Gerichtsentscheid in China: KI-gestützte Stimmen­imitation​​ verletzt Persönlichkeitsrechte

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​aktualisiert am 3​. September 2024​ | Lesedauer ca. 3 Minuten


Im April 2024 fällte das Pekinger Internetgericht ein weiteres wegweisendes Urteil zur Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI), nachdem selbiges Gericht im November 2023 entschied, dass KI-generierte Bilder urheberrechtsfähig sein können. Die neue Ge​­richts­ent­scheidung betrifft die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch KI-generierte Stimmenimitate. ​


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​Hintergrund des Verfahrens

Die Klägerin des Verfahrens, eine Synchronsprecherin, stellte fest, dass ihre Stimme ohne ihre Zustimmung in zahlreichen Hörbüchern verwendet wurde. Durch eigene Nachforschungen fand sie heraus, dass Ton­auf­nahmen von ihr, die sie zuvor für Hörbücher mit einem Medienunternehmen aufgenommen hatte, von diesem an ein Unternehmen für KI-Software weitergegeben worden waren, mit der Erlaubnis, die Tonaufnahmen kommerziell zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verändern. Dieses Unternehmen trainierte mit der Stimme ein KI-gestütztes Tool (Text-to-Speech-Anwendung) und bot die Anwendung mit der Stimme der Klägerin auf dem Markt an. Ein anderes Unternehmen erwarb die Anwendung und verwendete sie zur Vertonung verschiedener Bücher. 

Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten die Stimme der Klägerin ohne deren Einwilligung verwendet und damit ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hatten, und verurteilte die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz und zur Abgabe einer Entschuldigung.

Besonderheit des Falles

Eine wesentliche Frage, die das Gericht zu beantworten hatte, war, ob das Recht einer Person an ihrer Stimme auch die durch den Einsatz von KI reproduzierte Stimme umfasst. Das Gericht bejahte dies. Die natürliche Stimme eines Menschen sei durch Stimmlage und Stimmfrequenz identifizierbar. Sie weise einzigartige und beständige Merkmale auf, die geeignet seien, mit dieser Person verbundene Gedanken und Gefühle hervor​­zu­rufen. Geringfügige Veränderungen der Stimme durch den Einsatz der KI-Anwendung hinderten die Zuhörer nicht daran, die von der Anwendung erzeugte Stimme mit natürlichen Stimmen in Verbindung zu bringen und dadurch die mit der ursprünglichen Person verbundenen Gedanken und Gefühle hervorzurufen und die gehörte Stimme unmittelbar mit dieser Person in Verbindung zu bringen. Dadurch werde die Identität der Person offen­bart. ​

In dem Verfahren stellte das Gericht fest, dass die KI-generierte Stimme und die Stimme der Klägerin in Klang­farbe, Tonfall und Aussprachestil in hohem Maße übereinstimmten, was die Zuhörer dazu veranlassen könne, die KI-generierte Stimme mit der Klägerin selbst in Verbindung zu bringen oder ihr zuzuordnen. Die KI-generierte Stimme sei als die Stimme der Klägerin identifizierbar, so dass die Rechte der Klägerin an ihrer Stimme auf die KI-generierte Stimme ausgedehnt werden können.

Nach dem chinesischen Zivilgesetzbuch gelten die Bestimmungen zum Schutz des Rechts am eigenen Bild entsprech​end für den Schutz des Rechts an der eigenen Stimme. Demnach ist es jeder natürlichen oder juristischen Person untersagt, die Stimme einer Person zu verwenden, zu verfälschen oder mit Hilfe von Techno­logie zu manipulieren. Das Gesetz verbietet, die Stimme einer Person ohne deren Zustimmung herzu­stellen, zu verwenden oder zu verbreiten.

Fazit

Die Entscheidung des Pekinger Internetgerichts dürfte richtungsweisend für alle Fälle sein, in denen eine KI-generierte Stimme auf die Stimme einer natürlichen Person zurückgeführt werden kann. Liegt keine Ein­wil­li­gung der Person in die Verwendung ihrer Stimme vor, liegt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Person vor, die zu einem Schadensersatzanspruch führen kann.

Aber auch wenn ein Vertrag mit einer Person besteht, z.B. für die Produktion eines Werbespots, dürfen die Aufnahmen nicht ohne weiteres anderweitig verwendet werden. Hier ist nach dem Urteil des Pekinger Internetgerichts darauf zu achten, für welche Zwecke und wie weit die ursprüngliche vertragliche Einwilligung der Person zur Nutzung z.B. ihrer Stimme reicht.

Das Training von generativer KI erfordert die Verwendung einer Vielzahl von bereits vorhandenen Daten wie Texten, Bildern, Videos etc. Viele dieser Quellen können urheberrechtlich geschützt sein. Die Verwendung solcher Quellen für das Training kann daher auch das Risiko von Urheberrechtsverletzungen bergen.

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