BNetzA Eckpunktepapier Netze.Effizient.Sicher.Transformiert. („NEST“) – Das weitere Vorgehen nach dem Expertenaustausch

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​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 12. Juni 2024​


Am 18.01.2024 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Eckpunktepapier mit „15 Thesen zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetzbetreiber für die 5. Regulierungsperiode“ und lud darin alle beteiligten Akteure ein, in den Austausch zu den angesprochenen Aspekten zu gehen. Im Rahmen der Konsultation gaben Netzbetreiber, Energieversorger, Verbände, Landesregulierungsbehörden und weitere Branchenvertreter Stellungnahmen ab.

Am 27. und 28. Mai trafen sich Vertreter der Branche (BDEW, VKU, Agora Energiewende/ RAP und BNE) mit der BNetzA zu einem Expertenaustausch, um einige Vorschläge aus den Stellungnahmen zu besprechen. Fokus der Gesprächsrunde waren die Themen:

OPEX-Anpassung
Kapitalerhaltungskonzeption
Gewerbesteuer und
Standardisierung des Umlaufvermögens.

Zu allen der vier Themenkomplexe gab die BNetzA zu Beginn ihren Standpunkt wieder und ging dabei teilweise bereits auf Vor- und Nachteile oder weitere Aspekte aus den Stellungnahmen der anwesenden Experten ein. Anschließend konnten die Verbände ihre Ansätze präsentieren, auf Kritikpunkte reagieren und in eine offene Diskussion mit der BNetzA sowie den weiteren Experten treten.

Etwa 250 Teilnehmende verfolgten live über Webex den Expertenaustausch und hatten die Möglichkeit, die Diskussion im Chat aufzunehmen. Wie zuvor angekündigt, wurde in der offenen Diskussion der Experten nur auf vereinzelte Aspekte aus den Chat-Nachrichten Bezug genommen. Den Chat-Verlauf, das Protokoll des Expertenaustauschs sowie die dazugehörigen Präsentationsfolien sind auf der Internetseite der BNetzA (bald) einsehbar.

Die BNetzA möchte die angesprochenen Kritikpunkte und Anmerkungen der Branchenvertreter zumindest in ihre interne Diskussion mit aufnehmen. Bis zum Sommer soll das Eckpunktepapier bezüglich des Ausgangsniveaus weiter konkretisiert werden und bei Bedarf zu Einzelthemen (z.B. WACC) erneut mit der Branche in den Dialog getreten werden. Ziel ist es, Ende 2024 sowohl hinsichtlich der Regulierungssystematik als auch des Ausgangsniveaus einen Festlegungsentwurf zu fertigen. Für die Themen Produktivitätsfaktor, Effizienzvergleich, Kapitalverzinsung und Energiewendekompetenz kann ebenfalls Ende 2024 mit konkretisierenden Eckpunktepapieren gerechnet werden. Auch hier könnte es zu ausgewählten Themen weitere Gesprächsrunden geben. 2025 sollen die Festlegungen dann beschlossen werden. So wären auch bis zum Basisjahr 2025 im Gasbereich die Anpassungen des Regulierungsrahmens abgesteckt.

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Vivien Simon

M.Sc. Betriebswirtschaft

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