzleasinggebern im Zusammenhang mit der Anwendung der o.g. Maßnahmen nicht erlaubt sein, ihren Kunden Gebühren in Rechnung zu stellen.
  • Schuldner können sich entscheiden, ihre Verpflichtungen weiter zu erfüllen, wie anfangs mit der Bank oder dem Finanzleasinggeber vereinbart.

 

Andere Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen in Serbien

Finanzunterstützung

  • 200 Millionen Euro stehen als Darlehen mit 1 Prozent Zinsen für Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen im Privatsektor zur Verfügung. Die Finanzmittel werden über den Serbischen Entwicklungsfonds ausgezahlt.
  • 2 Milliarden Euro in Form von Krediten von Geschäftsbanken, die durch staatliche Bürgschaften abgesichert werden.
     

Quantitative Lockerung

  • Jeder erwachsene Bürger von Serbien wird 100 Euro in bar erhalten.
  • Die Regierung kauft Unternehmensanleihen an.
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