Öffentliche Wasserversorgung in Bayern hat auch in Zukunft Priorität „Nummer 1”

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​​​veröffentlicht am 31. Mai 2024

 

In der Expert*innenanhörung zur „Zukunft des ‘Bayerischen Weges’ im Trinkwasserschutz” im Bayerischen Landtag im Zuge der 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 18. April 2024 diskutierten zwölf Expert*innen und die Fraktionsmitglieder – zum Teil auch kontrovers – über verschiedene Themen aus dem Bereich des Trinkwasserschutzes. In einem Punkt waren sich jedoch alle Anwesenden einig: Reines Trinkwasser ist unser kostbarstes Gut und es besteht weiterhin Handlungsbedarf Grund- und Trinkwasser nachhaltig zu schützen.

 

Die Frage, welche Maßnahmen sinnvollerweise zu ergreifen sind, um die öffentliche Wasserversorgung in Bayern und Deutschland auch langfristig zu sichern, ließ sich naturgemäß in der Anhörung nicht abschließend beantworten – die Meinungen der Expert*innen gehen hier zum Teil auseinander.

In den letzten zwei Jahrzehnten sei die Neubildung von Grundwasser um 20 Prozent gesunken, so Dr. Juliane Thimet, Direktorin des Bayerischen Gemeindetags und Vorsitzende der Wasserwerksnachbarschaften Bayern e.V. Trotz geringer werdender Niederschlagsereignisse und der stärkeren Verdunstung durch die erhöhten Temperaturen lässt sich die sinkende Neubildungsrate nicht gänzlich wissenschaftlich erklären, kommt es doch auch häufiger zu Starkregenereignissen. Die Expert*innen fordern, Bayern müsse sich eine langfristige Strategie überlegen, um den Grundwasserspiegel auch in Zeiten des Klimawandels auf einem konstanten Niveau zu halten. Es wird unter anderem vorgeschlagen, ein bayernweites Monitoring einzuführen, um zukünftig die Notwendigkeit lokaler Grundwasserschutzmaßnahmen frühzeitig zu erkennen. Eine wichtige Rolle sollen hierbei der Rückbau der Versiegelung und der Wasserrückhalt in den ländlichen Flächen, aber auch in den Städten - beispielsweise durch das Konzept „Schwammstadt” – spielen.

 

Unterschiedliche Meinungen gab es zu der Einführung eines Wasserentnahmeentgelts in Bayern – dem sog. Wassercent. Trotz der Tatsache, dass dieser in vielen anderen Bundesländern schon eingeführt wurde und auch in Bayern im Koalitionsvertrag der CSU mit den Freien Wählern verankert ist, stößt die Einführung auch auf Kritik. Es müsse erst eine „echte” Kontrolle der aktuellen Wasserentnahme geben, um alle Nutzer gleichermaßen zu belasten.

 

Auch die Beschleunigung der wasserrechtlichen Verfahren wurde kontrovers diskutiert. Laut Frau Dr. Thimet gebe es in Bayern aktuell über 400 offene Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten. Diese seien oft langwierig – unter anderem wegen häufiger gerichtlich festgestellter Gesamtnichtigkeit erlassener Verordnungen aufgrund von bloßen Einzelverstößen, was wiederum die Neuinitiierung des Ausweisungsprozesses zur Folge habe. Eine weitere Idee, um die Beschleunigung von wasserrechtlichen Verfahren voranzutreiben, sei die Begrenzung der Rechtsschutzmöglichkeit gegen erlassene Wasserschutzgebietsverordnungen auf echte subjektive Betroffenheit. Die Gesetzgebung müsse außerdem Regelungen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der Aufstellungsverfahren schaffen. Auch Digitalisierung sei ein wichtiger Schritt in Richtung Verfahrensbeschleunigung, so Prof. Dr. Harald Kunstmann, Inhaber des Lehrstuhls für Regionales Klima und Hydrologie der Universität Augsburg.

 

Insgesamt bestand Einigkeit darüber, dass auch der allerorts bestehende Personalmangel eine Herausforderung (auch) für die Bewältigung der Menge an Wasserschutzgebietsverfahren darstellt. Die Besetzung der Stellen in Wasserwirtschaftsämtern, Regierungen und Co. müsse prioritär behandelt werden. Eine Idee sei hier die Einrichtung von Pilot-Wasserwirtschaftsämtern, so der Landesbeauftragte des BUND Naturschutz in Bayern, Martin Geilhufe. Man müsse vor allem auch die Begeisterung junger Menschen für das Thema Grundwasserschutz fördern und entsprechende Ausbildungsstellen schaffen.

 

Aus den verschiedenen Diskussionsschwerpunkten der Ausschusssitzung konnte man als Zuhörer*in vor allem Eines mitnehmen: So wie alle Teilnehmer*innen die Bedeutung unseres Grundwassers einvernehmlich betonten, sollte das Thema Trinkwasserschutz auch in unser aller Alltag präsent sein. Wir alle brauchen den Schutz unseres Trinkwassers – Wasser ist ein Gut von höchstem Range. Wie die bayerische Gesetzgebung diese Herausforderung in die Tat umsetzt, bleibt abzuwarten.

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