Handlungsempfehlung zur INSPIRE-Richtlinie

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Autoren: Henning Fischer und Jochen Harke

 

Die Verbände BDEW, DVGW, DWA und VDE haben gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, der GIW-Kommission und der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) eine Handlungsempfehlung zur Bereitstellung von Metadaten zu INSPIRE-relevanten Geodatensätzen durch Ver- und Entsorgungsunternehmen herausgegeben.

 

​INSPIRE steht für Infrastructure for spatial information in Europe und ist die Bezeichnung der Europäischen Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft.

 

Die Richtlinie wurde in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene durch das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (GeoZG) und auf Länderebene durch verschiedene Geodateninfrastrukturgesetze bzw. Geodatenzugangsgesetze transponiert. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen geodatenhaltende Stellen – zu denen auch Ver- und Entsorgungsunternehmen zählen können – ihre Geodaten bzw. entsprechende Metadaten bereitstellen. Allerdings kann der Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten zum Schutz öffentlicher oder sonstiger Belange beschränkt werden. Im Zusammenhang mit den öffentlichen oder sonstigen Belangen spielen insbesondere sicherheitsrelevante Geodaten kritischer Infrastrukturen, personenbezogene Daten und Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine Rolle.

 

Für viele Ver- und Entsorgungsunternehmen besteht indes große Unsicherheit darüber, ob sie überhaupt über INSPIRE-relevante Daten verfügen und somit von der Bereitstellungspflicht betroffen sind und – für den Fall, dass sie bereitstellungspflichtig sind – wie die Bereitstellung der Daten bzw. Metdaten in concreto zu umzusetzen ist.

 

Die Handlungsempfehlung richtet sich an diese Ver- und Entsorgungsunternehmen und soll helfen, die bestehenden Unklarheiten zu beseitigen. Dabei geht es darum, INSPIRE-relevante Daten im Einzelfall zu identifizieren und den betroffenen Unternehmen eine Anleitung für die Umsetzung der Datenbereitstellung an die Hand zu geben. Ziel der Handlungsempfehlung ist vor allem (auch) die Vereinheitlichung der Herangehensweise für die technisch-organisatorische Bereitstellung der den INSPIRE-relevanten Geodaten entsprechenden Metadaten. Die Handlungsempfehlung ist daher grundsätzlich zu begrüßen und wird hoffentlich zur Beseitigung bestehender Unklarheiten beitragen.

 

Ungeklärt ist derzeit allerdings, wie das Spannungsfeld zwischen den Vorgaben des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) i.V.m. der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) einerseits und der Bereitstellungspflicht andererseits aufzulösen ist. Die Verfasser der Handlungsempfehlung haben bereits angekündigt auch dies einer Prüfung zu unterziehen und die Handlungsempfehlung zukünftig um dieses und weitere Themen zu ergänzen.

 

Vor diesem Hintergrund werden Ver- und Entsorgungsunternehmen im Wesentlichen folgende Punkte zu klären haben:

  • Ist das Unternehmen geodatenhaltende Stelle?
  • Verfügt das Unternehmen über Geodaten, die von der Bereitstellungspflicht betroffen sind?
  • Für welche Geodaten kann eine Ausnahme von der Bereitstellungspflicht bzw. eine Zugangsbeschränkung der Öffentlichkeit insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Schutzes kritischer Infrastrukturen sowie des Daten- und Geheimnisschutzes geltend gemacht werden?
  • Wie erfolgt die Bereitstellung der Daten bzw. Metadaten in concreto und welche gesetzlichen Verpflichtungen sind bei der Ausgestaltung des Bereitstellungsverhältnisses aus Sicht des Versorgungsunternehmens zu berücksichtigen?

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Alexander von Chrzanowski

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht

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