10 Thesen zu Wasserentgelten in Bayern – Stand 2024

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 25. März 2024

 

Der Preis- und Gebührenatlas der Wasserversorgung in Bayern wurde 2024 zum vierten Mal aktualisiert. Abseits reiner Entgeltvergleiche lassen sich dabei auch dieses Jahr wieder interessante Erkenntnisse zu Wasserentgelten im Freistaat gewinnen. Die Highlights haben wir erneut in 10 Thesen zusammengefasst.

 

1.

Vermehrte Anpassung der Wasserentgelte im Jahr 2024

In 247 Fällen (14,13 Prozent) haben Wasserversorger zum oder seit dem 1. Januar 2024 eine Anpassung der Wasserentgelte vorgenommen. Dabei sind die typfallbasierten Wasserentgelte um durchschnittlich 27,67 Prozent gestiegen. Damit sind die Anzahl und Höhe der Anpassungen im Betrachtungszeitraum seit der erstmaligen Veröffentlichung des Preis- und Gebührenatlas im Jahr 2020 am stärksten ausgeprägt.

2.

Auch unterjährig werden Anpassungen an den Wasserentgelten vorgenommen

88 Versorger (5,03 Prozent) haben unterjährig (Februar bis Dezember 2023) die Wasserentgelte angepasst. Dabei sind die typfallbasierten Wasserentgelte um durchschnittlich 30,36 Prozent gestiegen.

3.

Entgelte vielerorts mehr als vier Jahre gültig

In 33,47 Prozent der Fälle liegt die letztmalige Anpassung der Wasserentgelte länger als vier Jahre (maximaler Kalkulationszeitraum gem. Art. 8 Abs. 6 KAG) zurück. Dies entspricht dem niedrigsten Wert im Betrachtungszeitraum.

4.

Mehr Versorger setzen auf eine vollständige Publikation der Wasserentgelte im Internet


Der Anteil der Wasserversorger, die ihre Wasserentgelte vollständig auf der Internetseite dokumentieren, ist seit Beginn unserer Recherche im Jahr 2020 kontinuierlich gestiegen und beträgt aktuell 96,14 Prozent (84 Prozent im Jahr 2020).

5.

Online-Verfügbarkeit von Wasserentgelten leicht gestiegen

Bei 106 Wasserversorgern werden keine Wasserentgelte online veröffentlicht (Vorjahr 117). Es zeigt sich ein kontinuierlicher Rückgang auf den aktuell niedrigsten Wert im Betrachtungszeitraum.

6.

Bandbreite der Wasserentgelte in Bayern weiterhin hoch

Ein ,,typischer” Haushalt1 zahlt in Bayern zwischen 52,77 Euro (netto) und 845,98 Euro (netto) pro Jahr für Trinkwasser. Damit ist der höchste beobachtete Wert seit Bestehen des Preis- und Gebührenatlas im Jahr 2020 erstmals gestiegen. Der geringste beobachtete Wert ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.


7.

Gebühren bleiben vorrangige Entgeltart

In 2.368 Fällen erfolgt die Abrechnung der Leistung mittels öffentlich-rechtlicher Gebühren, 146 mal werden privatrechtliche Wasserentgelte erhoben.

8.

Wasserversorgung in Bayern bleibt kleinteilig


Für 2.010 Kommunen werden 2.514 Entgelte von 1.748 Versorgern online veröffentlicht (Stand Mitte März 2024).

9.

Anteil der Finanzierung über Grundgebühren/-preise im Mittel leicht gesunken

Für den ,,typischen” Haushalt¹ sind rund 17 Prozent der jährlichen Kosten unabhängig von der abgenommenen Menge (Vorjahr rund 18 Prozent).

10.

Erneut vereinzelte Widersprüche zwischen Internetauftritten und Satzungen


Bei 32 Versorgern gibt es Diskrepanzen zwischen den Angaben auf der Homepage und der veröffentlichten Satzung.

 

 

Sie betreiben eine Wasserversorgung und haben abseits der Einordnung der eigenen Wasserentgelte im Vergleich zu anderen Versorgern (siehe hierzu www.roedl.de/preisatlas-wasser) noch weitere Fragen zu Besonderheiten von Wasserentgelten im Freistaat Bayern? Oder stellen Sie aktuell Überlegungen von der Neukalkulation Ihrer Wasserentgelte bis hin zur Umstellung auf ein neues Preis- und Gebührenmodell an, welches den aktuellen Herausforderungen – wie etwa dem Klimawandel – besser gerecht werden soll als bislang? Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Rückfragen zur Verfügung.

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1 Der Typfall für einen Vierpersonenhaushalt wurde von 192 m³ auf 152,75 m³ (= 47 m³ x 3,25) Jahresverbrauch angepasst. Der durchschnittliche Wasserverbrauch in Bayern beträgt 47 m³ je Einwohner im Jahr. Weil es bei Haushalten mit mehreren Personen zu Synergieeffekten bei der Wassernutzung kommt, werden je zusätzliche Person 0,25 vom Personenfaktor (im Vierpersonenhaushalt 3,25) abgezogen (©Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2022​). Zur Vergleichbarkeit werden Vorjahreswerte ebenfalls auf 152,75 m³ bezogen.

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