Neuigkeiten Querverbund: Alternative klimafreundlichere Modelle zur Einbeziehung von Bädern stehen in Aussicht!

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​​​​​veröffentlicht am 16. Oktober 2024


Der steuerliche Querverbund ist für Komm​unen essenziell, um defizitäre öffentliche Einrichtungen wie Bäder finanziell tragfähig zu machen. Seit Jahrzenten lässt die Finanzverwaltung die Einbeziehung von Bädern in den steuerlichen Querverbund nur über den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) im Bad zu. Nun wird an klimafreundlicheren Alternativen gearbeitet. Ein Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sie​​ht Modelle mit Wärmepumpen, hybriden Photovoltaikanlagen und Fernwärme vor. Diese Vorschläge greifen weitgehend die Ideen von kommunalen Spitzenverbände auf, die Rödl & Partner mitgestaltet hat. Eine finale Entscheidung könnte Ende des Jahres folgen.
 

Hintergrund

Nach § 4 Abs. 6 S.1 Nr. 1 KStG setzt die Einbezieh​ung von Bädern in den steuerlichen Querverbund voraus, dass zwischen dem Bad und einem Versorgungsbetrieb nach de​m Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht.
In der Praxis wurde dies regelmäßig durch den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) im Bad umgesetzt. Der Großteil der BHKW wurde und wird hierbei mit Erdgas betrieben. Aufgrund des damit einhergehenden CO2 Ausstoßes und dem voranschreitenden Klimawandel wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert mit welchen ein steuerlicher Querverbund ohne ein BHKW begründen werden kann.

Der Verband kommunaler Unternehmen hat (mit Mitwirkung von Rödl & Partner) zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Schreiben an das BMF versandt in dem auf verschiedene Varianten der Zusammenfassung eines Bäder-BgA und eines Versorgungs-BgA eingegangen worden ist. Nach mehreren Diskussionen auf Bund-Länder-Ebene hat das BMF nunmehr den ersten Entwurf eines BMF Schreibens zur Begründung eines steuerlichen Querverbundes mit klimafreundlichen Alternativen erarbeitet.
 

Entwurf des BMF-Schreibens vom 07.10.2024

Der aktuelle Entwurf des BMF-Schreibens greift viele der von den Verbänden und Rödl & Partner vorgeschlagenen Varianten auf. Im Fokus stehen drei klimafreundliche Alternativmodelle zur Einbeziehung der Bäder in den steuerlichen Querverbund:​
 

Wärmepumpe

Ein Bad kann dem neuen Entwurf zur Folge in den steuerlichen Querverbund einbezogen werden, wenn es mit einer Wärmepumpe beheizt wird. Die Wärmepumpe muss dabei gleichzeitig zur Steuerung der Lastflüsse im Stromnetz eingesetzt werden. Im Hinblick auf die Gewichtigkeit muss die Wärmepumpe so ausgestaltet werden, dass diese mindestens ein Drittel des Wärmebedarfs des Bades decken kann und darüber hinaus über eine elektrisch installierte Leistung von mindestens 50 kW verfügt. Der Stromnetzbetreiber muss dabei vertraglich geregelte Zugriffsrechte haben, um die Wärmepumpe bei Bedarf ein- und ausschalten zu können. Der Versorgungs-BgA muss jedoch Tätigkeiten eines Netzbetriebs von nicht untergeordneter Bedeutung (>10 Prozent des Umsatzes des zusammengefassten BgA) vorweisen.
 

Hybride Photovoltaikanlage 

Eine weitere Option könnte künftig eine hybride Photovoltaik-Anlage sein. Die hybride Photovoltaik-Anlage muss dabei zwingend im Betriebsvermögen des Energieversorgers erfasst werden. Anders als bei der Wärmepumpe muss eine hybride Photovoltaik-Anlage im Hinblick auf das Merkmal der Gewichtigkeit mindestens 10 Prozent des Wärmebedarfs des Bades decken können. Die zusätzlich geforderte elektrisch installierte Leistung ist hierbei mit denen der Wärmepumpe identisch und muss mindestens 50 kW betragen. Der Versorgungs-BgA muss die Tätigkeiten eines Energieversorgungs-BgA von nicht untergeordneter Bedeutung (>10 Prozent des Umsatzes des zusammengefassten BgA) vorweisen.
 

Fernwärmenetz

Neben den beiden vorgenannten Möglichkeiten kann auch der Anschluss an ein vorhandenes Fernwärmenetz zur Begründung eines steuerlichen Querverbundes ausreichend sein. Voraussetzung ist, dass mindestens 80 Prozent​ des Wärmebedarfs des Bades über das Fernwärmenetz gedeckt werden können. Zusätzlich muss der Fernwärme BgA aufgrund eines Wä​rmelastmanagement die Möglichkeit haben die Fernwärmeübergabestation zu- oder abzuschalten. Das Bad muss bei dieser Variante ein Wasservolumen von mindestens 1.000 Kubikmetern aufweisen.
 
Zusammenfassend lassen sich die Aussagen des BMF wie folgt zusammenfassen:

Aussagen BMF

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Fazit: Die im Entwurf des BMF-Schreibens vorgeschlagenen Modelle bieten klimafreundlichere Alternativen für die Zusammenfassung von Bädern und Energieversorger im Vergleich zum bisherigen BHKW.
 
Da der Entwurf weitgehend die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände aufgreift, stehen die Chancen gut, dass das finale BMF-Schreiben zeitnah veröffentlicht wird.

Diese Entwicklungen wären ein wichtiger Schritt hin zu nachhaltigeren Lösungen für die Einbeziehung der Bäder in den steuerlichen Querverbund und ein Anreiz zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. 

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