Compliance in China: Effektive Präventiv- und Handlungsmaßnahmen

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​​zuletzt aktualisiert am 8.2.2017

von Dr. Martin Seybold und Roger Haynaly
 

Schnell können sich regelwidrige Geschäfts­praktiken im Reich der Mitte verselbst­ständigen. Ist das erst einmal passiert, wird es umso schwerer, den Schaden oder monetären Verlust zu begrenzen. Im schlimms­ten Fall wird die Mutter­gesellschaft in Mitleidenschaft gezogen. Die Schadenbeseitigung ist dann ein großes und teures Stück Arbeit! Um es gar nicht so weit kom­men zu lassen und regelkonform in China zu a­gie­ren, sind funktionierende Präventiv­­maßnahmen und Kontroll­mechanismen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechlichkeit unerlässlich. Die Kraftanstrengungen, um sie zu installieren, sind für international tätige Unternehmen nicht zu unterschätzen.

 

      

Platz 83 im Jahr 2015 und Platz 79 in 2016 – Chinas Ranking in dem von Transparency International herausgegebenen Internationalen Korruptionsindex (Corruption Perception Index, CPI) zeigt, dass die Korruption immer noch ein ernstzunehmendes Problem ist.

 

Die Bekämpfung der Korruption wird seitens der Zentral­regierung seit einigen Jahren verstärkt. Xi Jinping, Chinas aktueller Präsident, hat mit seinem Amtsantritt im Jahr 2013 unlauteren Geschäftspraktiken den Kampf angesagt und die wohl bislang weitgehendste Anti-Korruptions-Kampagne gestartet, die auch vor sehr hochrangigen Parteimitgliedern nicht Halt macht. Der Politiker Bo Xilai wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem ihm Veruntreuung, Amtsmissbrauch und passive Bestechung während seiner Amtszeit in der Stadt Dalian vorgeworfen wurde. Trotz der Verbesserung um 4 Plätze im CPI zeigt sich, dass die Anstrengungen der Regierung zur Korruptions­bekämpfung nur langsam Früchte tragen.

 

Geschäftskultur und Beziehungspflege in China

Das Prinzip der „Gegenleistung” für erbrachte Dienste scheint in Chinas Geschäftskultur tief verwurzelt zu sein. Wirtschafts­beziehungen beruhen nach wie vor auf engen persönlichen Kontakten und Netzwerken, wobei die Grenze zwischen Geschäftlichem und Privatem oft fließend ist. Die Pflege dieser Beziehungen ist eine wichtige Säule des ökonomischen Erfolgs in der Volksrepublik. Auch die Grenzen zwischen professionellen Netzwerken einerseits und illegaler Vorteilsgewährung und -annahme andererseits können verschwimmen – zuweilen ohne, dass dies bewusst wahrgenommen wird.

 

Hinzu kommt die aktuell geringere Wachstumsgeschwindigkeit, die das Problem der Korruption weiter verschärfen kann. Für Marktteilnehmer mit jahrelang hohen Zuwachsraten in China besteht ein erhöhter Anreiz, mit allen Mitteln die bisherigen Wachstumsraten zu erhalten. Sind persönliche Erfolgs­tantiemen in Gefahr oder sinkende Umsätze, so erhöht sich zugleich der Druck auf die Mitarbeiter, den gewohnten Lebensstandard anderweitig zu halten.

 

Ferner kann sich die Ein- und Verkaufsstruktur in China mit Lieferanten, Zulieferern und Kunden sehr komplex gestalten: Durch die geographischen Ausmaße Chinas, kulturelle und sprachliche Barrieren, die notgedrungene Abhängigkeit des ausländischen Managements von lokalem Personal, Vermittler und Servicedienstleister ist eine umfassende Kontrolle sehr schwierig. All dies ist Nährboden für Geschäftspraktiken, die ohne ein umfassendes internes Kontrollsystem und regelmäßig durchgeführte Audits zu einer Verselbstständigung führen können.

 

Zwar wird Compliance in erster Linie mit den Fällen von Bestechung und Bestechlichkeit in Verbindung gebracht, bezieht jedoch in der Praxis sämtliche Bereiche eines Unternehmens mit ein.

 

Rechtlicher Rahmen und mögliche Sanktionen

Chinas Anti-Korruptionsvorschriften kommen im Wesentlichen im chinesischen Strafgesetzbuch sowie in dessen Änderungsgesetzen vor. Im Bereich der Bestechung im geschäftlichen Kontext finden insbesondere das chinesische Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie die „Interim Provision on Banning Commercial Bribery” Anwendung. Im internationalen Kontext, v.a. bei multinationalen Unternehmen, können andere internationale Regelungen wie z.B. der US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) oder der UK Bribery Act in Bezug auf China ebenfalls eine Rolle spielen.

 

Korruptionsstraftaten – wie z.B. Bestechung und Bestechlichkeit – werden in China i.d.R. erst bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte strafrechtlich verfolgt. Die Sanktionen reichen von der Zahlung einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen, die in schweren Fällen lebenslang sein können. In besonders schweren Fällen kann sogar die Todesstrafe verhängt werden.

 

Dem chinesischen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn die Schwellenwerte für eine strafrechtliche Verfolgung nicht erreicht werden. Hiernach ist bspw. Managern von Unternehmen der Ein- bzw. Verkauf von Waren mittels Bestechung durch Zuwendung von Vermögens­gegenständen untersagt. Verborgene Preisnachlässe und andere Vergünstigungen für Produktabnehmer ohne ordnungsgemäße buchhalterische Erfassung gelten ebenfalls als Bestechung. Bei Zuwiderhandlung drohen i.d.R. Geldbußen sowie der Einzug der rechtswidrigen Gewinne.

