Neue Chancen für Investitionen in China

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veröffentlicht am 28. August 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

   

Aufgrund der Pandemie (Covid-19) musste die Umsetzung des Gesetzes für ausländische Investitionen (in Kraft seit 1. Januar 2020) zusammen mit den Ausführungs- und Unterstützungsverordnungen im ersten Quartal 2020 verlangsamt werden. Da die Epidemie allmählich unter Kontrolle gebracht wird, setzt die chinesische Regierung nun ihre Öffnungspolitik mit einer Reihe von Maßnahmen fort, um ausländische Investitionen und M&A-Transaktionen zu fördern und das Wachstum ausländischer Investitionen anzuregen.

  

  

 

Am 18. Juni 2020 veröffentlichte das chinesische Handelsministerium (Ministry of Commerce, MOFCOM) den überarbeiteten Entwurf mit den Verwaltungsmaßnahmen für strategische Investitionen von ausländischen Investoren in börsennotierte Unternehmen zur öffentlichen Kommentierung mit einer Deadline bis zum 19. Juli 2020. Im Einklang mit der tiefgreifenden Umsetzung des Gesetzes für ausländische Investitionen zielt der Entwurf darauf ab, ausländische Investoren in den A-Aktienmarkt anzuziehen. Der Entwurf soll hauptsächlich die Investitionsschwelle in den folgenden Aspekten senken:

 

  • Für ausländische Investoren als nicht-kontrollierender Anteilseigner sollte das Gesamtvermögen nicht weniger als 50 Mio. USD oder das verwaltete Gesamtvermögen nicht weniger als 300 Mio. USD betragen. Für ausländische Investoren als kontrollierende Anteilseigner sollte das Gesamtvermögen nicht weniger als 100 Mio. USD oder das verwaltete Gesamtvermögen nicht weniger als 500 Mio. USD betragen;
  • Qualifizierten ausländischen natürlichen Personen ist es erlaubt, strategische Investitionen zu tätigen;
  • Die Verfügungsbeschränkung für ausländische Investoren wird von 3 Jahren auf 12 Monate verkürzt;
  • Mehrere Investitionsarten sind zulässig, einschließlich Erwerbsangebot, vereinbarte Investition und Privat-Placement neuer Aktien;
  • Die Untergrenze der Beteiligungsquote des ausländischen Investors von nicht weniger als 10 Prozent gilt nicht mehr. Bei Erwerbsangeboten und vereinbarter Investition soll die Beteiligungsquote ausländischer Investoren nun mind. 5 Prozent erreichen;
  • Ausländischen Investoren ist es erlaubt, strategische Investition in kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu tätigen, die im nationalen Aktienhandelssystem für KMU (National Equities Exchange and Quotation, NEEQ) notiert sind;
  • Die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Aktientausch werden gelockert. Ausländische Investoren können mit ihren eigenen Aktien oder mit zusätzlich ausgegebenen Aktien von nicht börsennotierten ausländischen Unternehmen bezahlen.

 

Das MOFCOM hat den vorgenannten überarbeiteten Entwurf in Zusammenarbeit mit der Kommission zur Überwachung und Verwaltung von Staatlichen Vermögen, der Staatlichen Steuerverwaltung, der Chinesischen Wertpapieraufsichtskommission, der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung und der Staatlichen Devisenverwaltung* veröffentlicht. Daher ist davon auszugehen, dass die praktische Durchführbarkeit in Bezug auf verschiedene Aspekte wie Besteuerung, Unternehmensregistrierung, Devisenverwaltung und Verwaltung von Auslandsinvestitionen und Finanzinstitutionen bereits vollständig berücksichtigt wurde.

 

*Die fünf chinesischen staatlichen Behörden beziehen sich auf State-owned Assets Supervision and Administration Commission (SASAC), State Taxation Administration (STA), China Securities Regulatory Commission (CSRC), State Administration for Market Regulation (SAMR) and State Administration of Foreign Exchange (SAFE).

 

Das MOFCOM hat am 23. Juni 2020 die neue Negativliste für ausländische Investitionen (Ausgabe 2020) angekündigt, die seit 23. Juli 2020 angewandt wird. Zu beachten ist, dass die neue Liste die Zugangsbeschränkung zum Finanzsektor aufgehoben hat und die Beschränkung auf ausländische Beteiligungsanteile in Fertigungs- und Landwirtschaftsindustrien weiter gelockert wurden. Außerdem ist zu erwähnen, dass ausländische Investoren nicht in den Sektoren der Negativliste investieren dürfen, was im oben erwähnten überarbeiteten Entwurf festgelegt ist.

 

Die chinesische Wirtschaft erholt sich langsam und stetig von den Auswirkungen durch die Covid-19-Pandemie. Auch wenn die Globalisierung durch die Pandemie verlangsamt werden könnte, zeigen die aktuellen Initiativen der chinesischen Regierung deutlich das Engagements China zur wirtschaftlichen Globalisierung und weiteren Öffnung für ausländische Investitionen. Anreize wie Abbau der Beschränkung bei ausländischen Investitionen und Förderung der Investitionsfreiheit bieten ausländischen Investoren, die Vertrauen in die langfristige wirtschaftliche Entwicklung Chinas haben, zweifellos einen Vorteil.

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