BAFA verändert Antragstellung für BEW-Betriebskostenförderung

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​​veröffentlicht am 12. Juni 2024


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat kürzlich die Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der Antragstellung für die Betriebskostenförderung nach Modul 4 (Merkb​lätter Modul 4: Antragstellung​​​) des Bundesförderprogamms für effiziente Wärmenetze (BEW) angepasst.1 Diese Änderung ermöglicht es nun, einen Antrag auf Betriebskostenförderung für Wärmepumpen und Solarthermieanlagen parallel zur Investitionskostenförderung nach Modul 2 und gegebenenfalls Modul 3 der BEW zu stellen.

Die Betriebskostenförderung nach Modul 4 der BEW unterstützt die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen und strombasierten Wärmepumpen. Diese Anlagen sind integraler Bestandteil von Wärmenetzen, sei es bei Neubauten oder der Dekarbonisierung bestehender Netze. Die Förderung einer Wärmepumpe setzt eine Mindest-Jahresarbeitszahl (SCOP) von 2,5 voraus.2

Vor der Anpassung ​​​​​​der Verwaltungspraxis konnten Antragsteller die Betriebskostenförderung für Wärmepumpen und Solarthermieanlagen erst im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage beantragen. Diese führte zu einigen Herausforderungen:

1. Finanzierungsschwierigkeiten

Für die investive Umsetzung sind oft Drittfinanzierungen notwendig. Die zu erwartende Förderung musste nachgewiesen werden, meist in Form des Bewilligungsbescheids. Allerdings konnte bisher nur ein Bewilligungsbescheid für die Investitionskostenförderung vorgelegt werden, nicht jedoch für die Betriebskostenförderung. Letztere ist jedoch oft entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der geplanten Projekte.

2. Risiko der Versorger

Die frühere Praxis führte zu Unsicherheiten, da die Betriebskostenförderung erst nach der Investition beantragt werden konnte und somit nicht bei Investitionsbeginn garantiert war. Versorger kalkulierten jedoch mit einer positiven Entscheidung, was zu kalkuliert niedrigeren Wärmepreisen in Vorverträgen führte. Eine Ablehnung des Antrags stellte ein erhebliches betriebswirtschaftliches Risiko dar.

Durch die aktualisierte Verwaltungspraxis ist es nun möglich, den Antrag für die Betriebskostenförderung gleichzeitig mit dem Antrag für die Investitionskostenförderung zu stellen.2 Die Förderung der Betriebskosten ist weiterhin auf einen Zeitraum von zehn Jahren ab Bewilligung begrenzt. Daraus ergeben sich folgende Punkte3:

1. Effiziente Antragstellung und Planung

Die gleichzeitige Beantragung reduziert das Risiko der Versorger, da die Bewilligung der Betriebskostenförderung frühzeitig bekannt ist. Allerdings bleibt die Planungs- und Bauzeit, insbesondere für neue Technologien wie beispielsweise Hochtemperaturwärmepumpen, entscheidend, da die Förderung ab Bewilligungsbescheid und nicht ab Inbetriebnahme der Anlage beginnt. Lange Bauzeiten verhindern somit eine Betriebskostenförderung.


2. Möglichkeit „Aufstockungsantrag“

Ein Start des Förderzeitraums ab Inbetriebnahme wäre förderrechtlich zulässig, jedoch haushaltsrechtlich problematisch für das BAFA. Daher können Antragsteller einen Aufstockungsantrag stellen, um den Bewilligungszeitraum für die Betriebskostenförderung zu verlängern und somit einen tatsächlichen Förderzeitraum von 10 Jahren zu erreichen. Ob zu diesem Zeitpunkt ausreichend Haushaltsmittel verfügbar sind, bleibt jedoch ungewiss und stellt ein betriebswirtschaftliches Risiko für Versorger dar.

Insgesamt setzt das BAFA mit der Anpassung der Verwaltungspraxis einen wichtigen Impuls, geht jedoch nicht konsequent genug vor. Eine Anpassung des Startzeitpunkts für die Betriebskostenförderung zur Inbetriebnahme der Anlage wäre notwendig, um das wirtschaftliche Risiko der Versorger weiter zu senken und mehr Sicherheit bei der Dekarbonisierung zu bieten.
Es empfiehlt sich daher eine möglichst effiziente Planungs- und Bauzeit sowie eine frühzeitige Beantragung der Fördermittel.

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Quellen:

1 BAFA - Energie - Merkblatt Modul 4: Antragstellung. https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_antragstellung_m4.html

2 BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): BAFA - Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

3 Fragestellung zu Modul 4 - BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): BAFA - Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)


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