 

Wer haftet für Verstöße?

Zu beachten ist, dass nicht nur Personen, denen die strafbare Handlung zugerechnet wird, bestraft werden können, sondern auch Personen, die direkt für das Unternehmen, Institutionen, etc. verantwortlich sind. Das ist in erster Linie der sog. Legal Representative einer Gesellschaft, kann aber auch andere leitende Angestellte eines Unternehmens betreffen, die bestimmte verantwortungsvolle Positionen innehaben.

 

Gerade bei ausländischen Mitarbeitern könnten im Falle eines Korruptionsvorwurfes oder eines anderen Verstoßes gegen chinesisches Recht, weitere Strafrechts­ordnungen zur Anwendung kommen, v.a. das Recht des Heimatlandes und des Niederlassungsortes des Arbeitsgebers.

 

Für Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet sie zunächst mit ihrem Gesellschaftsvermögen. In bestimmten Fällen können auch Direktoren, Führungskräfte und gesetzliche Vertreter einer ausländisch investierten, in China registrierten Gesellschaft persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Darüber hinaus existieren weitere Haftungsgründe für gesetzliche Vertreter, bspw. im Falle der Ausübung von nicht genehmigten und/oder rechtlich unzulässigen Geschäftstätigkeiten durch die Gesellschaft über den genehmigten Unternehmens­gegenstand hinaus.

 

Bei ausländischen Direktinvestitionen sind ferner gesellschaftsrechtliche Regularien betreffend Gründung, Betrieb und Abwicklung von Gesellschaften sowie arbeits- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten. Der Haftungsmaßstab für ausländische Manager ist grundsätzlich derselbe wie für lokale Führungskräfte.

 

Handlungs­empfehlungen und IKS

Zur Vorbeugung von Compliance-Verstößen ist es wichtig,  ein sog. Compliance-Handbuch zu erarbeiten, das die Belegschaft auf das Thema Korruption aufmerksam macht und einen Überblick über rechtswidrige Verhaltensweisen gibt. Hilfreich kann in diesem Rahmen eine intensive Schulung aller Mitarbeiter vor Ort sein, um eine ausreichende Sensibilisierung des Themas zu erreichen.

 

Wichtig ist zudem,  ein wirksames unternehmens­internes Kontrollsystem (IKS) zu etablieren. Unter einem IKS werden alle vom Aufsichtsrat, der Geschäftsleitung und den übrigen Führungsverantwortlichen festgelegten Grundsätze, Verfahren und (Kontroll-)Maßnahmen verstanden, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Geschäftstätigkeit sowie deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sicherstellen sollen. Dazu gehören auch der Schutz des Vermögens, die Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen, die ordnungsmäßige Rechnungslegung sowie die Einhaltung aller für das Unternehmen relevanten rechtlichen Vorschriften. Die Ursachen für Risiken durch Compliance-Verstöße werden so möglichst früh vermieden, bevor ein Unternehmen sich nach Schadenseintritt mit großem Aufwand der Bewältigung der Folgen widmen muss.

 

Die Aufgaben sind dabei zwischen Aufsichtsrat (Reglementierung, Einrichtung, Überwachung und regelmäßige Überprüfung des IKS) und Geschäftsleitung (Implementierung, Dokumentation und Aufrechterhaltung des IKS) aufzuteilen. Wichtig ist auch, im Rahmen des IKS spezifische Risiken zu erkennen: sowohl operative Risiken unter Abwägung der Unternehmens­strategie und dem gewählten Portfolio-Risiko als auch organisatorische und prozessuale Risiken. Die Abbildung von IKS kann mittels EDV-Systemen erfolgen, was sich v.a. für große Konzerne lohnt. Vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es für ein aufwendiges IKS an Ressourcen; ebenso ist die Funktionen­trennung bei kleinen Unternehmen nicht immer möglich. Dennoch gibt es auch für diese Firmen eine Reihe von Maßnahmen, um ein erfolgreiches IKS aufzubauen und zu implementieren.

 

Eine weitere Möglichkeit zur Aufdeckung von Missständen bietet sich bei der Jahresabschluss­prüfung. Anders als in Deutschland besteht in China erst seit wenigen Jahren die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses. Jedoch können nicht alle lokalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften einen hohen Standard anbieten. Deswegen kann es sich lohnen, mit einer Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft zusammenzuarbeiten, die Erfahrungen mit der Prüfung ausländischer Unternehmen hat und die Kultur und Anforderungen der Muttergesellschaft versteht.

 

Fazit

Je internationaler ein Unternehmen aufgestellt ist, desto komplexer wird das Thema Compliance und der Überblick kann schnell verloren gehen. Mangelnde Compliance kann für Geschäftstreibende nicht nur in China teuer werden, sondern nicht zuletzt zu einem massiven Vertrauensverlust oder Reputationsschäden des Unternehmens in China oder gar der Muttergesellschaft führen.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der rechtliche Rahmen im Hinblick auf Korruption in der VR China klar abgesteckt ist. Die Bekämpfung bzw. Vermeidung von Korruption im Sinne einer Corporate Compliance im eigenen Unternehmen erfordert gerade für international tätige Unternehmen verstärkte Anstrengungen. Herausfordernd wirken dabei sowohl die kulturellen Gegebenheiten, die die Korruptionsneigung noch verschärfen können als auch die sprachliche Barriere sowie geographische Distanz, die eine Kontrolle und effektive Eindämmung erschweren. Geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Corporate Compliance und Bekämpfung von Korruption sollten demnach von essentiellem Interesse für multinationale Unternehmen sein.

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Sebastian Wiendieck

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