60 Millionen Euro für den kommunalen PV-Ausbau in Nordrhein-Westfalen

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veröffentlicht am 07. Februar 2024

 

In den nächsten vier Jahren werden der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 60 Millionen Euro für das Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier bereitstellen. Damit sollen auch Kommunen bestärkt werden, Erneuerbare Energien auszubauen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

Ab Februar 2024 sind zwei spezielle Förderprogramme für die verstärkte Nutzung von Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden vorgesehen: Unterstützt werden PV-Dachanlagen sowie Photovoltaik-Systeme mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden, die zur Eigenstromerzeugung dienen. Eine Förderung für Batteriespeicher allein ist nicht vorgesehen. Zudem muss die prognostizierte Eigenverbrauchsquote bei mindestens 80% liegen. Für die 20% Reststrom wird eine Vergütung über das EEG möglich sein.

 

Die Förderquote beträgt bis zu 95% der förderfähigen Ausgaben, wobei die Förderhöchstgrenze bei 350.000 Euro pro System bzw. Gebäude liegt.

 

Zusätzlich werden auch Planungsvorhaben zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen gefördert.

 

Antragsberechtigt sind:

  • Städte,
  • Gemeinden,
  • Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier.

 

Die Förderquote beträgt bis zu 95% der förderfähigen Ausgaben, bei einer Förderhöchstgrenze von 35.000 Euro.

 

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen werden mit Veröffentlichung der Förderrichtlinien bekannt gemacht.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, Konzeption und Realisierung Ihrer Projekte.

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