10 Thesen zu Wasserentgelten in Bayern – Stand 2023

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​veröffentlicht am 31. März 2023

 

Der Preis- und Gebührenatlas der Wasserversorgung in Bayern wurde 2023 zum dritten Mal aktualisiert. Abseits reiner Entgeltvergleiche lassen sich dabei auch dieses Jahr wieder interessante Erkenntnisse zu Wasserentgelten im Freistaat gewinnen, die Highlights haben wir erneut in 10 Thesen zusammengefasst.

 

1.

Vermehrte Anpassung der Wasserentgelte zu Beginn des Jahres

In 230 Fällen (13,22 Prozent) haben Wasserversorger zum oder seit dem 1. Januar 2023 eine Anpassungen der Wasserentgelte online veröffentlicht. Dabei sind die typfallbasierten Wasserentgelte um durchschnittlich 24,75 Prozent gestiegen.

2.

Auch unterjährig wurden Anpassungen an den Wasserentgelten vorgenommen

141 Versorger (8,10 Prozent) haben unterjährig (Februar bis Dezember 2022) die Wasserentgelte angepasst. Dabei sind die typfallbasierten Wasserentgelte um durchschnittlich 22,50 Prozent gestiegen.

3.

Entgelte vielerorts mehr als vier Jahre gültig

In 34,31 Prozent der Fälle liegt die letztmalige Anpassung der Wasserentgelte länger als vier Jahre zurück.

4.

Mehr Versorger setzen auf eine vollständige Publikation der Wasserentgelte im Internet

Der Anteil der Wasserversorger, die ihre Wasserentgelte vollständig auf der Internetseite dokumentieren, ist auf 95,78 Prozent gestiegen (Vorjahr 95,11 Prozent).

5.

Online-Verfügbarkeit von Wasserentgelten leicht gestiegen

Bei 216 Wasserversorgern werden keine Wasserentgelte online veröffentlicht (Vorjahr 230).

6.

Bandbreite der Wasserentgelte in Bayern weiterhin groß

Ein „typischer” Haushalt1 zahlt in Bayern zwischen 61,00 Euro und 987,36 Euro pro Jahr für Trinkwasser.

7.

Gebühren bleiben vorrangige Entgeltart

In 2.307 Fällen erfolgt die Abrechnung der Leistung mittels öffentlich-rechtlicher Gebühren, 146-mal werden privatrechtliche Wasserentgelte erhoben.

8.

Wasserversorgung in Bayern bleibt kleinteilig

Für 2.010 Kommunen werden 2.453 Entgelte von 1.740 Versorgern online veröffentlicht (Stand Mitte März 2023).

9.

Anteil der Finanzierung über Grundgebühren / -preise im Mittel leicht gesunken

Für den „typischen” Haushalt1 sind rund 15 Prozent der jährlichen Kosten unabhängig von der abgenommenen Menge (Vorjahr rund 16 Prozent).

10.

Einige Wasserversorger erheben ausschließlich mengenabhängige Entgelte

29 Wasserversorger erheben keine Grundgebühren bzw. Grundpreise, sondern rechnen ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der Wassermenge ab.

 

 

Sie betreiben eine Wasserversorgung und haben abseits der Einordnung der eigenen Wasserentgelte im Vergleich zu anderen Versorgern (siehe hierzu www.roedl.de/preisatlas-wasser) noch weitere Fragen zu Besonderheiten von Wasserentgelten im Freistaat Bayern? Oder stellen Sie aktuell Überlegungen von der Neukalkulation Ihrer Wasserentgelte bis hin zur Umstellung auf ein neues Preis- und Gebührenmodell an, welches den aktuellen Herausforderungen – wie etwa dem Klimawandel – besser gerecht werden soll als bislang? Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Rückfragen zur Verfügung.

 

 

1 Vierpersonenhaushalt (im Einfamilienhaus) mit einem Verbrauch von 192 m³ pro Jahr. Der durchschnittliche Wasserverbrauch in Bayern beträgt 48 m³ je Einwohner im Jahr (©Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2019).

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