RZWas-Förderung soll fortgesetzt werden

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​​veröffentlicht am 28. Februar 2025


Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) sollen in Bayern ohne Unterbrechung fortgesetzt werden. Die aktuellen RZWas aus dem Jahr 2021 sind noch bis zum 31. März 2025 gültig. Das Ministerium plant die RZWas 2025 zum 1. April 2025 in Kraft treten zu lassen.1 Der Entwurf der RZWas 2025 ist momentan noch nicht öffentlich einsehbar. Bis Anfang Februar fand die Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und Fachverbänden statt. Nach Abschluss dieser Abstimmung wird der Entwurf finalisiert und anschließend veröffentlicht.2

Die RZWas stellen die wichtigste Förderrichtlinie des Umweltministeriums für wasserwirtschaftliche Projekte dar. So wurden in den letzten vier Förderjahren die Sanierung von über 1.000 km Wasserleitung und rund 600 km Abwasserkanälen gefördert. Ebenfalls wurden die Kommunen, zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Trockenjahren, beim erstmaligen Bau von rund 400 km Verbundleitungen unterstützt. Die Härtefallförderung hat somit Investitionen in Höhe von über 1,9 Milliarden Euro angeregt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber erklärt hierzu, dass auch die neuen Förderrichtlinien dieses hohe Niveau erhalten sollen.3

Die neuen Richtlinien – RZWas 2025 – sollen bis zum 31. Dezember 2028 gelten. Die grundlegende Fördersystematik und das Förderverfahren sollen weitgehend unverändert bleiben. Seitens des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist zu entnehmen, dass eine bedeutende Neuerung, die Einführung eines neuen Fördergegenstands zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Betriebsführung ist, mit dem Ziel die Kooperation zwischen den Kommunen zu stärken. Um in Zukunft eine Verkürzung der Wartezeiten bei der Auszahlung zu erreichen, sollen die Härtefallschwellen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf verändert werden. Des Weiteren ist geplant, die Förderpauschale für Verbundleitungen und Verbundkanäle auf einheitlich 200 Euro pro Meter angehoben werden bei einer gleichzeitigen Deckelung auf maximal 50 Prozent der Ausführungskosten.4

Um die Auszahlungen weiter zu beschleunigen, wird zusätzlich im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz 2025 der Schwerpunkt der Härtefallförderung zugunsten der Wasserversorgungsanlagen verlagert. Dies bedeutet, dass im Jahr 2025 statt bisher 66 Millionen Euro bis zu 99 Millionen Euro investiert, werden können. 
Der Nachtragshaushalt hierzu werde vom Bayerischen Landtag beschlossen.​5

Sobald die finale Fassung der neuen Förderrichtlinie öffentlich zugänglich ist, informieren wir Sie selbstverständlich, welche Eckpunkte sich gegenüber der RZWas 2021 geändert haben.

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Quelle:

[1] Vgl. Gespräche mit dem Umweltministerium zu aktuellen Wasserthemen: VKU, aufgerufen am 19. Februar 2025

[1] Vgl. Bayern führt die Förderung der Kommunen bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben nahtlos fort, aufgerufen am 19. Februar 2025

[1] Vgl. Erfolgsprojekt RZWas-Förderung soll fortgesetzt werden | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, aufgerufen am 19. Februar 2025

[1] Vgl. Erfolgsprojekt RZWas-Förderung soll fortgesetzt werden | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, aufgerufen am 19. Februar 2025





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