AI-ACT im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

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​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 18. Juli 2024 | Lesedauer ca. 1 Minuten


Mit der am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlichten KI-Verordnung ((EU) 2024/1689 – „AI-Act“) hat die Europäische Union nun offiziell den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Die Verordnung tritt am 1. August 2024 – 20 Tage nach Veröffentlichung – in Kraft, jedoch sind verschiedene Übergangsfristen zu beachten.


So gilt für die allgemeinen Bestimmungen und Definitionen (Kapitel I) sowie die Regeln zu verbotenen Praktiken (Kapitel II) eine kurze Übergangsfrist von sechs Monaten – sie werden bereits im Februar 2025 wirksam. Für die Umsetzung der Anforderungen an Hochrisiko-KI stehen 36 Monate zur Verfügung. Für die übrigen Vorgaben gilt eine Übergangsfrist von 24 Monaten. 
 
Nach Ablauf der Übergangsfristen dürfen KI-Systeme, die den Anforderungen der KI-Verordnung nicht vollständig entsprechen, nicht mehr vertrieben bzw. verwendet werden. Angesichts erheblicher Sanktions­risiken ist daher rasches Handeln geboten. 
 
Die Verordnung betrifft nicht nur Unternehmen, die KI-Systeme oder Produkte, die KI-Systeme enthalten, vertreiben, sondern auch solche, die KI in ihren Arbeitsprozessen einsetzen. Daher ist es wichtig zu überprüfen, ob und wie KI im Unternehmen oder beim Vertrieb der eigenen Produkte eingesetzt wird. Im Anschluss sollte ein individueller Pflichtenkatalog erstellt werden, der die spezifischen Anforderungen der Verordnung für Ihre Unternehmenssituation berücksichtigt. Die gestaffelten Übergangsfristen ermöglichen es, sich angemessen auf die neuen Regelungen vorzubereiten und deren Einhaltung sicherzustellen. Diese Fristen sollten Unternehmen in jedem Fall nutzen, um gut vorbereitet zu sein.​
 

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Dr. Susanne Grimm

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtschutz

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