China: Steuerprüfung in Shanghai – Optimale Vorbereitung in Krisenzeiten

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veröffentlicht am 6. Juli 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

​Anfang Juni veröffentlichte die Steuerbehörde Shanghai die Agenda für die Steuerprüfung 2020. Eine solche Prüfung wird nicht zum ersten Mal durchgeführt, bereits im Juli 2019 erfolgte eine Prüfung der Geschäftsjahre 2016 bis 2018. Aber zu einer Zeit, in der sich die Weltwirtschaft langsam vom monatelangen Stillstand aufgrund der Pandemie (Covid-19) erholt, hat die Ankündigung einer erneuten Steuerprüfung bei den Steuerzahlern weit verbreitete Besorgnis ausgelöst.

  

  

Steuerprüfung in Pandemie-Zeiten

Wie im letzten Jahr werden bei der Steuerprüfung verschiedene Faktoren wie Steuerzahlungsvolumen, Branche, Standort, Unternehmenstyp usw. auf Grundlage der Unternehmen mit wichtigen Steuerquellen berücksichtigt. Im Fokus der Steuerprüfung stehen Unternehmen mit ungewöhnlichem Steuererklärungsstatus, niedriger steuerlicher Kreditwürdigkeit oder hohen Steuerrisiken. Die Prüfung wird den Compliance-Status des Prüfungsziel der Geschäftsjahre 2017 bis 2019 abdecken. Wird eine schwerwiegende steuerlicher Verletzung festgestellt, kann der Prüfungszeitraum bis auf das Vorjahr oder gar bis zum Geschäftsjahr 2020 erweitert werden. Da die Inspektionsform die Prüfungsanforderungen und die Schwerpunkte der Prüfung kombiniert, können die per Zufallsprinzip ausgewählten Unternehmen entweder direkt geprüft oder vor der offiziellen Steuerprüfung zu einer Selbstprüfung aufgefordert werden.

Gemäß der angekündigten Prüfungsplanung werden die Schwerpunkte und der Umfang der Steuerprüfung nicht durch das aktuelle Wirtschaftsklima beeinflusst, das im Wesentlichen unverändert wie im Geschäftsjahr 2019 bewertet wird. Unternehmen, die 2019 als Prüfungsziel ausgewählt wurden, werden für die Prüfung in 2020 nicht in der Stichprobenprüfung einbezogen. 

Das „Golden Tax System“ 

Das „Golden Tax System“ in China entwickelt sich stetig weiter und dient der effektiven Überwachung, dass Unternehmen die Compliance-Vorschriften in Bezug auf die Steuererklärung erfüllen und die von den Steuerbehörden gesammelten Daten dem Big-Data-System zugeführt werden.

Steuerzahler sind grundsätzlich angehalten, die entsprechenden Compliance-Vorschriften bei einer Steuererklärung einzuhalten, insbesondere in Fällen, bei denen Unternehmen eine Null-Umsatzsteuererklärung einreichen oder ungewöhnlichen Steuerbelastungen unterliegen. Unternehmen, die in diese Kategorie fallen, sollten in Vorbereitung auf die Prüfung eine Selbstprüfung durchführen.

Wie bereits bei der letzten Steuerprüfung bleiben die Kernpunkte der Prüfung der Kampf gegen Steuerhinterziehung, Rechnungsfälschung oder die Hinterziehung von Steuerrückerstattungen im Exportgeschäft. Selbst wenn das Unternehmen kein Steuerzahler ist, fällt die Steuerpflicht als Withholding-Agent ebenfalls in den Bereich der Prüfung. 

Compliance als Wettbewerbsvorteil

Daher empfehlen wir allen Unternehmen, insbesondere aber Unternehmen die in den Genuss von Steuervergünstigen kommen, wie z.B., aber nicht darauf beschränkt, Unternehmen die als Hoch- und Neutechnologie-Unternehmen anerkannt sind, die Superabzüge bei Forschung und Entwicklung geltend machen oder einmalige Abschreibungen von Anlagevermögen tätigen, einen entsprechenden Compliance-Check für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 vor der eigentlichen Steuerprüfung durchzuführen und eine lückenlose Compliance-Dokumentation aufzusetzen.

Um für eine mögliche Prüfung bestens gerüstet zu sein, ist es unabdingbar, ein entsprechendes Compliance-System im Unternehmen zu integrieren. Die Dokumentation und Einhaltung der Compliance-Vorschriften wird nicht nur bei einer Steuerprüfung relevant, sondern erleichtert die effektive und effiziente Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden und externen Dienstleistern. 

Mit unserem Compliance-Health-Check stellen wir Ihnen ein Instrument zur Verfügung, dass Ihnen die Risiken und Chancen aufzeigt und wir beraten Sie umfassen zu allen Compliance-Fragen, sowohl in China als auch weiteren asiatischen Ländern. 

Verrechnungspreise im Fokus

Neben der Aufbereitung der Compliance-Dokumentation empfehlen wir Unternehmen, die den Schwellenwert für Transaktionen mit verbundenen Parteien erreichen, eine entsprechende Dokumentation der Verrechnungspreise für das Geschäftsjahr 2019 bis Ende Juni 2020 zu erstellen. Gerade Unternehmen mit komplexen Strukturen oder herausfordernden Vereinbarung zu entsprechenden Transaktionen oder mit einer erheblichen Menge von nicht handelsbezogenen Zahlungen an verbundene Parteien können mit größerer Wahrscheinlichkeit als Hauptziele der Prüfung ausgewählt werden. Die Überprüfung der Dokumentation der Verrechnungspreise für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 ist, wenn noch nicht geschehen, kurzfristig vorzunehmen und eine schnelle Kommunikation mit dem Mutterhaus gewährleistet werden.
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