Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyseur-Infrastruktur in Bayern – 2. Aufruf gestartet

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​veröffentlicht am 26. Mai 2024

 

Mit dem bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyse-Infrastruktur (BayFELI) fördert der Freistaat Bayern die lokale Wasserstoffproduktion. Im Rahmen dieses Programms werden Investitionen in die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und damit verbundene Anlagenbestandteilen zur Erzeugung von ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff gefördert.


Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben.


Zuwendungsfähig sind die gesamten Investitionskosten, die für die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar damit verbundene Anlagenbestandteilen zur bedarfsgerechten Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff erforderlich sind.


Nicht zuwendungsfähig sind:

  • Ausgaben der Infrastruktur für die Verteilung und Übertragung des Wasserstoffs
  • Batterie-Speicher
  • zugehörige Stromerzeugungsanlagen und Anlagen zur Rückverstromung
  • Erwerb von Grundstücken
  • Ausgaben für den Betrieb der Anlage

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form eines Zuschusses bis zu 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme beträgt fünf Millionen Euro.
Bei Beihilfen für mittlere Unternehmen kann die Intensität um bis zu 10%, bei Beihilfen für kleine Unternehmen um bis zu 20% erhöht werden.

 

Fördervoraussetzungen sind u.a.:

  • Das Vorhaben muss im Freistaat Bayern durchgeführt werden
  • Die Elektrolyseure müssen eine Mindestleistung von 1 MW haben und zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden
  • Der Elektrolyseur muss mindestens fünf Jahre lang betrieben werden

Eine Kumulierung mit Fördermitteln aus anderen Programmen ist nur unter Berücksichtigung der Kumulierungsregeln nach Artikel 8 AGVO möglich.

 

Die Förderung wird im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen gewährt. Bis zum 09.08.2024 können erneut Skizzen beim Projektträger eingereicht werden.

 

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