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veröffentlicht am 3. August 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute
Um aus steuerlicher Sicht hochqualifizierte Arbeitskräfte, Talente und Manager nach Spanien zu locken, wurde eine Steuerregelung für in unser Gebiet entsandte Arbeitnehmer eingeführt (bekannt als das Beckham-Gesetz).
Kürzlich hat die Steuerverwaltung in Spanien inmitten der Verwirrung der aktuellen Situation eine verbindliche Konsultation V0589-20 vom 16. März beschlossen, die wir interessant finden, weil sie den Vorteil aufweist, die Steuervorteile flexibler Vergütungen anzuwenden und zudem mehr Rechtssicherheit bietet, indem sie einen Standard mit einigen Konfigurationsfehlern anwendet.
Wir erinnern daran, dass die fakultative Regelung für Impatriates darin besteht, dass Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien aufgrund eines Arbeitsplatztransfers erwerben, sich dafür entscheiden können, als Nicht-Residenten Steuern zu zahlen und dabei einige Steuervorteile zu erhalten, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
So können entsandte Arbeitnehmer, die in Spanien steuerlich ansässig sind:
Die oben erwähnte verbindliche Konsultation (V0589-20) bietet eine Reihe von Vorteilen, die Versetzung in unser Territorium interessant machen, wobei festgelegt ist, dass die Fälle, in denen eine Befreiung von bestimmten flexiblen Vergütungen vorgesehen ist oder nicht, wie z.B. Restaurantkarten, Krankenversicherung, Kinderbetreuungsschecks usw., auch für Angestellte gelten, die unter der Regelung von Impatriates auf spanischem Gebiet arbeiten. Damit wird die Anwendung der Steuervergünstigungen offiziell ausgeweitet, was für mehr Rechtssicherheit bei der praktischen Anwendung der besonderen Steuerregelung sorgt.
Sonia Neira
Partner
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