Bundestag beschließt Novelle des Düngegesetzes

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​veröffentlicht am 28. Juni 2024 

In einigen Regionen Deutschlands gefährden Überdüngung und Nitratbelastung die natürlichen Ressourcen, was zu höheren Kosten bei der Trinkwasseraufbereitung führen kann. Dem will das neue Düngegesetz entgegenwirken. Am 6. Juni 2024 hat der Deutsche Bundestag das Düngegesetz novelliert. Mit der Änderung des Düngegesetzes werden die nationalen Vorschriften zur Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung erlassen. Die EU hatte Deutschland seit 2012 immer wieder aufgefordert, die Düngeregeln zu verschärfen, weil einige Regionen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern kämpfen.

 

Das neue Düngegesetz soll die Grundlage für die Verbesserung der sogenannten Stoffstrombilanz (künftig Nährstoffbilanz) in landwirtschaftlichen Betrieben schaffen. Diese Nährstoffbilanz ermöglicht eine überprüfbare Abbildung der Nährstoffverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben. Zudem werden nun Richtwerte für maximal zulässige Phosphorwerte festgelegt.

 

Ein bundesweites Düngemonitoring soll die Wirksamkeit der geltenden Düngeregeln überprüfen. Die Verwendung von Dünger soll sich anhand von Betriebsdaten besser nachvollziehen und bewerten lassen. Diejenigen, die zu viel düngen und damit das Wasser und das Klima gefährden, können künftig stärker zur Verantwortung gezogen werden.

 

Darüber hinaus soll das geänderte Düngerecht gewährleisten, dass nur sichere und wirksame Düngeprodukte aus der EU genutzt werden. Dazu setzt es die EU-Düngeprodukteverordnung in nationales Recht um.

 

Nach der Verabschiedung des geänderten Düngegesetzes hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Der Gesetzentwurf bedarf nun der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Novelle des Düngegesetzes künftig auf die Gewässerqualität auswirken wird.

 

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