Einführung des Wassercents in Bayern vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben!

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​veröffentlicht am 24. Februar 2023

 

Neben Bayern erheben aktuell mit Hessen und Thüringen nur zwei weitere Bundesländer kein Wasserentnahmeentgelt. In den restlichen 13 Bundesländern reicht die Spanne des sogenannten „Wassercents”, der für die Nutzung der öffentlichen Trinkwasserversorgung anfällt, von 1,5 Cent pro Kubikmeter in Sachsen bis hin zu 31 Cent pro Kubikmeter in Berlin. Während in Bayern die Einführung des Wassercents vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben ist, kritisiert der Rechnungshof in Sachsen-Anhalt einen zu niedrigen Wassercent im ostdeutschen Bundesland.


Seit nunmehr als zwei Jahren hat die Diskussion um die Einführung eines Wassercents in Bayern wieder an Fahrt aufgenommen. Wir haben darüber bereits berichtet. (Der Wassercent in Bayern – Stand der Dinge).


So hat die Landesfraktion der Grünen bereits im Januar 2020 und im Februar 2021 Gesetzesentwürfe für die Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes eingereicht. Beide Entwürfe wurden von der Regierungsmehrheit im Landtag abgelehnt. Auch aktuell erneuert die Landesfraktion der Grünen die Forderung nach einer Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes und das noch vor der Landtagswahl im Herbst 2023. Um inbesondere die Unternehmen zum Wassersparen zu animieren und die Ressource Wasser zu schützen, schlägt die Fraktion der Grünen einen Aufschlag von 8 Cent auf den Abgabepreis vor.1


Ministerpräsident Markus Söder kündigte in seiner Regierungserklärung vom Juni 2021 zum Thema Klimawandel Bayern die Einführung des Bayerischen Wassercents an. Auch die Expertenkommission Wasserversorgung in Bayern, die durch Umweltminister Thorsten Glauber im Oktober 2020 ins Leben gerufen wurde, hat in ihrem Bericht vom 17. Juni 2021 die Einführung eines Wassercents als Steuerungselement empfohlen. Zudem betonte der Minister im Umweltausschuss des Landtages zuletzt, dass auch er den Wassercent wolle.


In einer jüngsten Aussage vom Januar 2023 bestätigte Glauber jedoch, dass eine Einführung bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr geplant sei.2 Angesichts der gestiegenen Energie- und Stromkosten werde dies aber ein Projekt für die kommende Legislaturperiode. Die Grünen werfen der Staatsregierung dementsprechend Untätigkeit vor und kritisieren, dass der Wassercent entgegen den zuvor gemachten Ankündigungen vorerst nicht komme.


Nachdem der Freistaat Bayern in den letzten Jahren die Folgen des Klimawandels immer deutlicher zu spüren bekommen hat, sollen gemäß dem beschlossenen Klimaschutzprogramm zum Bayerischen Klimaschutzgesetz die Einnahmen aus dem Wassercent u. a. zur zweckgebundenen Finanzierung von Maßnahmen des Trinkwasserschutzes und der langfristigen Wassersicherheit in Bayern eingesetzt werden, insbesondere für Ausgleichsleistungen in Wasserschutz- und Wassereinzugsgebieten oder Klimaanpassungsmaßnahmen gemäß Strategie Wasserzukunft Bayern 2050.3


Während in Bayern die Einführung des Wassercents vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben ist, kritisiert der Rechnungshof Sachsen-Anhalt dort ein zu niedriges Wasserentnahmeentgelt. Es liegt je nach Verwendungszweck derzeit zwischen 0,25 Cent und 7 Cent, für die Entnahme der öffentlichen Wasserversorgung aktuell bei 5 Cent. Die Verordnung aus Sachsen-Anhalt ist jedoch schon mehr als zehn Jahre alt. Der Präsident des dortigen Landesrechnungshofes, Kay Barthel, betont daher, dass der Wassercent in anderen Ländern in den letzten Jahren angesichts der Trockenheit und Niederschlagsarmut bereits erhöht wurde.


 



Quelle:
1 Vgl. Grüne fordern von Söder "Wassercent" noch vor der Landtagswahl (bayerische-staatszeitung.de), zuletzt aufgerufen am 16.02.2023
2 Vgl. „Wassercent": Kampf ums Trinkwasser | BR24, zuletzt aufgerufen am 16.02.2023
3 Vgl. Das Bayerische Klimaschutzprogramm (2022), Einzelmaßnahme 2.20.

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