Kommunalabgabengesetz in Bayern – Zukünftig Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen zulässig!

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Seit dem 01.04.2016 haben bayerische Kommunen ein Wahlrecht, ob sie einmalige oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zur Finanzierung ihrer Leistungen erheben (Art. 5b Abs. 1 KAG).

​Bis auf Berlin und Baden-Württemberg können Kommunen in allen Bundesländern Straßenausbaubeiträge zur Finanzierung ihrer Leistungen erheben. Dabei stellen viele landesspezifische Kommunalabgabengesetze ausschließlich auf die Einmaligkeit der Beitragserhebung ab. Ausnahmen bildeten bislang Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, die neben der Erhebung von einmaligen Beiträgen auch die Möglichkeit zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen bieten.

 

Diesem Weg folgt nun auch der bayerische Landesgesetzgeber. Mit der Änderung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 ÄndG vom 8.3.2016 (GVBl. S. 36), wurde den bayerischen Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, anstelle einmaliger Beiträge (Art. 5 Absatz 1 KAG) zukünftig auch wiederkehrende Straßenbeiträge (Art. 5b Abs. 1 KAG) zu erheben.


Dabei bietet die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nicht nur für die Kommune selbst, sondern auch für die betroffenen Bürger Vorteile. Während bei einmaligen Beiträgen ausschließlich die Anlieger des ausbaurelevanten Straßenabschnittes veranlagt werden, werden bei wiederkehrenden Beiträgen satzungsgemäß Abrechnungsgebiete definiert, in denen eine größere Anzahl von Beitragsschuldnern zu „Solidargemeinschaften” zusammengefasst werden. Dies führt zu einer Verteilung der Belastung auf Grund der höheren Zahl potenzieller Abgabenschuldner.


Als Abrechnungsgebiet können dabei entweder die gesamte Gemeinde oder aber homogene Teile (z.B. einzelnen Ortsteile) derselben dienen.


Aus Sicht der Kommune ermöglichen regelmäßige Erhebungen ein langfristiges Straßenbaukonzept und Kontinuität beim Straßenbau mit positiver Folgewirkung für die gemeindliche Planung.

 

Sie interessieren sich für das Thema der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge? Lesen Sie auch unseren Artikel aus dem Fokus Public Sector: Straßenausbaubeiträge – „Neuer” Weg zur Infrastrukturfinanzierung?”

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Tanja Martin

Bachelor of Arts (Business Administration)

Manager

+49 911 9193 3521

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