„WANDA” bringt Klarheit über die Finanzierungsbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz

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​​veröffentlicht am 12. Juni 2024


Die Bundesnetzagentur hat am 06.06.2024 eine Festlegung für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes unter dem Namen „WANDA” erlassen, welche ab dem 01.01.2025 gelten soll. Die Ausgestaltung der Finanzierungbedingungen ist von entscheidender Bedeutung, da der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes zwar mit hohen Kosten verbunden ist, für eine zukünftige klimafreundliche Energieversorgung in Deutschland jedoch eine zentrale Rolle spielt. Der Präsident der BNetzA Klaus Müller geht davon aus, dass die WANDA-Festlegung einen verlässlichen Ordnungsrahmen für Netzbetreiber und Investoren bietet, der die Finanzierung des Kernnetzes auf privatwirtschaftlicher Grundlage ermöglichen soll. Hierbei gilt es Abnehmern ein bundesweit einheitliches und bezahlbares Hochlaufentgelt zu ermöglichen.

Was ist ​​WANDA?

​WANDA schafft einen regulatorischen Rahmen für die Refinanzierung des Netzaufbaus und enthält Vorgaben zur Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf. Es handelt sich um die erste Festlegung der neuen Großen Beschlusskammer Energie. Die Finanzierung des Aufbaus des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch ein langfristiges Amortisationssystem, d.h. letztlich vollständig durch Netzentgelte gelingen. Ab 2025 dürfen an den Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes Entgelte erhoben werden. Da zu Beginn eine eher geringe Nachfrage an Wasserstoff erwartet wird, legt die Bundesnetzagentur das Netzentgelt, welches bis 2055 konstant bleiben soll, unter dem kostendeckenden Entgelt fest (Phase 1: Entgelte sind nicht kostendeckend). So soll verhindert werden, dass bei einer geringen Nachfrage hohe Netzentgelte den Hochlauf von Wasserstoff behindern. Da langfristig von einem etablierten Wasserstoffmarkt und einer größeren Neukundenzahl ausgegangen wird, werden Mehrerlöse, die nach dem erfolgreichen Hochlauf und Markteintritt einer ausreichenden Kundenanzahl generiert werden, dazu dienen, die ursprüngliche Kostenunterdeckung auszugleichen (Phase 2: Entgelte übersteigen Kosten). Somit tragen auch „spätere“ Kunden bei den zum Aufbau des Netzes benötigten Kosten bei. Die Höhe des Entgelts wird alle drei Jahre von der Bundesnetzagentur geprüft und falls nötig angepasst.

Die gewählte Finanzierungsform in Form eines langfristigen Amortisationssystems traf im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens auf breite Zustimmung. Jedoch gibt es auch kritische Stimmen, die insbesondere auf den Selbstbehalt des Finanzierungsrahmens abzielen. Dieser wurde trotz Forderungen nach einer Senkung bei 24 % belassen und würde greifen, wenn am Ende der Laufzeit ein Fehlbetrag auf dem staatlich zwischenfinanzierten Sonderkonto verbleiben sollte. Die Finanzierungslücke, die sich durch die gewählte Finanzierungsform, bei den Netzbetreibern ergibt, wird durch einen staatlich abgesicherten Fördermechanismus zwischenfinanziert. Der Fördermechanismus wird in einer gesonderten Festlegung bestimmt.

Wie ​geht es jetzt weiter?

​Nun liegt es an den Netzbetreibern weitere Schritte zu ergreifen. Ab voraussichtlich Mitte des Jahres gibt es den Antrag der Netzbetreiber auf die Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes. Außerdem müssen künftige Kernnetzbetreiber bis Ende Juni 2024 Ihre Kostendaten mit einem Erhebungsbogen bei der Bundesnetzagentur einreichen, sofern diese die Kosten bereits für das Jahr 2025 geltend machen wollen. Im Rahmen von WANDA wurden noch nicht alle Aspekte, wie z.B. die Höhe des Hochlaufentgelts, festgesetzt. Diese sollen durch weitere Festlegungen im Laufe des Jahres ergänzt werden. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

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Jürgen Dobler

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