Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stadtwerke – Auswirkungen der Omnibus Initiative und Handlungsempfehlungen

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​​​​​​veröffentlicht am 19. März 2025


Mit der Veröffentlichung des Entwurfes der Omnibus-Initiative deutet sich an, dass die Ende 2023 beschlossenen Vorgaben an die Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichtserstattung für 80 % der Unternehmen – und somit auch für viele Stadtwerke – wieder entfallen werden.


Grundsätzlich ist die Idee einer Vereinfachung und Bündelung der verschiedenen Berichtsvorgaben zu begrüßen. Die vorgestellten Inhalte des Entwurfs zeigen allerdings auch, dass die Europäische Kommission die Verantwortung des Nachweises nachhaltiger Aktivitäten weiterhin bei Unternehmen sieht. Eine Befreiung von der Berichtspflicht bedeutet nicht, dass Versorgungsunternehmen keine Nachhaltigkeitsdaten mehr aufnehmen und weitergeben müssen, sondern die Erfassung und Weitergabe dieser Daten weiterhin notwendig bleibt, um nachhaltige Aktivitäten nachzuweisen.


Der Omnibus-Entwurf und die wichtigsten Inhalte

Am 26.02.2025 hat die Europäische Kommission den ersten Entwurf der sogenannten Omnibus-Initiative vorgestellt. Ziel dieser ist es, Europa wettbewerbsfähiger zu machen und die Wirtschaft zu entlasten, in dem die komplexen Berichtpflichten durch CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD stark reduziert werden. Die vorgesehenen Entlastungen finden einerseits großen Anklang, da weiterhin berichtspflichtige Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung bekommen. Die Initiative erhält andererseits auch viel Kritik aufgrund der radikalen Kürzungen des Umfangs und des Anwenderkreises der Berichtspflichten, was als Schwächung der bestehenden Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angesehen wird. Aktuell liegt der Entwurf zur Diskussion und Abstimmung im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union. Daher ist es noch unklar, mit welchen finalen Bedingungen die Omnibus-Verordnung verabschiedet wird, da sie das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss. Die wichtigsten Inhalte des Entwurfs können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Der Anwendungsbereich der CSRD soll auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern begrenzt werden
  • Verschiebung der Einführung der Berichtspflicht für erstmalig ab 2025 berichtspflichtige Unternehmen um zwei Jahre
  • Branchenstandards (sektorspezifische ESRS) sollen entfallen und werden nicht Teil der CSRD werden
  • Das Prüfungsniveau soll zunächst mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) erfolgen
  • Vorgaben an die Taxonomie-Berichterstattung sollen „flexibler“ gestaltet werden
  • Für die freiwillige Berichterstattung wird es einen eigenen delegierten Rechtsakt geben

 

Was müssen Energieversorger beachten?

Was bedeuten diese Veränderungen für Stadtwerke, die bisher als berichtspflichtig gelten und auch schon aktiv den Aufbau der unternehmensinternen Nachhaltigkeitsberichterstattung vorangetrieben haben, zum Beispiel durch die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Auswirkungen berücksichtigt?
Wichtig ist zu beachten, dass der Wegfall der Berichtspflicht keinesfalls bedeutet, dass keine Nachhaltigkeitsdaten mehr zu erheben und zu liefern sind. Die EU hat im Rahmen der Veröffentlichung des Omnibus-Entwurfs erneut bestätigt, dass sie an den Zielen des Green-Deals festhält, einschließlich des Erreichens der Klimaneutralität bis 2050. Deshalb ist es für Energieversorger ratsam, weiterhin proaktiv zu handeln, sich auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten und die eigene Nachhaltigkeitsstrategie zu stärken, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und die Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen.


Der Wegfall der Pflicht bietet die Chance, sich auf konkrete und auf Stadtwerke betreffende Nachhaltigkeitsthemen zu fokussieren. Dabei ist es wichtig, die Erwartungen der relevanten Stakeholder (Gesellschafter, Aufsichtsgremium, Banken, Kunden, Mitarbeiter usw.) zu berücksichtigen und zu hinterfragen, wie hoch die eigenen Ambitionen sind, um eine nachhaltige und zukunftsorientierte Unternehmensstrategie zu entwickeln. Eine gut strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung kann zudem das Vertrauen der Stakeholder, insbesondere kommunale Gesellschafter und Kunden, stärken, die Reputation des Unternehmens verbessern und langfristig Wettbewerbsvorteile sichern.


VSME – die pragmatische Lösung?

Der „Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs“ (VSME) ist ein Berichtsstandard, der zunächst für nicht-berichtspflichtige KMU entwickelt wurde, die freiwillig ihre Nachhaltigkeitsziele und -leistungen transparent kommunizieren wollen. Im Kontext des Omnibus-Entwurfs kommt der VSME eine höhere Bedeutung zu, denn die EU schlägt vor, dass künftig nicht mehr berichtspflichtige Unternehmen diesen Standard nutzen sollen. Hierfür soll der Standard von der EU noch einmal angepasst und anschließend im Rahmen eines delegierten Rechtsakts veröffentlicht werden. Mitunter soll ein „Schutzmechanismus“ festgelegt werden, der den Trickle-Down-Effekt (also die Weitergabe der Berichtspflicht entlang der Wertschöpfungskette) begrenzt. Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen trotz fehlender direkter Verpflichtung zur Berichterstattung, durch Informationsanfragen von großen Unternehmen unverhältnismäßig belastet werden, was ihre Ressourcen schonen und die Effizienz erhöhen soll.

 

Die Berichterstattung nach dem VSME deckt alle essenziellen Offenlegungspunkte ab, die Unternehmen nach der CSRD an ihre externen Stakeholder stellen müssen. Somit hilft eine Berichterstattung nach VSME bei einer angemessenen Erfüllung von Anforderungen nach nachhaltigkeitsbezogenen Informationen und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv zu kommunizieren und ihre Marktposition zu stärken.


Fazit

Die Veröffentlichung der Omnibus-Initiative hat bei Unternehmen, die laut dem Entwurf zukünftig aus der Berichtspflicht fallen –somit auch bei vielen Versorgungsunternehmen – für viel Verunsicherung im Rahmen des eigenen Nachhaltigkeitsbestrebens gesorgt. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die im Entwurf vorgeschlagenen Anpassungen nicht dazu führen, dass von diesen Unternehmen, keine Nachhaltigkeitsdaten mehr angefragt werden.


Auch unabhängig von der Berichtspflicht sollten Stadtwerke ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten deshalb nicht einschränken. Stadtwerke und Versorger, die Nachhaltigkeit als zentralen Baustein ihrer Strategie erkennen, profitieren von einer erhöhten Attraktivität für Investoren, stärkerer Kundenbindung und einer verbesserten Positionierung am Arbeitsmarkt. Eine freiwillige Berichterstattung nach dem VSME bietet dabei große Chancen, sich auf wichtige Themen im Stadtwerke-Umfeld zu fokussieren und weiterhin die Anforderungen nach Informationen der Stakeholder zu erfüllen.


Rödl & Partner hat bereits auf Basis der CSRD und nun VSME ein auf Stadtwerke zugeschnittenes Nachhaltigkeitsberichtsformat entwickelt und unterstützt sie umfassend zu allen Belangen der Berichtserstattung und dem Aufstellen von ESG-Strategien.

 

Auf die aktuellen Entwicklungen gehen wir in unserem Webinar „Omnibus & VSME – Neue Chance für Energieversorger oder Pflicht durch die Hintertür?” am 9. April 2025 ein. Weitere Informationen zu unserem Programm und der Anmeldung finden Sie hier.

 

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