Hoher Stellenwert der Wasserversorgung im bayerischen Klimaschutzprogramm

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​veröffentlicht am 24. Februar 2023


Zum 1. Januar 2023 trat das geänderte Bayerische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) in Kraft. Die Minderungsziele für Treibhausgasemissionen wurden verschärft und Bayern soll jetzt schon 2040 klimaneutral sein und damit 10 Jahre früher als noch im Klimaschutzgesetz vom 23. November 2020 vorgesehen. Gemäß dem gesetzlichen Auftrag aus Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 BayKlimaG wurde das Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen zur Erreichung der Minderungsziele Mitte 2022 vorgelegt. Die Wasserversorgung spielt darin eine wichtige Rolle.


Das Bayerische Klimaschutzprogramm umfasst knapp 150 Einzelmaßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Klimaforschung in fünf Aktionsfeldern. Innerhalb des Aktionsfelds 2 „Natürliche CO2-Speicherung (Wald, Moore, Wasser)” wird die enge Verbindung zwischen dem Schutz des Wassers und dem Erhalt der Kohlenstoffsenken verdeutlicht. Wörtlich heißt es: „Wasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt. Es stellt die Basis unserer Ökosysteme dar und liefert die Voraussetzungen, damit Wälder, Moore und Böden ihre Funktion als Kohlenstoffspeicher überhaupt erfüllen können. Flüsse und Seen sind zudem Lebensraum, Nahrungs- und Energiequelle.”


In der Säule „Minderung von Treibhausgasemissionen” sind als den Wasserhaushalt betreffende Maßnahmen das Moorwildnisprogramm und die moorverträgliche landwirtschaftliche Nutzung benannt, die darauf abzielen, den ursprüngliche Wasserhaushalt in Moorregionen wiederherzustellen und eine Flurneuordnung als Grundlage für erhöhte Grundwasserstände zu erreichen. Weitere Klimaschutzmaßnahmen der Wasserwirtschaft umfassen den Hochwasserschutz, das Niedrigwassermanagement in Gewässern sowie ein Starkregen-Risikomanagement.


In der Säule „Klimaanpassung” ist das Ziel eine klimaresiliente Trinkwasserversorgung, die bei Klimafolgen über ausreichende Trinkwasserressourcen auch bei rückläufiger Grundwasserneubildung und bei geringer Quellschüttung in Trockenzeiten sowie ausreichend redundante Strukturen der Wassergewinnung und Wasserverteilung verfügt. Als Grundlage sind dafür die Wasserversorgungsbilanzen pro Regierungsbezirk für das Prognosejahr 2050 mit Darstellung der Versorgungssicherheit und des Handlungsbedarfs je Wasserversorgungsanlage fortzuschreiben und alle öffentlichen Wasserversorgungsanlagen sind im Hinblick auf die gesicherte Wasserbereitstellung auch in Trockenzeiten bzw. am Spitzentag zu bewerten. Für die entsprechende Analyse sollen Fernwasser-Strukturen bis Ende 2023 vorliegen und neue Wasserversorgungsbilanzen bis 2026 fertiggestellt werden.


Außerdem zählen die Einführung eines Wassercents und der Ausbau der Grundwassernetze zu den Maßnahmen der Wasserwirtschaft in der Säule Klimaanpassung. Gerade der Ausbau der Grundwassernetze erfordert große Anstrengungen. So soll die Anzahl der quantitativen Grundwassermessstellen von derzeit 740 Messstellen auf insgesamt ca. 1.350 Messstellen steigen. Das qualitative Grundwassermessnetz soll von derzeit ca. 600 auf ca. 1.500 Messstellen steigen. Hinzu kommen rund 150 Messstellen im Bereich der Tiefengrundwasservorkommen.


Auch im Bereich der Klimaforschung sind im Klimaschutzprogramm diverse Untersuchungen vorgesehen, u.a. in der bestehenden Kooperation KLIWA (Klimawandel und Wasserwirtschaft). Die Anpassung der wasserwirtschaftlichen Systeme an sich ändernde Umweltbedingungen bleibt damit Daueraufgabe in der Branche. Allerdings erfordert der fortschreitende Klimawandel in einigen Regionen eine umfassende Änderung der bestehenden Systeme und eine hohe Anpassungsgeschwindigkeit.




Quelle:
1 Das Bayerische Klimaschutzprogramm (2022), S. 32.

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