Sektorenuntersuchung der Fernwärme durch Hessische Landeskartellbehörde

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Die Landeskartellbehörde in Hessen haben eine flächendeckende Sektorenuntersuchung im Bereich Fernwärme gestartet. Alle hessischen Fernwärmebetreiber haben letzte Woche Post aus Wiesbaden bekommen und sollen innerhalb weniger Wochen viele zentrale Daten für die Behörde zusammenstellen.

 

​Anfang Juli 2018 hat das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung die Fernwärmeversorger in Hessen angeschrieben. Die hessische Landeskartellbehörde für Energie und Wasser weitet die seit letztem Jahr stattfindende Sektorenuntersuchung der Fernwärmemärkte aus. Bereits im Jahr 2012 hat das Bundeskartellamt eine solche Untersuchung abgeschlossen. Damals wurden allerdings nur wenige einzelne Verfahren eröffnet, die alle vergleichsweise beigelegt werden konnten. Dennoch haben sich seitdem auch immer mehr Länder diesem Thema angenommen, so auch mit dem jüngsten Schreiben das Bundesland Hessen.


Dem Anschreiben der Behörde liegt ein umfangreicher Fragebogen bei, in dem neben den Preisen für die Endkunden auch die Erzeugungsstruktur, die Energiemengen und die Kostensituation für mehrere Jahre abgefragt wird. Die angeschriebenen Unternehmen haben bis Ende August 2018 Zeit um die Fragen zu beantworten.


Die Fernwärmebranche steht großen Herausforderungen gegenüber. Gemäß der letzten Beschlüsse auf EU-Ebene (wir berichteten in der Kompass Ausgabe Nr. 19/2018) muss die Fernwärmeinfrastruktur in den nächsten Jahren massiv ausgeweitet werden um die Klimaschutzziele im Wärme- und Kältebereich zu erreichen. Dafür müssen sich die Versorger gut aufstellen. Seit Anfang des Monats läuft das Rödl & Partner Benchmarking im Bereich Fernwärme. Das speziell für die Fernwärmeversorger entwickelte Benchmarking stellt einen sachgerechten Leistungsvergleich her und bietet einen großen Zusatznutzen zum Status Quo: Bisherige Branchenvergleiche fokussieren ausschließlich auf die Endkundenpreise, ohne auf die Besonderheiten der einzelnen Unternehmen einzugehen und diese in die Analyse einzubeziehen. Die erste Runde im letzten Jahr hat enorme steuerliche und betriebswirtschaftliche Optimierungspotenziale (lesen Sie hierzu auch unserer Pressemitteilung) entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufgezeigt. Auf Grundlage des umfassenden Leistungsvergleichs können die kommenden Entscheidungen auf einer soliden Basis getroffen werden.


Aber auch für die sich abzeichnenden Gespräche mit dem Kartellamt sind die Auswertungen eine gute Grundlage. Mit Hilfe der Benchmarking-Ergebnisse kann gegengesteuert werden, falls Versorger mit anderen Versorgern verglichen werden sollten, die eine gänzlich abweichende Ausgangssituation haben. Zudem besteht die Möglichkeit bereits frühzeitig Optimierungspotenziale und auffällige Kennzahlen aufzudecken, die im Fall eines landesweiten Vergleichs für die Versorger zu Kritik oder Abmahnungen führen könnten.

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