Durchsuchung von mehr als 100 Arztpraxen: Neue bayerische Zentralstelle setzt weiteres Zeichen im Kampf gegen Straftaten im Gesundheitssektor

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veröffentlicht am 17. September 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Ein weiterer Schritt in Richtung Kriminalitätsbekämpfung im Gesundheitswesen wurde Anfang Juni 2016 vollzogen: am 4. Juni 2016 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft. Zur effektiven Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen und ihrer Auswirkungen hat der Gesetzgeber seitdem korruptives Verhalten unter Strafe gestellt. Es wurden unter anderem die §§ 299a/b StGB in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Die neuen Strafvorschriften, die eine Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedrohen, sollen verhindern, dass Entscheidungsträger im Gesundheitswesen sich fachlich-medizinische Entscheidungen (z. B. über die Verordnung von Arzneimitteln oder die Zuweisung von Patienten) für die Gewährung eines Vorteils „abkaufen“ lassen.

  

  

In diesem Zusammenhang haben auch die Staatsanwaltschaften bundesweit aufgerüstet.
 

Im Kampf gegen Straftaten im Gesundheitswesen ist der Freistaat Bayern nun jüngst einen weiteren Schritt gegangen. Angeschlossen an die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth entsteht zum 15. September 2020 die Zentralstelle gegen Kriminalität im Gesundheitswesen.

 

Bereits einen (!) Tag nach Aufnahme der Tätigkeit durch die Zentralstelle, wurden am 16. September 2020 mehr als 100 Arztpraxen in Bayern durchsucht.

 

Einführung einer Zentralstelle gegen Kriminalität im Gesundheitswesen

Die Vorreiterrolle des Freistaats Bayern in der Bekämpfung von Straftaten im Gesundheitswesen wurde am vergangenen Donnerstag, 10. September 2020, einmal mehr manifestiert. Was bislang drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften geleistet haben, wird nun zentralisiert und weiter intensiviert: die Bekämpfung von Kriminalität im Gesundheitswesen.
 

Ab dem 15. September  2020 nimmt die Zentralstelle gegen Kriminalität im Gesundheitswesen in Nürnberg ihre Tätigkeit auf und ist damit sodann die erste Adresse im Freistaat Bayern, wenn es um die strafrechtliche Verfolgung von Verfehlungen geht, die mit den Besonderheiten des Gesundheitswesens im Zusammenhang stehen.
 

Bei der Vorstellung am 10. September 2020 in Nürnberg sagte Bayerns Justizminister, Georg Eisenreich: „Betrug und Korruption im Gesundheitswesen können viel Schaden anrichten – von enormen finanziellen Schäden bei Krankenkassen und Versicherungen bis hin zu Gesundheitsschäden bei Patienten.“
 
Zwölf erfahrene Staatsanwälte werden ab dem 15. September 2020 nun intensiv diese Verfehlungen verfolgen, sodass mit einer Steigerung der Anzahl an Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, Verantwortliche von Kliniken, usw. zu rechnen ist.

 

Dass diese Staatsanwälte Ihre Tätigkeit sehr ernst nehmen, zeigten sie bereits am 16. September 2020: Bei der Durchsuchung einer Vielzahl an Arztpraxen wurden zum Teil unorthodoxe Methoden an den Tag gelegt, um die erwirkten Durchsuchungsbeschlüsse zu vollstrecken. 

 
Neu ist das Instrument der Zentralstelle in Bayern allerdings nicht: Bereits seit dem Jahr 2015 besteht die Zentralstelle Cybercrime Bayern, die der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zugeordnet wurde. Die dort erzielten Ermittlungserfolge sind beachtlich, sodass auch bei der Zentralstelle gegen Kriminalität im Gesundheitswesen mit einer ähnlichen Entwicklung zu rechnen ist. 
 

Die Strafverfolgung rüstet auf: Compliance daher wichtiger denn je zuvor

Compliance im Gesundheitswesen wird daher noch wichtiger als es bislang schon durch die vorherigen Gesetzgebungsinitiativen aus den vergangenen Jahren geworden war.
 

Es gilt nun alle internen Strukturen und Prozesse, insbesondere seit vielen Jahren gelebte und/oder immer wieder verlängerte Verträge mit Belegärzten, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ’s), Pharmaunternehmen etc. auf den Prüfstand zu stellen, um sich hier gegen etwaige Ermittlungsverfahren zu wappnen. Aber nicht nur in den „naheliegenden“ Themenfeldern lauern Gefahren: Zunehmend treten Betrugsskandale in Form von Falschabrechnungen oder die Stellung von Scheinrechnungen gegenüber verschiedenen Kostenträgern zu Tage. Auch die Problematiken überhöhter Geschäftsführergehälter oder die Beschäftigung naher Angehöriger beschäftigen längst nicht mehr nur die Steuerbehörden.
 
Eine Überprüfung bestehender Prozesse und Strukturen ist auch vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung geplanten und eine neue Ära in der Rechtspraxis einläutenden Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) daher dringend zu empfehlen.
 

Gerade Zentralstellen wissen solche Gesetze – sofern diese auch in der derzeitigen Form beschlossen werden – anzuwenden, da dort Strafverfolger eingesetzt werden, die regelmäßig aus Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität stammen und daher eine gewisse Affinität zur Sanktionierung auch von Unternehmen haben. 
 

Fazit

Die Bandagen werden in der Verfolgung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen immer härter geschnürt.
 

Nach der viel diskutierten Einführung der neuen Korruptionsvorschriften der §§ 299a und b Strafgesetzbuch im Jahre 2016, wurde mit der Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Verfolgung von Straftaten im Gesundheitswesen an den bayerischen Standorten Hof, Nürnberg und München ein weiteres Zeichen seitens des bayerischen Normgebers in Richtung Verschärfung der Strafverfolgung im Gesundheitssektor gesetzt.
 

Jetzt geht man nochmal einen Schritt weiter und erhofft sich damit sicherlich eine noch höhere Anzahl an Ermittlungsverfahren.
 

Aus diesem Grund gilt die Devise: „Vorsicht ist besser als Nachsicht!“ Oder medizinisch gesprochen: „Lieber zur Vorsorge gehen, als zur Nachsorge müssen!“

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